Zuständigkeit / Verkehrsschau bei Staatsstraßen
Nach meinem Wissen sind aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 45 Abs. 3 regelmäßige Verkehrsschauen durch die Straßenverkehrsbehörde vorgeschrieben.
Den Straßenverkehrsbehörden obliegt die Aufgabe zur Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung der Verkehrsschauen.
Ich habe das Staatliche Bauamt Bayreuth zu der Staatstraße "ST 2177" angefragt und diese sehen sich nicht zuständig.
Können Sie mir sagen wer Ansprechpartner für Anfragen nach dem UIG und verantwortlich ist, ob unter Umständen von der verantwortlichkeit abgewichen werden kann (unter wlechen umständen) und bei wem die Informationen zur "Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung" der Verkehrsschauen zu dieser Straße angefragt werden kann.
Anfrage erfolgreich
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Datum19. Januar 2021
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23. Februar 2021
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