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Windkraftanlagen CO2 Senkung

Anfrage an: Umweltbundesamt

Inwieweit haben die bisher installierten Windkraftanlagen zu einer CO²-Senkung in Deutschland beigetragen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • 0 Follower:innen
Renate Hahn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Inwieweit haben die bisher installier…
An Umweltbundesamt Details
Von
Renate Hahn
Betreff
Windkraftanlagen CO2 Senkung [#302337]
Datum
7. März 2024 10:35
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Inwieweit haben die bisher installierten Windkraftanlagen zu einer CO²-Senkung in Deutschland beigetragen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Renate Hahn Anfragenr: 302337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302337/ Postanschrift Renate Hahn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Renate Hahn
Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Hahn, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres UIG-Antrages – das Aktenzeichen ist 90 07…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Windkraftanlagen CO2 Senkung [#302337]
Datum
8. März 2024 18:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hahn, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres UIG-Antrages – das Aktenzeichen ist 90 076/0002#0026 - 26-24. Ihr Anliegen wird innerhalb der laut UIG festgelegten Zeit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Hahn, hier nun unsere Antwort auf Ihre Frage: Im Jahr 2023 hat die Stromerzeugung aus Windkraf…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Windkraftanlagen CO2 Senkung [#302337]
Datum
28. März 2024 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Hahn, hier nun unsere Antwort auf Ihre Frage: Im Jahr 2023 hat die Stromerzeugung aus Windkraft nach Zahlen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien Statistik (AGEE-Stat) 108 Mio. t CO2-Äquivalente vermieden (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/2024_uba_hg_erneuerbareenergien_dt.pdf). Der Großteil der Vermeidung ist dabei der Windenergie an Land mit ca. 90 Mio. t CO2-Äquivalente zuzuordnen. Die Windenergie auf See vermeidet ca. 18 Mio. t CO2-Äquivalente. Die spezifischen Vermeidungsfaktoren für eine Kilowattstunde Strom aus Windkraftanlagen an Land und Windkraftanlagen auf See werden im Rahmen der Emissionsbilanzierung erneuerbarer Energieträger (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/emissionsbilanz-erneuerbarer-energietraeger-2022) errechnet. Dabei wird mittels eines Szenarienvergleich (vgl. Projekt SeEiS – Substitutionseffekte erneuerbarer Energien im Stromsektor: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/projekt-seeis-substitutionseffekte-erneuerbarer-0 ) der reale europäische Strommarkt mit einem fiktiven europäischen Strommarkt ohne die deutsche EE-Stromproduktion verglichen (kontrafaktisches Szenario), um eine sogenannte Bruttovermeidung zu bestimmen. Darüber hinaus wird in Anlehnung an die methodischen Grundsätze der Lebenszyklusanalyse, sowohl die direkten Emissionen berücksichtigt, die im Zuge der Umwandlung von Primärenergieträgern z. B. bei der Verbrennung fossiler oder biogener Brennstoffe verursacht werden, als auch die indirekten Emissionen, die außerhalb der Umwandlungsprozesse in den sog. Vorketten z. B. bei der Herstellung von Anlagen zur Energieumwandlung oder der Gewinnung und Bereitstellung von Primär- und Sekundärenergieträgern entstehen. Als Ergebnis wird eine Netto-Bilanz ausgewiesen, in der die im Zuge der Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energien verursachten Emissionen mit den substituierten und somit vermiedenen Emissionen aus fossiler Energiebereitstellung verrechnet werden. Mit freundlichen Grüßen