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Zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich

Wann wurden erstmals Bedenken bezüglich der Erdbebensicherheit beziehungsweise der Bodenverflüssigung geäußert? Von wem wurden diese Bedenken geäußert?
Welche Maßnahmen hat das BASE/ Bundesumweltministerium daraufhin getroffen?
Wer hat wann entsprechende Untersuchungen beauftragt und wer hat diese durchgeführt?
Seit wann liegen Gutachten vor, dass die Erdbebensicherheit / Gefahr der Bodenverflüssigung für das bestehende Jülicher Zwischenlager (wieder) als nicht gegeben betrachtet wurde (bzw. dieser Aspekt positiv beschieden wurde).
Wann wurden diese Erkenntnisse der JEN, dem JEN-Aufsichtsrat, der Bundesregierung und der Landesregierung mitgeteilt?
Welche Schlussfolgerungen und/ oder Konsequenzen haben das BASE bzw. das Bundesumweltministerium aus den Erkenntnissen zur positiven Einschätzung der Erdbebensicherheit gezogen?
Ist die Aufrechterhaltung der Räumungsanordnung durch die NRW-Atomaufsicht aus dem Jahre 2014 juristisch noch haltbar? Wenn ja, welche weitere Gründe sprechen weiterhin für die unverzügliche Räumungsanordnung?

Zu den drei Optionen:

Welche Institution/ Behörde/ Ministerium/ GmbH trifft letztendlich die Entscheidung, was mit den 152 Castoren passieren soll? Im Zeitungsartikel „NRW drohen Castortransporte“ der taz vom 22.11.2023 heißt es: „Zwar erklärt Neubaurs Ministerium, über den Verbleib des Atommülls entscheide das BASE – doch das Bundesamt will da offenbar nicht mitspielen. Das Amt sei lediglich Genehmigungsbehörde „zum Transport von Jülich nach Ahaus“, heißt es in einer Mail an die taz: Ein „Ansprechpartner für Fragen zu diesbezüglichen politischen Entscheidungen“ sei das BASE dagegen ausdrücklich nicht.“ (https://taz.de/Proteste-von-Anti-Atom-Initiativen/!5974857/). In einem Zeitungsartikel der WAZ vom 22.11.2023 heißt es, dass Bundesfinanz-, Bundesumwelt- und Bundesforschungsministerium die Ahaus-Option bevorzugen. Welche Rolle spielt das Bundesumweltministerium in der Entscheidungsfindung bzw. welchen Einfluss auf die Entscheidung hat das Ministerium?
In welchem Umfang wird die Option eines Zwischenlager-Neubaus in Jülich seit der Räumungsanordnung 2014 bei der JEN verfolgt? Bitte aufschlüsseln nach eingesetztem Personal in Form von Stellen und Arbeitsstunden (ggf. pro Jahr).
In welchem Umfang wurde die Option des Castor-Exports in die USA seit der Räumungsanordnung 2014 bei der JEN verfolgt? Bitte aufschlüsseln nach eingesetztem Personal in Form von Stellen und Arbeitsstunden (ggf. pro Jahr).
In welchem Umfang wird die Option der Castor-Transporte nach Ahaus seit der Räumungsanordnung 2014 bei der JEN verfolgt? Bitte aufschlüsseln nach eingesetztem Personal in Form von Stellen und Arbeitsstunden (ggf. pro Jahr).
Wie oft und in welchem Umfang wurde der JEN-Aufsichtsrat in die Priorisierung / Mittelverteilung / Personalzuweisung für die verschiedenen Optionen eingebunden?
Kam es im JEN-Aufsichtsrat zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich der drei Optionen? Wenn ja, wie wurden diese beigelegt?
Wie und wann hat sich das Bundesumweltministerium bzw. das BASE zu den drei Optionen eingebracht bzw. wurde es von Seiten der JEN einbezogen? Bitte aufschlüsseln nach Anhörungen bzw. schriftlichen Stellungnahmen.
Wann und mit welcher Begründung wurde die USA-Option gestoppt? Wer hat den Stopp dieser Option verfügt? Welche Erkenntnisse/ Gutachten waren für diese Entscheidung ausschlaggebend?
Wann hat die JEN den Aufsichtsrat bzw. BASE und Bundesumweltministerium über den Stopp der USA-Option informiert?

