Wohnung des Geschäftsführer in einer Wohnanlage des Studierendenwerks: Protokolle des Verwaltungsrat und Vereinbarkeit mit dem Corporate Governance Kodex NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund Ihrer Antwort auf eine IFG Anfrage bezüglich Wohnung des Geschäftsführer in einer Wohnanlage des Studierendenwerks (vgl. entsprechende Anfrage auf FragDenStaat: https://fragdenstaat.de/anfrage/zur-verfugung-stellen-von-wohnraum-fur-den-gechaftsfuhrer/) bitte ich folgendes mir zu zusenden:
- von den Protokollen des Verwaltungsrat alle Ausschnitte in der die Vermietung von Wohnraum an den Geschäftsführer behandelt wird. Schützenswerte personenbezogene Daten können geschwärzt werden, ebenso schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 8 IFG NRW,
hilfsweise nur die Ergebnisse der Abschnitte der Protokoll des Verwaltungsrates in der die Vermietung von Wohnraum an den Geschäftsführer behandelt wird.
- die Berichte nach Abschnitt 5.2 des Public Corporate Governance Kodex NRW (im folgenden Kodex genannt) für das Geschäftsjahr 2018 und später

Außerdem bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wieso stellt die Vermietung von Wohnraum an den Geschäftsführer kein unzulässiger Vorteil im Sinne des Abschnittes 3.5.2 des Kodex dar vor dem Hintergrund, dass ausweislich Ihrer eigenen Webseite Wohnraum nur an Studierende vergeben wird, der Geschäftsführer aber dem ersten Anschein nach kein Student ist und die Vermietung nur mit seiner Eigenschaft als Geschäftsführer zu erklären ist?
2. Gibt weitere Mitarbeiter*innen oder Organmitglieder des Studierendenwerkes, die, ohne Studierende zu sein, Wohnraum vom Studierendenwerk gemietet haben?
3. Sind nach dem Bericht für das Geschäftsjahr 2017 weitere Berichte nach Abschnitt 5.2 des Kodex erstellt worden? Wenn ja, wo sind diese veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht?
4. Falls Berichte erstellt worden sind, aber nicht veröffentlicht, wieso sind diese entgegen Abschnitt 5.2 des Kodex nicht öffentlich zugänglich gemacht worden?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2020
  • Frist
    15. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
Daniel Laps
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> vor dem Hinte…
An Studierendenwerk Düsseldorf AöR Details
Von
Daniel Laps
Betreff
Wohnung des Geschäftsführer in einer Wohnanlage des Studierendenwerks: Protokolle des Verwaltungsrat und Vereinbarkeit mit dem Corporate Governance Kodex NRW [#174057]
Datum
13. Januar 2020 13:18
An
Studierendenwerk Düsseldorf AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> vor dem Hintergrund Ihrer Antwort auf eine IFG Anfrage bezüglich Wohnung des Geschäftsführer in einer Wohnanlage des Studierendenwerks (vgl. entsprechende Anfrage auf FragDenStaat: https://fragdenstaat.de/anfrage/zur-verfugung-stellen-von-wohnraum-fur-den-gechaftsfuhrer/) bitte ich folgendes mir zu zusenden: - von den Protokollen des Verwaltungsrat alle Ausschnitte in der die Vermietung von Wohnraum an den Geschäftsführer behandelt wird. Schützenswerte personenbezogene Daten können geschwärzt werden, ebenso schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 8 IFG NRW, hilfsweise nur die Ergebnisse der Abschnitte der Protokoll des Verwaltungsrates in der die Vermietung von Wohnraum an den Geschäftsführer behandelt wird. - die Berichte nach Abschnitt 5.2 des Public Corporate Governance Kodex NRW (im folgenden Kodex genannt) für das Geschäftsjahr 2018 und später Außerdem bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wieso stellt die Vermietung von Wohnraum an den Geschäftsführer kein unzulässiger Vorteil im Sinne des Abschnittes 3.5.2 des Kodex dar vor dem Hintergrund, dass ausweislich Ihrer eigenen Webseite Wohnraum nur an Studierende vergeben wird, der Geschäftsführer aber dem ersten Anschein nach kein Student ist und die Vermietung nur mit seiner Eigenschaft als Geschäftsführer zu erklären ist? 2. Gibt weitere Mitarbeiter*innen oder Organmitglieder des Studierendenwerkes, die, ohne Studierende zu sein, Wohnraum vom Studierendenwerk gemietet haben? 3. Sind nach dem Bericht für das Geschäftsjahr 2017 weitere Berichte nach Abschnitt 5.2 des Kodex erstellt worden? Wenn ja, wo sind diese veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht? 4. Falls Berichte erstellt worden sind, aber nicht veröffentlicht, wieso sind diese entgegen Abschnitt 5.2 des Kodex nicht öffentlich zugänglich gemacht worden? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 174057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174057 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Studierendenwerk Düsseldorf AöR
Sehr geehrter Herr Laps, zu Ihren Fragen antworte ich Ihnen gern wie folgt: - von den Protokollen des Verwaltung…
Von
Studierendenwerk Düsseldorf AöR
Betreff
AW: Wohnung des Geschäftsführer in einer Wohnanlage des Studierendenwerks: Protokolle des Verwaltungsrat und Vereinbarkeit mit dem Corporate Governance Kodex NRW [#174057]
Datum
11. Februar 2020 15:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Laps, zu Ihren Fragen antworte ich Ihnen gern wie folgt: - von den Protokollen des Verwaltungsrat alle Ausschnitte in der die Vermietung von Wohnraum an den Geschäftsführer behandelt wird. Schützenswerte personenbezogene Daten können geschwärzt werden, ebenso schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 8 IFG NRW, hilfsweise nur die Ergebnisse der Abschnitte der Protokoll des Verwaltungsrates in der die Vermietung von Wohnraum an den Geschäftsführer behandelt wird. Gemäß § 8, Abs. 2 der Satzung des Studierendenwerks Düsseldorf gilt: (2) Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind in der Regel nicht öffentlich. Die Beratungen in nicht öffentlicher Sitzung sind vertraulich. Der Verschwiegenheitspflicht unterliegen alle Mitglieder und Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Unberührt hiervon bleibt, dass die Mitglieder über Beschlüsse und den Stand der Beratungen, nicht aber über die Beratungen selbst, die durch sie Vertretenen unterrichten können, wenn dies der Verwaltungsrat nicht im Einzelfall ausschließt. Soweit der Verwaltungsrat dies ausdrücklich beschließt, können Teile der Verwaltungsratssitzung die Öffentlichkeit zulassen. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für: 1. Personalangelegenheiten, 2. Angelegenheiten betreffend die Person/en der Geschäftsführerin und/oder des Geschäftsführers, 3. Immobilienangelegenheiten, 4. Darlehensangelegenheiten, 5. Datenschutzrelevante Angelegenheiten. Beschlussfassungen erfolgen ausschließlich in nicht-öffentlicher Sitzung. - die Berichte nach Abschnitt 5.2 des Public Corporate Governance Kodex NRW (im folgenden Kodex genannt) für das Geschäftsjahr 2018 und später Die Berichte nach Abschnitt 5.2 des PCGK NRW können Sie auf unserer Website im jeweiligen Jahresbericht einsehen. Sie finden diese unter „Über uns“, „Presse“, „Publikationen“. Für das Jahr 2018 finden Sie diesen auf Seite 56 des Jahresberichts. Für das Jahr 2019 erfolgt die Veröffentlichung nach Feststellung des Jahresabschlusses 2019. Außerdem bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wieso stellt die Vermietung von Wohnraum an den Geschäftsführer kein unzulässiger Vorteil im Sinne des Abschnittes 3.5.2 des Kodex dar vor dem Hintergrund, dass ausweislich Ihrer eigenen Webseite Wohnraum nur an Studierende vergeben wird, der Geschäftsführer aber dem ersten Anschein nach kein Student ist und die Vermietung nur mit seiner Eigenschaft als Geschäftsführer zu erklären ist? Abschnitt 3.5.2 PCGK NRW verweist auf die Zuwendungen Dritter. Solche nimmt die Geschäftsführung selbstverständlich nicht an! Die Vermietung an den Geschäftsführer kam zustande, da die kurze Entfernung insbesondere Vorteile für das Studierendenwerk bringt. Der Geschäftsführer ist somit auch außerhalb seiner ohnehin schon langen Arbeitszeiten verfügbar. Auf der Website ist auch erkennbar, dass Wohnplätze zur Vermietung an Stipendiaten/innen/Praktikanten/innen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus stehen im Sinne der Hochschulen und der Studierenden auch einige Wohnplätze als sogenannte Gästezimmer für zeitlich befristet an den Hochschulen tätige z.B. Dozenten/innen, etc. zur Verfügung. 2. Gibt weitere Mitarbeiter*innen oder Organmitglieder des Studierendenwerkes, die, ohne Studierende zu sein, Wohnraum vom Studierendenwerk gemietet haben? Ja, es gibt drei Beschäftigte aus dem Bereich Hausmeister/Hausverwaltung, welche in Dienstwohnungen wohnen. 3. Sind nach dem Bericht für das Geschäftsjahr 2017 weitere Berichte nach Abschnitt 5.2 des Kodex erstellt worden? Wenn ja, wo sind diese veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht? Ja, für das Jahr 2018. Sie finden diesen unter „Über uns“, „Presse“, „Publikationen“. Für das Jahr 2018 finden Sie diesen auf Seite 56 des Jahresberichts. Für das Jahr 2019 erfolgt dieser erst nach Feststellung des Jahresabschlusses 2019. 4. Falls Berichte erstellt worden sind, aber nicht veröffentlicht, wieso sind diese entgegen Abschnitt 5.2 des Kodex nicht öffentlich zugänglich gemacht worden? Die Berichte nach Abschnitt 5.2 des PCGK NRW können Sie auf unserer Website im jeweiligen Jahresbericht einsehen. Sie finden diese unter „Über uns“, „Presse“, „Publikationen“. Mit freundlichen Grüßen