Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Falls möglich, bitte jeweils aufgeschlüsselt nach den Pässen auf deutscher bzw. französischer Seite:
1. Zu welcher Uhrzeit wurde der erste deutsch-französische Freundschaftspass erfolgreich beantragt bzw. "verteilt"?
2. Zu welcher Uhrzeit wurde der letzte (der 30.000.) deutsch-französische Freundschaftspass erfolgreich beantragt bzw. "verteilt"?
3. In welchen Zeiträumen war es faktisch möglich am 2023-06-12 deutsch-französische Freundschaftspässe zu beantragen?
4. Zu welchen Zeitpunkten wurden wie viele deutsch-französische Freundschaftspässe erfolgreich beantragt bzw. "verteilt"?
Der Begriff "verteilt" ist hierbei dem Wortlaut der Website entnommen und beschreibt die kontingenterschöpfende Reservierung/Buchung/Beantragung eines Passes.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfragenr: 280991
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/280991/
Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
Wir (also du, ich und einige weitere Anfragen zum Thema ans BMDV) haben heute nun endlich eine Antwort bekommen :)
Ich bin der Ansicht, dass das BMDV sich die Informationen besorgen muss, auch wenn sie nicht vorliegen – siehe dazu meine Antwort an das BMDV hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/plz-und…
Ich halte es für sinnvoll, auf die Nachricht des BMDV zu antworten, z.B. in dem du meine Antwort einfach kopierst (Aktenzeichen anpassen!!) – in der Zwischenzeit wird sich dann hoffentlich der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als Vermittlungsbehörde einschalten und uns Recht geben ;) Wenn du den noch nicht um Vermittlung gebeten hast, dann mach das am besten noch, dann kann er unsere Anfragen in einem Rutsch abarbeiten :)
Wenn du noch Fragen hast oder andere Gedanken dazu, meld dich gern hier im Forum von FragDenStaat bei mir: https://forum.okfn.de/u/jannisk
LG