Zum bestehenden Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich
Wann wurden erstmals Bedenken bezüglich der Erdbebensicherheit beziehungsweise der Bodenverflüssigung geäußert? Von wem wurden diese Bedenken geäußert?
Welche Maßnahmen hat das BASE/ Bundesumweltministerium daraufhin getroffen?
Wer hat wann entsprechende Untersuchungen beauftragt und wer hat diese durchgeführt?
Seit wann liegen Gutachten vor, dass die Erdbebensicherheit / Gefahr der Bodenverflüssigung für das bestehende Jülicher Zwischenlager (wieder) als nicht gegeben betrachtet wurde (bzw. dieser Aspekt positiv beschieden wurde).
Wann wurden diese Erkenntnisse der JEN, dem JEN-Aufsichtsrat, der Bundesregierung und der Landesregierung mitgeteilt?
Welche Schlussfolgerungen und/ oder Konsequenzen haben das BASE bzw. das Bundesumweltministerium aus den Erkenntnissen zur positiven Einschätzung der Erdbebensicherheit gezogen?
Ist die Aufrechterhaltung der Räumungsanordnung durch die NRW-Atomaufsicht aus dem Jahre 2014 juristisch noch haltbar? Wenn ja, welche weitere Gründe sprechen weiterhin für die unverzügliche Räumungsanordnung?
Zu den drei Optionen:
Welche Institution/ Behörde/ Ministerium/ GmbH trifft letztendlich die Entscheidung, was mit den 152 Castoren passieren soll? Im Zeitungsartikel „NRW drohen Castortransporte“ der taz vom 22.11.2023 heißt es: „Zwar erklärt Neubaurs Ministerium, über den Verbleib des Atommülls entscheide das BASE – doch das Bundesamt will da offenbar nicht mitspielen. Das Amt sei lediglich Genehmigungsbehörde „zum Transport von Jülich nach Ahaus“, heißt es in einer Mail an die taz: Ein „Ansprechpartner für Fragen zu diesbezüglichen politischen Entscheidungen“ sei das BASE dagegen ausdrücklich nicht.“ (https://taz.de/Proteste-von-Anti-Atom-Initiativen/!5974857/). In einem Zeitungsartikel der WAZ vom 22.11.2023 heißt es, dass Bundesfinanz-, Bundesumwelt- und Bundesforschungsministerium die Ahaus-Option bevorzugen. Welche Rolle spielt das Bundesumweltministerium in der Entscheidungsfindung bzw. welchen Einfluss auf die Entscheidung hat das Ministerium?
In welchem Umfang wird die Option eines Zwischenlager-Neubaus in Jülich seit der Räumungsanordnung 2014 bei der JEN verfolgt? Bitte aufschlüsseln nach eingesetztem Personal in Form von Stellen und Arbeitsstunden (ggf. pro Jahr).
In welchem Umfang wurde die Option des Castor-Exports in die USA seit der Räumungsanordnung 2014 bei der JEN verfolgt? Bitte aufschlüsseln nach eingesetztem Personal in Form von Stellen und Arbeitsstunden (ggf. pro Jahr).
In welchem Umfang wird die Option der Castor-Transporte nach Ahaus seit der Räumungsanordnung 2014 bei der JEN verfolgt? Bitte aufschlüsseln nach eingesetztem Personal in Form von Stellen und Arbeitsstunden (ggf. pro Jahr).
Wie oft und in welchem Umfang wurde der JEN-Aufsichtsrat in die Priorisierung / Mittelverteilung / Personalzuweisung für die verschiedenen Optionen eingebunden?
Kam es im JEN-Aufsichtsrat zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich der drei Optionen? Wenn ja, wie wurden diese beigelegt?
Wie und wann hat sich das Bundesumweltministerium bzw. das BASE zu den drei Optionen eingebracht bzw. wurde es von Seiten der JEN einbezogen? Bitte aufschlüsseln nach Anhörungen bzw. schriftlichen Stellungnahmen.
Wann und mit welcher Begründung wurde die USA-Option gestoppt? Wer hat den Stopp dieser Option verfügt? Welche Erkenntnisse/ Gutachten waren für diese Entscheidung ausschlaggebend?
Wann hat die JEN den Aufsichtsrat bzw. BASE und Bundesumweltministerium über den Stopp der USA-Option informiert?
Zur Transport-Route Jülich-Ahaus:
Im Untersuchungs-Ausschuss zur Ramedetal-Brücke war von ignorierten Sicherheitswarnungen und Überraschungen über das Ausmaß der Schäden die Rede, ein Einsturz aufgrund der Belastung wurde im Nachhinein als recht hoch eingeschätzt. Welche zusätzlichen Untersuchungen wurden bezüglich der Brücken auf der Transport-Route in Auftrag gegeben?
Welche zusätzlichen Untersuchungen und Sicherheitsmaßnahmen wurden/ werden aufgrund der Baustellen, z. B. Im Kreuz Kaiserberg, durchgeführt.
Spätestens 2030 muss mit Planungen für die Räumung des Zwischenlagers Ahaus begonnen werden, da die Genehmigung 2036 ausläuft. Welche Maßnahmen plant die BASE/ das Bundesumweltministerium, damit es nicht wie auch in Jülich zu einem genehmigungslosen Zustand kommt?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. Dezember 2023
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9. Januar 2024
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