Zuständigkeit / Verkehrsschau bei Staatsstraßen

Nach meinem Wissen sind aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 45 Abs. 3 regelmäßige Verkehrsschauen durch die Straßenverkehrsbehörde vorgeschrieben.
Den Straßenverkehrsbehörden obliegt die Aufgabe zur Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung der Verkehrsschauen.
Ich habe das Staatliche Bauamt Bayreuth zu der Staatstraße "ST 2177" angefragt und diese sehen sich nicht zuständig.

Können Sie mir sagen wer Ansprechpartner für Anfragen nach dem UIG und verantwortlich ist, ob unter Umständen von der verantwortlichkeit abgewichen werden kann (unter wlechen umständen) und bei wem die Informationen zur "Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung" der Verkehrsschauen zu dieser Straße angefragt werden kann.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach meinem Wisse…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuständigkeit / Verkehrsschau bei Staatsstraßen [#209101]
Datum
19. Januar 2021 15:57
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach meinem Wissen sind aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 45 Abs. 3 regelmäßige Verkehrsschauen durch die Straßenverkehrsbehörde vorgeschrieben. Den Straßenverkehrsbehörden obliegt die Aufgabe zur Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung der Verkehrsschauen. Ich habe das Staatliche Bauamt Bayreuth zu der Staatstraße "ST 2177" angefragt und diese sehen sich nicht zuständig. Können Sie mir sagen wer Ansprechpartner für Anfragen nach dem UIG und verantwortlich ist, ob unter Umständen von der verantwortlichkeit abgewichen werden kann (unter wlechen umständen) und bei wem die Informationen zur "Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung" der Verkehrsschauen zu dieser Straße angefragt werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209101/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständigkeit / Verkehrsschau bei Staatsstraßen…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zuständigkeit / Verkehrsschau bei Staatsstraßen [#209101]
Datum
23. Februar 2021 06:57
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständigkeit / Verkehrsschau bei Staatsstraßen“ vom 19.01.2021 (#209101) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209101/
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr Antragsteller/in die Zuständigkeiten für Verkehrsangelegenheiten sind in Bayern im Gesetz über die Zuständig…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
Zuständigkeit / Verkehrsschau bei Staatsstraßen [#209101]
Datum
23. Februar 2021 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in die Zuständigkeiten für Verkehrsangelegenheiten sind in Bayern im Gesetz über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) und in der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk) geregelt und im Internet einsehbar. Ihre Anfrage bitten wir an die zuständigen Verkehrsbehörden der Landratsämter im Zuge der St 2177 zu richten. Für die verzögerte Rückmeldung bitten wir um Nachsicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> aufgrund ihrer Antwort habe ich nochmal weitergesucht, jeodch nur folgendes gefunde…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zuständigkeit / Verkehrsschau bei Staatsstraßen [#209101]
Datum
23. Februar 2021 15:32
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> aufgrund ihrer Antwort habe ich nochmal weitergesucht, jeodch nur folgendes gefunden: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStrWG-41 Art. 41 Träger der Straßenbaulast 1 Träger der Straßenbaulast sind: 1. für die Staatsstraßen der Freistaat Bayern, 2. für die Kreisstraßen die Landkreise und kreisfreien Gemeinden. 2 Dies gilt auch für die Ortsdurchfahrten, soweit nicht die Straßenbaulast für diese den Gemeinden obliegt (Art. 42). Ich habe dort herausgelesen, dass entweder der Freistaat Bayern (welches Amt auch können Sie mir nicht sagen?) oder die Gemeinde zuständig ist, wobei die Gemeinde ausgeschlossen werden kann. Die Regierung Oberfranken bzw. das Saatlichen Bauamt Bayreuth ist zuständig für diese Straße und Baulastträger. Ist der Baulastträger nicht auch zuständig für die jew. Verkehrsschauen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209101/

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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr Antragsteller/in wie bereits in der letzten Nachricht vom 23.02.2021 mitgeteilt, sind für die Verkehrsschaue…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Zuständigkeit / Verkehrsschau bei Staatsstraßen [#209101]
Datum
25. Februar 2021 14:21
Status
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Sehr Antragsteller/in wie bereits in der letzten Nachricht vom 23.02.2021 mitgeteilt, sind für die Verkehrsschauen von Staatsstraßen die Verkehrsbehörden der Landratsämter zuständig, nicht die entsprechenden Baulastträger. Mit freundlichen Grüßen