Zur Transport-Route Jülich-Ahaus:
Im Untersuchungs-Ausschuss zur Ramedetal-Brücke war von ignorierten Sicherheitswarnungen und Überraschungen über das Ausmaß der Schäden die Rede, ein Einsturz aufgrund der Belastung wurde im Nachhinein als recht hoch eingeschätzt. Welche zusätzlichen Untersuchungen wurden bezüglich der Brücken auf der Transport-Route in Auftrag gegeben?
Welche zusätzlichen Untersuchungen und Sicherheitsmaßnahmen wurden/ werden aufgrund der Baustellen, z. B. Im Kreuz Kaiserberg, durchgeführt.
Spätestens 2030 muss mit Planungen für die Räumung des Zwischenlagers Ahaus begonnen werden, da die Genehmigung 2036 ausläuft. Welche Maßnahmen plant die BASE/ das Bundesumweltministerium, damit es nicht wie auch in Jülich zu einem genehmigungslosen Zustand kommt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
Hanns-Jörg Rohwedder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann wurden erstmals Bedenken bezügli…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
Hanns-Jörg Rohwedder
Betreff
Zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich [#294318]
Datum
6. Dezember 2023 20:02
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wurden erstmals Bedenken bezüglich der Erdbebensicherheit beziehungsweise der Bodenverflüssigung geäußert? Von wem wurden diese Bedenken geäußert? Welche Maßnahmen hat das BASE/ Bundesumweltministerium daraufhin getroffen? Wer hat wann entsprechende Untersuchungen beauftragt und wer hat diese durchgeführt? Seit wann liegen Gutachten vor, dass die Erdbebensicherheit / Gefahr der Bodenverflüssigung für das bestehende Jülicher Zwischenlager (wieder) als nicht gegeben betrachtet wurde (bzw. dieser Aspekt positiv beschieden wurde). Wann wurden diese Erkenntnisse der JEN, dem JEN-Aufsichtsrat, der Bundesregierung und der Landesregierung mitgeteilt? Welche Schlussfolgerungen und/ oder Konsequenzen haben das BASE bzw. das Bundesumweltministerium aus den Erkenntnissen zur positiven Einschätzung der Erdbebensicherheit gezogen? Ist die Aufrechterhaltung der Räumungsanordnung durch die NRW-Atomaufsicht aus dem Jahre 2014 juristisch noch haltbar? Wenn ja, welche weitere Gründe sprechen weiterhin für die unverzügliche Räumungsanordnung? Zu den drei Optionen: Welche Institution/ Behörde/ Ministerium/ GmbH trifft letztendlich die Entscheidung, was mit den 152 Castoren passieren soll? Im Zeitungsartikel „NRW drohen Castortransporte“ der taz vom 22.11.2023 heißt es: „Zwar erklärt Neubaurs Ministerium, über den Verbleib des Atommülls entscheide das BASE – doch das Bundesamt will da offenbar nicht mitspielen. Das Amt sei lediglich Genehmigungsbehörde „zum Transport von Jülich nach Ahaus“, heißt es in einer Mail an die taz: Ein „Ansprechpartner für Fragen zu diesbezüglichen politischen Entscheidungen“ sei das BASE dagegen ausdrücklich nicht.“ (https://taz.de/Proteste-von-Anti-Atom-Initiativen/!5974857/). In einem Zeitungsartikel der WAZ vom 22.11.2023 heißt es, dass Bundesfinanz-, Bundesumwelt- und Bundesforschungsministerium die Ahaus-Option bevorzugen. Welche Rolle spielt das Bundesumweltministerium in der Entscheidungsfindung bzw. welchen Einfluss auf die Entscheidung hat das Ministerium? In welchem Umfang wird die Option eines Zwischenlager-Neubaus in Jülich seit der Räumungsanordnung 2014 bei der JEN verfolgt? Bitte aufschlüsseln nach eingesetztem Personal in Form von Stellen und Arbeitsstunden (ggf. pro Jahr). In welchem Umfang wurde die Option des Castor-Exports in die USA seit der Räumungsanordnung 2014 bei der JEN verfolgt? Bitte aufschlüsseln nach eingesetztem Personal in Form von Stellen und Arbeitsstunden (ggf. pro Jahr). In welchem Umfang wird die Option der Castor-Transporte nach Ahaus seit der Räumungsanordnung 2014 bei der JEN verfolgt? Bitte aufschlüsseln nach eingesetztem Personal in Form von Stellen und Arbeitsstunden (ggf. pro Jahr). Wie oft und in welchem Umfang wurde der JEN-Aufsichtsrat in die Priorisierung / Mittelverteilung / Personalzuweisung für die verschiedenen Optionen eingebunden? Kam es im JEN-Aufsichtsrat zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich der drei Optionen? Wenn ja, wie wurden diese beigelegt? Wie und wann hat sich das Bundesumweltministerium bzw. das BASE zu den drei Optionen eingebracht bzw. wurde es von Seiten der JEN einbezogen? Bitte aufschlüsseln nach Anhörungen bzw. schriftlichen Stellungnahmen. Wann und mit welcher Begründung wurde die USA-Option gestoppt? Wer hat den Stopp dieser Option verfügt? Welche Erkenntnisse/ Gutachten waren für diese Entscheidung ausschlaggebend? Wann hat die JEN den Aufsichtsrat bzw. BASE und Bundesumweltministerium über den Stopp der USA-Option informiert? Zur Transport-Route Jülich-Ahaus: Im Untersuchungs-Ausschuss zur Ramedetal-Brücke war von ignorierten Sicherheitswarnungen und Überraschungen über das Ausmaß der Schäden die Rede, ein Einsturz aufgrund der Belastung wurde im Nachhinein als recht hoch eingeschätzt. Welche zusätzlichen Untersuchungen wurden bezüglich der Brücken auf der Transport-Route in Auftrag gegeben? Welche zusätzlichen Untersuchungen und Sicherheitsmaßnahmen wurden/ werden aufgrund der Baustellen, z. B. Im Kreuz Kaiserberg, durchgeführt. Spätestens 2030 muss mit Planungen für die Räumung des Zwischenlagers Ahaus begonnen werden, da die Genehmigung 2036 ausläuft. Welche Maßnahmen plant die BASE/ das Bundesumweltministerium, damit es nicht wie auch in Jülich zu einem genehmigungslosen Zustand kommt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hanns-Jörg Rohwedder Anfragenr: 294318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294318/ Postanschrift Hanns-Jörg Rohwedder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hanns-Jörg Rohwedder
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich [#2…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich [#294318]
Datum
22. Januar 2024 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rohwedder, auf Ihre Anfrage übersende ich Ihnen anliegende Antwort. Mit den besten Grüßen

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
WG: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
WG: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich [#294318]
Datum
22. Januar 2024 15:55
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-01-22-antwort-uig-rohwedder.pdf
140,2 KB
anlage01-fragen-nummeriert.pdf
26,1 KB
Sehr geehrter Herr Rohwedder, leider sind die Anlagen mit meiner vorherigen Mail nicht versandt worden. Ich übersende Ihnen daher erneut meinen Bescheid, nunmehr mit den fehlenden Anlagen. Mit den besten Grüßen