Informationsfreiheitsanfragen

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  • Ich weise Sie jedoch darauf hin, dass der Antrag gemäß § 11 Abs. 2 S. 1 LTranspG u.a. die Identität der Im Sinne Ihres Antrags auf Informationszugang gemäß § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom Gemäß § 3 Abs. 4 LTranspG gilt dieses Gesetz für Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden nur Verpflichtungsklage erhoben werden. Das LKA RLP erhält eine Kopie dieses Schreibens. SchreibenandasLKARLP.pdf Bescheid nach LTranspG vom 31.07.2020 Sehr ..., hiermit erhebe ich
  • Abrissgenehmigung und Baugenehmigung
    Stadtverwaltung Bad Neuenahr-AhrweilerRheinland-Pfalz
    Anfrage abgelehnt, 5 Jahre, 5 Monate her
    Falle einer Ablehnung die Möglichkeit Widerspruch und, soweit dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, Klage zu erheben. Ich Aufsichtsbehörde zu unterrichten, eine Beanstandung auszusprechen und die Stadtverwaltung/den Bürgermeister zu verklagen Es obliegt ihm daher nicht eine Stadtverwaltung zu verklagen. Auskunftsbegehren ablehnen müssen, Widerspruch einzulegen und sofern Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen wird Klage