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Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:Für viele Menschen ist es im Moment schwierig, ohne die Hilfe der Tafeln genug Lebensmittel zu bekommen. Durch Preissteigerungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine sind vor allem Grundnahrungsmittel teurer geworden.

Uns interessiert, ob der Tafel Deutschland e. V. oder lokale bzw. regionale Tafeln sowie deren Träger staatliche aus dem Landeshaushalt Mecklenburg-Vorpommerns Zuwendungen erhalten:

Erhalten die Tafeln Förderungen auf Basis von projektbezogener oder institutioneller Förderung?

In welcher Höhe und seit wann werden Zuwendungen ausgezahlt?
Sind die Förderungen Zweckgebundenen und wenn ja für welche Zwecke?

Welche Sonderprogramme kommen den Tafeln zugute und welche Institutionen zahlen die Gelder aus?

Welche geldwerten Vorteile, wie zum Beispiel Fahrzeuge, können die Tafeln für sich nutzen?

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und bedanken uns für Ihre Zeit.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:Für viele Mensch…
An Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln [#250107]
Datum
29. Mai 2022 13:25
An
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:Für viele Menschen ist es im Moment schwierig, ohne die Hilfe der Tafeln genug Lebensmittel zu bekommen. Durch Preissteigerungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine sind vor allem Grundnahrungsmittel teurer geworden. Uns interessiert, ob der Tafel Deutschland e. V. oder lokale bzw. regionale Tafeln sowie deren Träger staatliche aus dem Landeshaushalt Mecklenburg-Vorpommerns Zuwendungen erhalten: Erhalten die Tafeln Förderungen auf Basis von projektbezogener oder institutioneller Förderung? In welcher Höhe und seit wann werden Zuwendungen ausgezahlt? Sind die Förderungen Zweckgebundenen und wenn ja für welche Zwecke? Welche Sonderprogramme kommen den Tafeln zugute und welche Institutionen zahlen die Gelder aus? Welche geldwerten Vorteile, wie zum Beispiel Fahrzeuge, können die Tafeln für sich nutzen? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und bedanken uns für Ihre Zeit. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250107/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Ihr Antrag auf Aktenauskunft bezüglich staatlicher Zuwendungen aus dem Landeshaushalt an den Tafel Deutschland e. …
Von
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Betreff
Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln [#250107]
Datum
5. Juli 2022 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
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Ihr Antrag auf Aktenauskunft bezüglich staatlicher Zuwendungen aus dem Landeshaushalt an den Tafel Deutschland e. V. oder lokale Tafeln sowie deren Träger nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) Anfragenummer: 250107 Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben Ihren Antrag auf Aktenauskunft mit E-Mail vom 29. Mai 2022 an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes (MUKMAV) gerichtet. Diese Auskunft bezieht sich daher ausschließlich auf den Haushalt des MUKMAV und nicht auf den gesamten Landeshaushalt des Saarlandes. Die Tafel Deutschland e. V. oder lokale Tafeln im Saarland erhalten keine Zuwendungen im Sinne von § 23 der Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) aus dem Haushalt des MUKMAV. Das MUKMAV unterstützt jedoch die Tafeln im Saarland im Zeitraum Mai bis August 2022 mit Sachleistungen, die nach Ziffer 1.2.1 der Verwaltungsvorschriften zur LHO keine Zuwendungen sind. In diesem Zeitraum werden neun saarländische Tafeln mit Obst und Gemüse zur Ausgabe an Bedürftige beliefert. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln des MUKMAV in Höhe von rund 70.000 Euro. Darüber hinausgehende Unterstützungen der Tafeln erfolgen nicht. Diese Auskunft ist nach § 9 SIFG in Verbindung mit Nummer 455 Punkt 1.1 des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses gebührenfrei. Auslagen werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen