BMI würde uns auch ohne Grund wieder abmahnen

Das Innenministerium (BMI) zog im vergangenen Jahr wegen einer angeblichen Zensurheberrechts-Verletzung gegen uns vor Gericht. Es ging dabei um die Veröffentlichung eines Gutachtens aus dem BMI auf FragDenStaat.de.

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Die Bundestags-Abgeordnete Halina Wawzyniak fragte vor zwei Wochen bei der Bundesregierung nach, ob diese weiterhin der Meinung sei, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt und ob eine Weiterverwendung des Dokuments nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) möglich sei.

Die janusköpfige Antwort der Regierung: Man halte an der bisherigen Rechtsauffassung fest. Die Veröffentlichung sei also ein Verstoß gegen das Urheberrecht gewesen. Eine Weiterverwendung des Dokuments sei aber unbedenklich, da es gemeinfrei sei.

Heißt also: Das BMI würde uns wieder abmahnen -- wegen der Veröffentlichung eines gemeinfreien Dokuments.

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Wir veröffentlichen Gutachten zum Bundespräsidenten

Ein Grund für die #Landesverrat-Ermittlungen gegen netzpolitik.org war vermutlich, dass die Website nicht nur aus Dokumenten zum Verfassungsschutz zitierten, sondern sie selbst veröffentlichten. Warum es wichtig ist, nicht nur Auszüge, sondern die Originale zu publizieren, zeigen - in kleinerer Tragweite – die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, von denen wir jetzt zwei weitere veröffentlichen.