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Winterräumdienst

- den derzeit gültigen Plan bzw. die gültigen Dienstanweisungen für den Winterräumdienst im Ortsteil Neunkirchen-Münchwies,
- alle Dokumente, aus denen hervorgeht, welche Straßen nach welcher Priorität (oder gegebenenfalls gar nicht) von Schnee und Eis geräumt werden, und
- interne Kommunikation und Notizen, welche die gewählte Priorisierung begründen, soweit vorhanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • Ein:e Follower:in
Peter Freiberger
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den derzeit …
An Zentraler Betriebshof - Neunkirchen Details
Von
Peter Freiberger
Betreff
Winterräumdienst [#209924]
Datum
27. Januar 2021 18:51
An
Zentraler Betriebshof - Neunkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den derzeit gültigen Plan bzw. die gültigen Dienstanweisungen für den Winterräumdienst im Ortsteil Neunkirchen-Münchwies, - alle Dokumente, aus denen hervorgeht, welche Straßen nach welcher Priorität (oder gegebenenfalls gar nicht) von Schnee und Eis geräumt werden, und - interne Kommunikation und Notizen, welche die gewählte Priorisierung begründen, soweit vorhanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Freiberger Anfragenr: 209924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209924/ Postanschrift Peter Freiberger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Freiberger
Peter Freiberger
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Winterräumdienst“ vom 27.01.2021 (#209924) wurd…
An Zentraler Betriebshof - Neunkirchen Details
Von
Peter Freiberger
Betreff
AW: Winterräumdienst [#209924]
Datum
16. März 2021 17:23
An
Zentraler Betriebshof - Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Winterräumdienst“ vom 27.01.2021 (#209924) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Freiberger Anfragenr: 209924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209924/ Postanschrift Peter Freiberger << Adresse entfernt >>
Zentraler Betriebshof - Neunkirchen
Sehr geehrter Herr Freiberger, Ich bitte Sie ihre Anfrage an unsere Pressestelle zu senden. Mit freundlichen Gr…
Von
Zentraler Betriebshof - Neunkirchen
Betreff
AW: Winterräumdienst [#209924]
Datum
17. März 2021 06:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Freiberger, Ich bitte Sie ihre Anfrage an unsere Pressestelle zu senden. Mit freundlichen Grüßen
Peter Freiberger
Sehr << Anrede >> es handelt sich um keine Presseanfrage, sondern um eine Informationsfreiheitsanfrag…
An Zentraler Betriebshof - Neunkirchen Details
Von
Peter Freiberger
Betreff
AW: Winterräumdienst [#209924]
Datum
21. März 2021 16:00
An
Zentraler Betriebshof - Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es handelt sich um keine Presseanfrage, sondern um eine Informationsfreiheitsanfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetz Saarland (SIFG). Im Einklang mit § 1 SIFG und § 7 IFG stelle ich diese Anfrage deshalb direkt an die Behörde bzw. Abteilung, die die gesuchte Information mutmaßlich besitzt. Selbstverständlich können Sie die Anfrage weiterleiten oder Ihre Antwort mit der Pressestelle absprechen, dennoch möchte ich Sie direkt bitten, auf eine fristgerechte (gemäß § 7 IFG also unverzügliche) Bearbeitung meiner Anfrage hinzuarbeiten. Mit freundlichen Grüßen Peter Freiberger Anfragenr: 209924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209924/ Postanschrift Peter Freiberger << Adresse entfernt >>
Peter Freiberger
Sehr << Anrede >> die Frist zur Bearbeitung meiner Anfrage ist mittlerweile um mehr als anderthalb Mo…
An Zentraler Betriebshof - Neunkirchen Details
Von
Peter Freiberger
Betreff
AW: Winterräumdienst [#209924]
Datum
22. April 2021 12:46
An
Zentraler Betriebshof - Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Frist zur Bearbeitung meiner Anfrage ist mittlerweile um mehr als anderthalb Monate überschritten. Ich möchte Sie erneut um unverzügliche Beantwortung meiner Anfrage bitten. Sofern Sie weiterhin eine andere Stelle als verantwortlich ansehen, leiten Sie die Anfrage bitte an diese Stelle weiter und informieren mich über den Status der Bearbeitung. Sofern Sie sich (in meinen Augen rechtswidrig) weigern, die Anfrage selbst zu bearbeiten oder weiterzuleiten, teilen Sie mir bitte die Kontaktdaten der aus Ihrer Sicht zuständigen Pressestelle mit. Sollten Sie auf diese Nachricht nicht reagieren, werde ich die saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung in dieser Anfrage bitten. Mit freundlichen Grüßen Peter Freiberger Anfragenr: 209924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209924/ Postanschrift Peter Freiberger << Adresse entfernt >>
Peter Freiberger
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sa…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
Peter Freiberger
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Winterräumdienst“ [#209924]
Datum
15. Mai 2021 16:28
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/209924/ Ich habe meine Anfrage am 27.01.2021 gestellt. Auf diese habe ich zuerst keine Reaktion erhalten, nach einer Erinnerung zwei Wochen nach Ablauf der First wurde ich schließlich am 17.03.2021 in einer knappen Antwort an die Pressestelle verwiesen. Ich habe daraufhin am 21.03.2021 nachgehakt, da in meinen Augen eine Pressestelle grundsätzlich nicht für IFG-Anfragen zuständig ist, aber auch, da gar nicht klar ist, welche Pressestelle gemeint ist (eine eigene Pressestelle des Zentralen Betriebshofs Neunkirchen konnte ich nicht ausfindig machen). Auf meine Bitte, die Anfrage zu beantworten oder selbst an die aus Sicht des Zentralen Betriebshofes zuständige Stelle weiterzuleiten, gab es keine Reaktion mehr. Auch eine weitere Erinnerung am 22.04.2021 mit der Bitte, die Anfrage zu bearbeiten oder mich wenigstens zu informieren, welche (Presse-)Stelle aus Sicht des Betriebshofes zuständig sein soll, blieb unbeantwortet. Ich habe das Gefühl, dass der Zentrale Betriebshof Neunkirchen bzw. seine Leitung sich seiner bzw. ihrer Pflichten im Rahmen des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes schlicht nicht bewusst ist. (Die Tatsache, dass eine andere auf fragdenstaat.de gelistete IFG-Anfrage eines anderen Antragsstellers an den Zentralen Betriebshof aus der Mitte 2020 völlig ohne Reaktion blieb, bestätigt für mich dieses Bild.) Daher möchte ich Sie bitten, in dieser Angelegenheit zu vermitteln, und danke Ihnen schon vorab für Ihre Unterstützung! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Peter Freiberger Anhänge: - 209924.pdf Anfragenr: 209924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209924/
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Nachricht vom 15.5.21 - Az. I 1000/438 Sehr geehrter Herr Freiberger, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Nachricht vom 15.5.21 - Az. I 1000/438
Datum
18. Mai 2021 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Freiberger, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15. Mai 2021, mit der Sie um Vermittlung im Rahmen einer von Ihnen an den Zentralen Betriebshof Neunkirchen gerichteten Anfrage nach dem saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) bitten. Das Verfahren wird hier unter dem Aktenzeichen I 1000 / 438 geführt. Mit Blick auf die von Ihnen begehrte Information ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach § 4 Abs. 1 SIFG ein Anrufungsrecht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in den Fällen besteht, in denen sich jemand in seinem Recht auf Informationszugang nach dem SIFG verletzt sieht. Demgegenüber erstreckt sich die Zuständigkeit der Informationsfreiheitsbeauftragten im Saarland nicht auf Sachverhalte, in denen eine Verletzung des Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem SUIG im Raum steht. Dabei ist der Begriff der Umweltinformation sehr weitgehend, da es sich bereits dann um Umweltinformationen handelt, wenn mittelbare Auswirkungen auf Umweltbestandteile wie natürliche Lebensräume, Böden und Landschaft betroffen sind. Die Stadt Neunkirchen wird hiesigerseits dennoch angeschrieben, da bislang keine Reaktion erfolgt ist und die Betroffenheit von Umweltinformationen darzulegen ist, um eine abschließende Bewertung vornehmen zu können. Weiterhin hat die Stadt als informationsverpflichtete Stelle nach dem vorliegenden Schriftverkehr möglicherweise bislang keine Kenntnis von dem Antrag und wird daher mit der Bitte um Bearbeitung und Stellungnahme hiesigerseits angeschrieben. Über den Fortgang des Verfahrens werden Sie unaufgefordert benachrichtigt. Mit freundlichen Grüßen

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Neunkirchen, Kreisstadt
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 27.01.2021
Von
Neunkirchen, Kreisstadt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 27.01.2021
Datum
16. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
19,7 MB
177,9 MB