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Zusendung finale Version des Greifvogelgutachtens von Herrn Dirk Sindhu

Das Gutachten vom 12.2.2014 über die Greifvogelhaltung im Schneckenhaus Grevenbroich, welches dem Kreisveterinäramt vorliegt, ist nur eine vorläufige Variante, wie mir Herr Dirk Sindhu (Bergische Greifvogelhilfe) telefonisch mitteilte.
Er sagte, dass das LANUV NRW die finale Fassung besitzt.
Bitte schicken Sie mir diese zu.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Schorn

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2016
  • Frist
    13. Januar 2017
  • 0 Follower:innen
Jörg Schorn
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
Jörg Schorn
Betreff
Zusendung finale Version des Greifvogelgutachtens von Herrn Dirk Sindhu [#19552]
Datum
10. Dezember 2016 19:34
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten vom 12.2.2014 über die Greifvogelhaltung im Schneckenhaus Grevenbroich, welches dem Kreisveterinäramt vorliegt, ist nur eine vorläufige Variante, wie mir Herr Dirk Sindhu (Bergische Greifvogelhilfe) telefonisch mitteilte. Er sagte, dass das LANUV NRW die finale Fassung besitzt. Bitte schicken Sie mir diese zu. Mit freundlichen Grüßen Jörg Schorn
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Schorn <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Schorn
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Tierschutz - IFG-Antrag Tierschutz IFG-Antrag AZ 84-02.01.05.2016.11 Sehr geehrter Herr Schorn, gemäß Ihres unte…
Tierschutz IFG-Antrag AZ 84-02.01.05.2016.11 Sehr geehrter Herr Schorn, gemäß Ihres unten stehenden Antrages vom 10.12.2016 übersende ich Ihnen eine Kopie Gutachtens des Herrn Dirk Sindhu über die Greifvogelhaltung im Schneckenhaus Grevenbroich zum Zeitpunkt der Überprüfung am 12.2.2014. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Tierschutz - IFG-Antrag Tierschutz IFG-Antrag AZ 84-02.01.05.2016.11 Sehr geehrter Herr Schorn, gemäß Ihres unte…
Tierschutz IFG-Antrag AZ 84-02.01.05.2016.11 Sehr geehrter Herr Schorn, gemäß Ihres unten stehenden Antrages vom 10.12.2016 übersende ich Ihnen eine Kopie Gutachtens des Herrn Dirk Sindhu über die Greifvogelhaltung im Schneckenhaus Grevenbroich zum Zeitpunkt der Überprüfung am 12.2.2014. Mit freundlichen Grüßen