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Winterdienst auf Radverkehrsanlagen Berlins

a) das Winterdienstkonzept gemäß Abschnitt 3.3.5.3 des geltenden Radverkehrsplanes,
b) falls dies noch nicht erstellt und/oder eingeführt ist: Dokumente und Pläne über die im Winter 2023/2024 geltenden Regelungen, wann, wo und durch wen der Winterdienst auf Radverkehrsanlagen im Radvorrangnetz sowie auf Fahrradstraßen auszuführen ist,
c) die Ergebnisdokumentation für das Pilotprojekt zu baumverträglichen Lösungsansätzen im Winterdienst. (Radverkehrsplan, Abschnitt 3.3.5.3).

Alle Dokumente bevorzugt als digitale Dokumente (PDF-Datei, leserlich, nicht verkleinert, farbig).

Die Anfrage stelle ich im Namen des gemeinnützigen Vereins Changing Cities e. V. und bitte daher um Gebührenbefreiung.

Erläuterung:
Der Radverkehrsplan legt fest (Abschnitt 3.3.5.3 Winterdienst):
"Um den Ansprüchen des Radverkehrs in Zukunft besser gerecht zu werden, soll die bisherige Vorgehensweise überarbeitet werden. Das betrifft zum einen technische Lösungen wie auch Anforderungen an Häufigkeiten der Schneebeseitigung. Um den gesetzten Qualitätsansprüchen gerecht zu werden, soll für das Radvorrangnetz bis Ende 2022 durch die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung ein spezielles Winterdienstkonzept erstellt werden, welches die notwendigen Maßnahmen und Verantwortlichkeiten enthält. Die Strecken des Radvorrangnetzes sollen entsprechend den Strecken des Kraftfahrzeugverkehrs mit der höchsten Hierarchiestufe behandelt werden. Fahrradstraßen sollen grundsätzlich in die höchste Hierarchiestufe aufgenommen werden."

Der Radverkehrsplan definiert die Qualitätsstandards für das Radvorrangnetz (Abschnitt 3.3.2.2): "Auf den Strecken soll bei Schneefall und Eisglätte mithilfe des Winterdienstes eine sichere Nutzbarkeit ab 7:00 Uhr gewährleistet sein. Das Vorrangnetz des Radverkehrs ist analog zu sonstigen vorrangig im Winterdienst zu behandelnden Hauptstraßen sowie den Straßen, auf denen der ÖPNV fährt, zu räumen."

Der Radverkehrsplan schreibt in Abschnitt 3.3.5.3 vor: "Die Möglichkeit eines Pilotprojekts zu baumverträglichen Lösungsansätzen bezüglich der Glättebeseitigung wird derzeit geprüft. Ergebnisse sollen nach Möglichkeit in zukünftige Konzepte eingearbeitet werden."

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Dezember 2023
  • Frist
    6. Januar 2024
  • 2 Follower:innen
Jens Steckel
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) das…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Jens Steckel
Betreff
Winterdienst auf Radverkehrsanlagen Berlins [#294123]
Datum
4. Dezember 2023 10:00
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) das Winterdienstkonzept gemäß Abschnitt 3.3.5.3 des geltenden Radverkehrsplanes, b) falls dies noch nicht erstellt und/oder eingeführt ist: Dokumente und Pläne über die im Winter 2023/2024 geltenden Regelungen, wann, wo und durch wen der Winterdienst auf Radverkehrsanlagen im Radvorrangnetz sowie auf Fahrradstraßen auszuführen ist, c) die Ergebnisdokumentation für das Pilotprojekt zu baumverträglichen Lösungsansätzen im Winterdienst. (Radverkehrsplan, Abschnitt 3.3.5.3). Alle Dokumente bevorzugt als digitale Dokumente (PDF-Datei, leserlich, nicht verkleinert, farbig). Die Anfrage stelle ich im Namen des gemeinnützigen Vereins Changing Cities e. V. und bitte daher um Gebührenbefreiung. Erläuterung: Der Radverkehrsplan legt fest (Abschnitt 3.3.5.3 Winterdienst): "Um den Ansprüchen des Radverkehrs in Zukunft besser gerecht zu werden, soll die bisherige Vorgehensweise überarbeitet werden. Das betrifft zum einen technische Lösungen wie auch Anforderungen an Häufigkeiten der Schneebeseitigung. Um den gesetzten Qualitätsansprüchen gerecht zu werden, soll für das Radvorrangnetz bis Ende 2022 durch die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung ein spezielles Winterdienstkonzept erstellt werden, welches die notwendigen Maßnahmen und Verantwortlichkeiten enthält. Die Strecken des Radvorrangnetzes sollen entsprechend den Strecken des Kraftfahrzeugverkehrs mit der höchsten Hierarchiestufe behandelt werden. Fahrradstraßen sollen grundsätzlich in die höchste Hierarchiestufe aufgenommen werden." Der Radverkehrsplan definiert die Qualitätsstandards für das Radvorrangnetz (Abschnitt 3.3.2.2): "Auf den Strecken soll bei Schneefall und Eisglätte mithilfe des Winterdienstes eine sichere Nutzbarkeit ab 7:00 Uhr gewährleistet sein. Das Vorrangnetz des Radverkehrs ist analog zu sonstigen vorrangig im Winterdienst zu behandelnden Hauptstraßen sowie den Straßen, auf denen der ÖPNV fährt, zu räumen." Der Radverkehrsplan schreibt in Abschnitt 3.3.5.3 vor: "Die Möglichkeit eines Pilotprojekts zu baumverträglichen Lösungsansätzen bezüglich der Glättebeseitigung wird derzeit geprüft. Ergebnisse sollen nach Möglichkeit in zukünftige Konzepte eingearbeitet werden."
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Steckel Anfragenr: 294123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294123/ Postanschrift Jens Steckel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, Winterdienstkonzept
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, Winterdienstkonzept
Datum
19. Dezember 2023
Status
Anfrage abgeschlossen