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Zurverfügungstellnug von vollständigem Bericht "Lebensmittelabfälle in Deutschland" an die EU-Kommission

Der Bericht "Lebensmittelabfälle in Deutschland" an die EU-Kommission wurde im Auftrag des für das Abfallrecht federführend zuständigen Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes vom Statistischen Bundesamt und mehreren Forschungsinstituten erstellt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat diesen Prozess eng begleitet.

Ich bitte um Zurverfügungstellung des vollständigen Berichts, in der Form, in der er der EU übermittelt wurde, des Codebuchs, den theoretischen Grundlagen, den Vorgaben der EU für den Bericht, die angewendeten Definitionen, die Methodik, die Angaben zur praktischen Vorgehensweise/zur Operationalisierung, die Ein- und Ausschlüsse der untersuchten Abfälle, die Berechnungsmethoden und ggf. vorgenommene Gewichtungen.

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  • Datum
    2. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Bericht "…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurverfügungstellnug von vollständigem Bericht "Lebensmittelabfälle in Deutschland" an die EU-Kommission [#262315]
Datum
2. November 2022 10:44
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Bericht "Lebensmittelabfälle in Deutschland" an die EU-Kommission wurde im Auftrag des für das Abfallrecht federführend zuständigen Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes vom Statistischen Bundesamt und mehreren Forschungsinstituten erstellt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat diesen Prozess eng begleitet. Ich bitte um Zurverfügungstellung des vollständigen Berichts, in der Form, in der er der EU übermittelt wurde, des Codebuchs, den theoretischen Grundlagen, den Vorgaben der EU für den Bericht, die angewendeten Definitionen, die Methodik, die Angaben zur praktischen Vorgehensweise/zur Operationalisierung, die Ein- und Ausschlüsse der untersuchten Abfälle, die Berechnungsmethoden und ggf. vorgenommene Gewichtungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262315/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2.11.2022, in der Sie um Zurverfügungst…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Zurverfügungstellnug von vollständigem Bericht "Lebensmittelabfälle in Deutschland" an die EU-Kommission [#262315] (Ticket: DP02-31921)
Datum
2. Dezember 2022 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
logog7-jpg.jpg
3,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2.11.2022, in der Sie um Zurverfügungstellung des vollständigen Berichts "Lebensmittelabfälle in Deutschland", in der Form, in der er der EU übermittelt wurde, des Codebuchs, den theoretischen Grundlagen, den Vorgaben der EU für den Bericht, die angewendeten Definitionen, die Methodik, die Angaben zur praktischen Vorgehensweise/zur Operationalisierung, die Ein- und Ausschlüsse der untersuchten Abfälle, die Berechnungsmethoden und ggf. vorgenommene Gewichtungen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz nicht vorhanden. Nach meinem Kenntnisstand verfügt aber das Fachgebiet III 1.5 im Umweltbundesamt (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> ) über diese Informationen. Ich habe daher gemäß § 4 Abs. 3 UIG Ihren Antrag an diese Stelle weitergeleitet. Sie werden von dieser eine Bestätigung erhalten, dass Ihr Antrag dort bearbeitet wird, können sich aber jederzeit auch selbst an diese Stelle wenden. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Sie mit der Weiterleitung Ihres Antrags einverstanden sind. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen