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zeitlicher Ablauf der Umstellung des Leihfahrradsystem von "call-a-bike" auf "nextbike"

Einen Ablaufplan der Umstellung des Leihfahrradsystem von "call-a-bike" auf "nextbike".
Hierbei besonders:
Zu welchen Zeitpunkten sollen wie viele Fahrräder und Stationen in Betrieb sein?
Welche Standorte sind vorgesehen?
Wann erfüllt "nextbike" die Mindesauflagen von 175 Stationen und 1750 Rädern?
Wann ist das geplante Ziel von 700 Station und 5000 Rädern (Zahlen aus ihre Pressemitteilung vom 06.06.16) erreicht?
Was passiert bei Nichteinhaltung der Fristen?
Wer kontrolliert die Qualität und Quantität des Angebots?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2017
  • Frist
    24. März 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
zeitlicher Ablauf der Umstellung des Leihfahrradsystem von "call-a-bike" auf "nextbike" [#20429]
Datum
20. Februar 2017 19:21
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einen Ablaufplan der Umstellung des Leihfahrradsystem von "call-a-bike" auf "nextbike". Hierbei besonders: Zu welchen Zeitpunkten sollen wie viele Fahrräder und Stationen in Betrieb sein? Welche Standorte sind vorgesehen? Wann erfüllt "nextbike" die Mindesauflagen von 175 Stationen und 1750 Rädern? Wann ist das geplante Ziel von 700 Station und 5000 Rädern (Zahlen aus ihre Pressemitteilung vom 06.06.16) erreicht? Was passiert bei Nichteinhaltung der Fristen? Wer kontrolliert die Qualität und Quantität des Angebots?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegend die Antwort auf Ihre über "fragdenstaat.de" eingebrachte Frage. …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: IFG - Antrag für die Liste WG: zeitlicher Ablauf der Umstellung des Leihfahrradsystem von "call-a-bike" auf "nextbike" [#20429]
Datum
24. Februar 2017 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
599,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegend die Antwort auf Ihre über "fragdenstaat.de" eingebrachte Frage. Viele Grüße