Informationsfreiheitsanfragen

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  • Die Frist gemäß § 10 Abs. 3 S. 1 Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) von einem Monat zur Beantwortung Auskunft über Sachverhalte, die bereits im Rahmen des noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Klageverfahrens Auskunft über Sachverhalte, die bereits im Rahmen des noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Klageverfahrens personenbezogenen Daten lediglich Personen, die mit der Bearbeitung Ihrer Anfragen bzw. der Widerspruchs-/Klageverfahren personenbezogenen Daten lediglich Personen, die mit der Bearbeitung Ihrer Anfragen bzw. der Widerspruchs-/Klageverfahren