Beihilfe zum SuizidGesundheitsministerium ignoriert Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

In extremen Notlagen dürfen Schwerkranke todbringende Medikamente erhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr entschieden. Das Gesundheitsministerium weigert sich aber, das Urteil zu befolgen. Wir veröffentlichen den dazugehörigen Erlass.

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Schwerkranke in Deutschland können auch weiterhin nicht darauf hoffen, vom Staat todbringende Medikamente zu erhalten. Das geht aus einem Schreiben des Gesundheitsministeriums an das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hervor, das wir veröffentlichen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass das Bundesamt in „extremen Notlagen“ nicht verbieten darf, dass Schwerkranke Medikamente zur Selbttötung kaufen. Das Gesundheitsministerium hat das Amt jedoch mit einem Erlass aufgefordert, das Urteil nicht zu beachten.

Schreiben des Gesundheitsministeriums an das BfArM

Im BfArM liegen derzeit rund 100 Anträge von Schwerkranken vor, die sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts berufen. Das Amt hatte bisher nicht über sie entschieden, wird sie jetzt aber vermutlich ablehnen. Damit müssen Betroffene eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage abwarten, ob ein Verbot organisierter Sterbehilfe verfassungsgemäß ist.

Schreiben des Gesundheitsministeriums an das BfArM

Möglicherweise müsste der Gesetzgeber daraufhin erneut tätig werden. Der Bundestag hatte 2015 die geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland verboten.

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