BMI würde uns auch ohne Grund wieder abmahnen
Das Innenministerium (BMI) zog im vergangenen Jahr wegen einer angeblichen Zensurheberrechts-Verletzung gegen uns vor Gericht. Es ging dabei um die Veröffentlichung eines Gutachtens aus dem BMI auf FragDenStaat.de.
Die Bundestags-Abgeordnete Halina Wawzyniak fragte vor zwei Wochen bei der Bundesregierung nach, ob diese weiterhin der Meinung sei, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt und ob eine Weiterverwendung des Dokuments nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) möglich sei.
Die janusköpfige Antwort der Regierung: Man halte an der bisherigen Rechtsauffassung fest. Die Veröffentlichung sei also ein Verstoß gegen das Urheberrecht gewesen. Eine Weiterverwendung des Dokuments sei aber unbedenklich, da es gemeinfrei sei.
Ich präsentiere Schrödingers Urheberrecht: Gleichzeitig urheberrechtlich geschützt&gemeinfrei. *slowclap*, dear BMI pic.twitter.com/ivGrszlGjZ
— Mathias Schindler (@presroi) September 3, 2015
Heißt also: Das BMI würde uns wieder abmahnen -- wegen der Veröffentlichung eines gemeinfreien Dokuments.