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Zweiter Nationalpark in Nordrhein-Westfalen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Interesse verfolge ich den Prozess der möglichen Schaffung eines zweiten Nationalparks in Nordrhein-Westfalen.

In diesem Zusammenhang wurden seitens Ihres Ministeriums verschiedene Gebiete genannt, die sich potenziell für die Errichtung eines Nationalparks eignen könnten, darunter das Eggegebirge, Arnsberger Wald, Rothaarkamm, Reichswald, Hürtgenwald sowie das Ebbegebirge.

1. Mich würde konkret interessieren, aus welchem der genannten Gebiete aktuell konkrete Interessenbekundungen von Vereinen, politischen Gremien oder Verbänden vorliegen.

2. Des Weiteren bin ich daran interessiert zu erfahren, aus welchen der oben genannten Gebiete bereits politische Beschlüsse (von Kreisen, Städten oder Gemeinden) für oder gegen ein Beteiligungsverfahren vorliegen. Ich bin über den Beschluss des Kreistages in Höxter informiert und bitte um Informationen zu weiteren Kreisen, Gemeinden oder Städten, die entsprechende Beschlüsse gefasst haben.

3. Anfang November konnte man der Presse entnehmen, dass eine Initative aus der Wahner Heide sich für den „Nationalpark Südliche Heideterrasse“ bewirb“. Konnte die Eignung für einen potenziellen Nationalpark Südliche Heideterrasse“ bereits geprüft werden? Wenn ja, zu welchem Urteil kam das Ministerium? Wenn nein, bis wann wird die Prüfung abgeschlossen sein?

