Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie an die Beamten des Landes Rheinland-Pfalz

Wird das Land Rheinland-Pfalz auch an die Beamten die Inflationsausgleichsprämie zahlen? An die Angestellten des TVöD wurde die Zahlung bereits beschlossen.

Vor 7 Monaten wurde die Anfrage bereits gestellt (https://fragdenstaat.de/anfrage/zahlung-einer-inflationsausgleichspraemie-an-die-beamten-und-beschaeftigten-des-landes-rheinland-pfalz-1/#nachricht-756251). Zu dem Zeitpunkt war jedoch noch nicht die Zahlung an die Angestellten beschlossen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wird das Land Rheinland-Pfalz auch…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie an die Beamten des Landes Rheinland-Pfalz [#284698]
Datum
26. Juli 2023 10:38
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wird das Land Rheinland-Pfalz auch an die Beamten die Inflationsausgleichsprämie zahlen? An die Angestellten des TVöD wurde die Zahlung bereits beschlossen. Vor 7 Monaten wurde die Anfrage bereits gestellt (https://fragdenstaat.de/anfrage/zahlung-einer-inflationsausgleichspraemie-an-die-beamten-und-beschaeftigten-des-landes-rheinland-pfalz-1/#nachricht-756251). Zu dem Zeitpunkt war jedoch noch nicht die Zahlung an die Angestellten beschlossen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284698/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> für die Beamtinnen und Beamten des Bundes ist der jüngste Tarifabschluss …
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie an die Beamten des Landes Rheinland-Pfalz [#284698]
Datum
26. Juli 2023 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> für die Beamtinnen und Beamten des Bundes ist der jüngste Tarifabschluss zum TVöD/TVöD-VKA (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), welcher u.a. eine Inflationsausgleichszahlung beinhaltet, Bezugspunkt der Besoldungsentwicklung. In Konsequenz hat der Bund angekündigt, eine solche Inflationsausgleichszahlung auch im Beamtenbereich gewähren zu wollen. Demgegenüber ist Bezugspunkt für die Besoldungsentwicklung der Beamtinnen und Beamten in den Ländern der Tarifvertrag der Länder (TV-L). Zu diesem stehen erst im Herbst/Winter 2023 die nächsten Tarifverhandlungen an. Infolgedessen bleibt zunächst das Tarifergebnis zum TV-L und die Frage, ob der TV-L künftig ebenfalls eine Inflationsausgleichszahlung vorsehen wird, abzuwarten, bevor über eine Übertragung einer solchen Einigung auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten zu befinden ist. Mit freundlichen Grüßen