🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Zukünftige Nutzung und Informationen zu Güterbahnanschlüssen

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

liegt dem Senat eine Gesamtüberprüfung von ehemaligen und noch genutzten Bahnverbindungen und - anschlüssen mit reiner Güterverkehrsnutzung vor, die zukünftig auch Personenbeförderung aufnehmen könnten? Welche stillgelegten Güterbahn-strecken würden bereits entwidmet und welche könnten vor einer Entwidmung bewahrt werden um in Zukunft einer ÖPNVnutzung zugeführt zu werden?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Februar 2023
  • Frist
    7. März 2023
  • 0 Follower:innen
Martin Krause
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, liegt dem Senat eine Gesamtüberprüfung von…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Martin Krause
Betreff
Zukünftige Nutzung und Informationen zu Güterbahnanschlüssen [#269347]
Datum
3. Februar 2023 10:31
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, liegt dem Senat eine Gesamtüberprüfung von ehemaligen und noch genutzten Bahnverbindungen und - anschlüssen mit reiner Güterverkehrsnutzung vor, die zukünftig auch Personenbeförderung aufnehmen könnten? Welche stillgelegten Güterbahn-strecken würden bereits entwidmet und welche könnten vor einer Entwidmung bewahrt werden um in Zukunft einer ÖPNVnutzung zugeführt zu werden? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Martin Krause Anfragenr: 269347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269347/ Postanschrift Martin Krause << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Krause, Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsf…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ihre Anfrage // Zukünftige Nutzung und Informationen zu Güterbahnanschlüssen [#269347]
Datum
9. Februar 2023 12:50
Status
Warte auf Antwort
image001.png
693 Bytes
image002.png
771 Bytes
image003.png
9,4 KB


Sehr geehrter Herr Krause, Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum Thema "Zukünftige Nutzung und Informationen zu Güterbahnanschlüssen" ist eingegangen und in Bearbeitung. Es ergeben sich aber eine Reihe von Rückfragen, u.a. bezüglich des zeitlichen Umfangs der von Ihnen erfragten Informationen. Dieser Sachverhalt wirkt sich direkt auf den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten aus. Ich möchte Sie daher um Kontaktaufnahme mit mir bitten, um Ihre Anfrage entsprechend zu spezifizieren. Meine Kontaktdaten finden Sie untenstehend. Danke und mit freundlichen Grüßen,