4. Gibt es noch Interessenbekundungen aus Gebieten, die noch nicht genannt wurden. Wenn ja, wie lauten die Gebiete?

5. Aktuell läuft der Onlinedialog im Landkreis Kleve für einen potenziellen Nationalpark im Reichswald. Ist das auch für die anderen Regionen angedacht? Wenn ja, wann starten diese?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
Nico Brändlein
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit großem Interess…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Nico Brändlein
Betreff
Zweiter Nationalpark in Nordrhein-Westfalen [#294649]
Datum
11. Dezember 2023 20:36
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit großem Interesse verfolge ich den Prozess der möglichen Schaffung eines zweiten Nationalparks in Nordrhein-Westfalen. In diesem Zusammenhang wurden seitens Ihres Ministeriums verschiedene Gebiete genannt, die sich potenziell für die Errichtung eines Nationalparks eignen könnten, darunter das Eggegebirge, Arnsberger Wald, Rothaarkamm, Reichswald, Hürtgenwald sowie das Ebbegebirge. 1. Mich würde konkret interessieren, aus welchem der genannten Gebiete aktuell konkrete Interessenbekundungen von Vereinen, politischen Gremien oder Verbänden vorliegen. 2. Des Weiteren bin ich daran interessiert zu erfahren, aus welchen der oben genannten Gebiete bereits politische Beschlüsse (von Kreisen, Städten oder Gemeinden) für oder gegen ein Beteiligungsverfahren vorliegen. Ich bin über den Beschluss des Kreistages in Höxter informiert und bitte um Informationen zu weiteren Kreisen, Gemeinden oder Städten, die entsprechende Beschlüsse gefasst haben. 3. Anfang November konnte man der Presse entnehmen, dass eine Initative aus der Wahner Heide sich für den „Nationalpark Südliche Heideterrasse“ bewirb“. Konnte die Eignung für einen potenziellen Nationalpark Südliche Heideterrasse“ bereits geprüft werden? Wenn ja, zu welchem Urteil kam das Ministerium? Wenn nein, bis wann wird die Prüfung abgeschlossen sein? 4. Gibt es noch Interessenbekundungen aus Gebieten, die noch nicht genannt wurden. Wenn ja, wie lauten die Gebiete? 5. Aktuell läuft der Onlinedialog im Landkreis Kleve für einen potenziellen Nationalpark im Reichswald. Ist das auch für die anderen Regionen angedacht? Wenn ja, wann starten diese? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Nico Brändlein Anfragenr: 294649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294649/ Postanschrift Nico Brändlein << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Brändlein, am 11. Dezember 2023 haben Sie über das Portal fragdenstaat.de die nachfolgend wied…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Zweiter Nationalpark in Nordrhein-Westfalen [#294649]
Datum
2. Januar 2024 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brändlein, am 11. Dezember 2023 haben Sie über das Portal fragdenstaat.de die nachfolgend wiedergegebene Anfrage an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) gestellt: "Sehr geehrte Damen und Herren, mit großem Interesse verfolge ich den Prozess der möglichen Schaffung eines zweiten Nationalparks in Nordrhein-Westfalen. In diesem Zusammenhang wurden seitens Ihres Ministeriums verschiedene Gebiete genannt, die sich potenziell für die Errichtung eines Nationalparks eignen könnten, darunter das Eggegebirge, Arnsberger Wald, Rothaarkamm, Reichswald, Hürtgenwald sowie das Ebbegebirge. 1. Mich würde konkret interessieren, aus welchem der genannten Gebiete aktuell konkrete Interessenbekundungen von Vereinen, politischen Gremien oder Verbänden vorliegen. 2. Des Weiteren bin ich daran interessiert zu erfahren, aus welchen der oben genannten Gebiete bereits politische Beschlüsse (von Kreisen, Städten oder Gemeinden) für oder gegen ein Beteiligungsverfahren vorliegen. Ich bin über den Beschluss des Kreistages in Höxter informiert und bitte um Informationen zu weiteren Kreisen, Gemeinden oder Städten, die entsprechende Beschlüsse gefasst haben. 3. Anfang November konnte man der Presse entnehmen, dass eine Initative aus der Wahner Heide sich für den "Nationalpark Südliche Heideterrasse" bewirb". Konnte die Eignung für einen potenziellen Nationalpark Südliche Heideterrasse" bereits geprüft werden? Wenn ja, zu welchem Urteil kam das Ministerium? Wenn nein, bis wann wird die Prüfung abgeschlossen sein? 4. Gibt es noch Interessenbekundungen aus Gebieten, die noch nicht genannt wurden. Wenn ja, wie lauten die Gebiete? 5. Aktuell läuft der Onlinedialog im Landkreis Kleve für einen potenziellen Nationalpark im Reichswald. Ist das auch für die anderen Regionen angedacht? Wenn ja, wann starten diese?" Die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich wie folgt: 1. und 4.: Es liegen Interessenbekundungen aus den Gebieten Reichswald, Egge, Arnsberger Wald, Rothaarkamm und südl. Heideterrasse vor. 2. Neben dem ablehnenden Beschluss des Kreistags Höxter sind dem MUNV die folgenden Beschlüsse für oder gegen ein Beteiligungsverfahren bekannt: a. Kreise Arnsberg und Soest: Ablehnende Beschlüsse b. Ebbegebirge: Beschluss des Kreistags des Märkischen Kreises, eine Interessenbekundung nur abzugeben, wenn dies durch die Kommunen Herscheid, Meinerzhagen, Kierspe, Plettenberg und Attendorn unterstützt wird. Der Stadtrat Herscheid hat sich gegen eine Beteiligung ausgesprochen. 3. Das MUNV hat von der Absicht einer Bewerbung ebenfalls aus der Presse erfahren. Eine Bewerbung für die Einrichtung eines Nationalparks kann durch Kreise und kreisfreie Städte eingereicht werden. Eine derartige Bewerbung liegt dem MUNV nicht vor. Aus der Region "südliche Heideterrasse" liegt lediglich eine einzelne, unverbindliche Interessensbekundung vor, welche jedoch weder von einer Kreis-, noch einer Stadtverwaltung stammt. Daher erfolgt aktuell keine Prüfung, ob sich in der Region aus naturschutzfachlicher Sicht ein Nationalpark realisieren lässt. 5. Ein weitere Online-Dialoge ist aktuell in Vorbereitung. Wann dieser startet, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final abgestimmt. Möglich ist ein Start gegen Ende Januar 2024. Mit freundlichen Grüßen