Wissenschaftliche Dienste: Ausarbeitung „Europa. Wirtschaftsabkommen mit SADC-Staaten II“

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich bitte um Zusendung der Ausarbeitung
WD2 – 107/12 Europäische Wirtschaftspartnerschaftsabkommen: Geschichte, aktueller Stand, Vor- und Nachteile und besondere Auswirkungen auf Namibia und die SADC-Staaten

des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Ich bin mit der Schwärzung der Namen der Bearbeiter, wie sie der Herr Bundestagspräsident in der Sitzung des Ältestenrats am 29.06.2015 im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015 - 7 C 1.14, 7 C 2.14 – verfügt hat, einverstanden.

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. § 7 Abs. 3 Satz 1, § 1 Abs. 2 IFG i.V.m. § 8 EGovG Gebrauch. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für den Deutschen Bundestag aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Es liegen nach diesseitiger Sichtweise keine Gründe für ein Drittbeteiligungsverfahren (§ 7 Abs. 2, § 8 IFG) vor.
Hinsichtlich des Auskunftsanspruches weise ich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015 (Az. 7 C 1.14, 7 C 2.14) hin. Ich sehe die hier angefragten Unterlagen nicht im Raum des nicht dem IFG-Bereich unterfallenden parlamentarischen Bereichs, sondern des Verwaltungsbereiches. Aus meiner Sicht werden hier keine parlamentseigenen Vorgänge abgefragt, die derzeit vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen werden. Es handelt sich um amtliche Aufzeichnungen i.S.d. § 2 Nr. 2 IFG der Verwaltung des Deutschen Bundestages, die diese im Rahmen ihrer eigenen Kompetenz erstellt und dokumentiert, unabhängig vom Anlass der Entstehung.

Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. November 2015
  • Frist
    22. Dezember 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zus…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wissenschaftliche Dienste: Ausarbeitung „Europa. Wirtschaftsabkommen mit SADC-Staaten II“ [#11992]
Datum
19. November 2015 07:13
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Ausarbeitung WD2 – 107/12 Europäische Wirtschaftspartnerschaftsabkommen: Geschichte, aktueller Stand, Vor- und Nachteile und besondere Auswirkungen auf Namibia und die SADC-Staaten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Ich bin mit der Schwärzung der Namen der Bearbeiter, wie sie der Herr Bundestagspräsident in der Sitzung des Ältestenrats am 29.06.2015 im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015 - 7 C 1.14, 7 C 2.14 – verfügt hat, einverstanden. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. § 7 Abs. 3 Satz 1, § 1 Abs. 2 IFG i.V.m. § 8 EGovG Gebrauch. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für den Deutschen Bundestag aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Es liegen nach diesseitiger Sichtweise keine Gründe für ein Drittbeteiligungsverfahren (§ 7 Abs. 2, § 8 IFG) vor. Hinsichtlich des Auskunftsanspruches weise ich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015 (Az. 7 C 1.14, 7 C 2.14) hin. Ich sehe die hier angefragten Unterlagen nicht im Raum des nicht dem IFG-Bereich unterfallenden parlamentarischen Bereichs, sondern des Verwaltungsbereiches. Aus meiner Sicht werden hier keine parlamentseigenen Vorgänge abgefragt, die derzeit vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen werden. Es handelt sich um amtliche Aufzeichnungen i.S.d. § 2 Nr. 2 IFG der Verwaltung des Deutschen Bundestages, die diese im Rahmen ihrer eigenen Kompetenz erstellt und dokumentiert, unabhängig vom Anlass der Entstehung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Schreiben Sie an: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem IFG Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kennt…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
15. Dezember 2015
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IFG [#11992] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung und Eingang…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG [#11992]
Datum
18. Dezember 2015 07:02
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung und Eingangsbestätigung vom 14.12.2015, Az. ZR 4-1334-IFG-631-4/2015. § 10 Satz 2 VwVfG erlaubt Ihnen nicht, Verfahren zu verbinden, die sachlich selbstständig sind und für die auch getrennte Anträge gestellt wurden. Das sachliche und Beschleunigungsgebot bezieht sich auf die inhaltliche Bearbeitung und hierbei darf ich darauf hinweisen, dass Sie bereits die gesetzliche Frist aus § 7 Abs. 5 IFG überschritten haben, ohne dass hierfür ein sachliche Grund ersichtlich ist oder von Ihnen vorgetragen wurde. Insofern haben Sie bereits selbst gegen das gesetzliche Beschleunigungsgebot gehandelt. Ich bitte zu begründen, was den aus Ihrer Sicht gegebenen erhöhten Verwaltungsaufwand auslöst. Es handelt sich um ein wissenschaftliches Gutachten, wo keine personenbezogenen Daten beinhaltet sind. Ein Kostenvorschuss ist zudem unzulässig. Ich darf auf die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg (Beschl.v. 26.05.2014, Az. 12 B 22.12) und des VG Berlin (Urt.v. 08.11.2015, Az. 2 K 2.12) verweisen. Danach ist die Erhebung eines Vorschusses grundsätzlich nur im Ausnahmefall zulässig. Dies ist z.B. dann gegeben, wenn aus der Historie die Zahlungsunwilligkeit vermutet werden kann. Dies ist vorliegend nicht gegeben. Weder Ihre Behörde noch eine andere Behörde hat bislang mir gegenüber einen kostenpflichtigen Bescheid zu erlassen, deren Verwaltungskosten nicht ausgeglichen wurden. Eine Anhörung ist im Übrigen nur dann Geboten, wenn Sie meinen Antrag abzulehnen zu gedenken. Hierfür müssten Sie die konkreten Gründe angeben, was Sie in Ihrem Schreiben vom 14.12.2015 nicht gemacht haben. Schlussendlich darf ich darauf hinweisen, dass ich ausdrücklich von meinem Wahlrecht auf elektronische Zustellung Gebrauch gemacht habe. Es sind keine Gründe ersichtlich, warum Sie hiervon abweichen, zumal die Unterlagen selbst elektronisch vorliegen in Ihrem Haus. Insofern würde eine postalische Bearbeitung dem Effizienzgedanken aus § 10 Satz 2 VwVfG widersprechen. Eine verfahrensgegenständliche Email vom 31.12.2015 ist mir nicht bekannt, zumal mein Antrag erst am 16.11.2015 gestellt wurde. Im Übrigen behaupten Sie wahrheitswidrig, ich würde eine unvollständige Adressangabe machen. Meine Wohnsitzangabe ist vollständig. Ich darf im Übrigen auch darauf hinweisen, dass Sie zwischenzeitlich in einer Vielzahl von Fällen Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste herausgegeben haben und entsprechende Verfahren als gebührenfreie einfache Auskunft gewertet haben. Damit haben Sie sich bereits in Ihrer Ermessensausübung gebunden und weder wurden Gründe von Ihnen vorgetragen, die ein Abweichen von dieser gefestigten Verfahrensweise gerechtfertigt erscheinen lassen noch sind diese ersichtlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Schreiben Sie an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Wissenschaftliche Dienste: Ausarbeitung „Europa. Wirtschaftsabkommen mit SADC-Staaten II“" [#11992]
Datum
18. Dezember 2015 07:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11992 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Der Bundestag verhält sich in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise gesetzeswidrig. Er agiert sowohl gegen das grundgesetzlich geschützte Gleichbehandlungsgebot wie auch gegen die Herausgabeverpflichtung aus dem IFG. Ich verweise auf den bisherigen Schriftverkehr. Ich bitte um Zusendung der Stellungnahme des Bundestages nach Zugang. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>