ExklusivInnenministerium drängt andere Ministerien zu Kooperation mit Verfassungsschutz (Update)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft offenbar seit 2004 zivilgesellschaftliche Projekte auf ihre Demokratietauglichkeit, ohne dass diese davon erfahren. Wir veröffentlichen erstmals den Erlass des Innenministeriums, mit dem es andere Ministerien zur Kooperation mit den Geheimdienstlern drängt.

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Wie vergangene Woche nach einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung bekannt wurde, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in den vergangenen Jahren insgesamt 51 Demokratieprojekte überprüft, die sich um bestimmte Mittel des Bundesfamilienministeriums beworben hatten.

Insgesamt dürfte die Zahl der zivilgesellschaftlichen Projekte, die seit 2004 durch den Geheimdienst überprüft wurden, allerdings deutlich höher liegen. Und nicht nur das: Die Einschätzungen des Verfassungsschutzes spielen eine zentrale Rolle bei der Vergabe von Fördergeldern. Das zeigen Recherchen von FragDenStaat nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Laut dem sogenannten Haber-Diwell-Erlass des Innenministeriums aus dem  Februar 2017, den wir hier erstmals veröffentlichen, sollen alle Bundesministerien zivilgesellschaftliche Projekte vom Verfassungsschutz überprüfen lassen, bevor sie sie fördern. Die Projekte erfahren davon nichts und werden von den Ministerien vorab nicht darauf hingewiesen.

Der Haber-Diwell-Erlass

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Das Innenministerium bezeichnet das Verfahren im Erlass zwar selbst lediglich als „Angebot“, zu dessen ausführlicher Nutzung es alle anderen Ressorts „einlädt“. Gleichzeitig macht es jedoch deutlich, dass die Förderung von bestimmten Projekten „nicht im Einklang mit der auf die Stärkung der inneren Sicherheit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts gerichteten Politik der Bundesregierung“ stehe.

Verfassungsschutz bestimmt de facto über Mittelvergabe

Bundesministerien, die Mittel an zivilgesellschaftliche Organisationen vergeben oder an Veranstaltungen teilnehmen, sollen demnach dem Verfassungsschutz per E-Mail den Namen von ihnen unbekannten Organisationen melden. Das Bundesamt soll den Ressorts im Gegenzug lediglich mitteilen, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorlägen.

Missbräuchliche Inanspruchnahme ausschließen

Missbräuchliche Inanspruchnahme ausschließen
Auszug aus dem Haber-Diwell-Erlass

Sei dies der Fall, sei eine Förderung „nicht angezeigt“. Das bedeutet: Hält der Verfassungsschutz ein Projekt für verdächtig, soll ihm keine staatlichen Gelder zukommen. Auch bei Veranstaltungen soll nicht kooperiert werden. Eine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten Projekte nicht. Welche „Erkenntnisse“ beim Verfassungsschutz vorliegen und wie sie zustande kommen, ist für Dritte nicht überprüfbar. Dagegen gibt es immer wieder Beispiele für zweifelhafte Beobachtungen der Geheimdienstler.

Innenministerium interveniert beim Bündnis für Demokratie und Toleranz

So klagte etwa die linke Rote Hilfe im Herbst 2017 erfolgreich gegen Behauptungen im Bericht des Bremer Verfassungsschutzes, sie sei „gewaltorientiert“. Das Innenministerium sorgte gemeinsam mit dem SPD-geführten Justizministerium im Februar dieses Jahres mit einem stark kritisierten Erlass sogar dafür, dass das Berliner „Bündnis Neukölln“ und das Düsseldorfer „Edelweißpiratenfestival“ kein Preisgeld des zur Bundeszentrale für politische Bildung zugehörigen Bündnis für Demokratie und Toleranz bekamen.

In dem dazugehörigen Schreiben, das wir nach einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ebenfalls veröffentlichen, stellen die Staatssekretäre von Innen- und Justizministerium auf „verfassungsschutzrelevante Bedenken“ ab, die gegen die Preisträger bestünden, da die „Interventionistische Linke“ Teil des Bündnisses sei. Im „Bündnis Neukölln“ sind rund 15 zivilgesellschaftliche Organisationen und Parteien vertreten, darunter auch die SPD selbst.

Überwachung seit 2004

Heiko Klare vom Bundesverband Mobile Beratung e.V., der durch das Familienministerium gefördert wird, forderte vergangene Woche die sofortige Einstellung der geheimdienstlichen Überprüfung von Demokratieprojekten. „Ob ein Träger oder Projekt förderfähig ist, darf nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden, sondern muss an Qualitätsstandards festgemacht werden“, sagte Klare.

Der nach Staatssekretären des Innenministeriums benannte Haber-Diwell-Erlass, auf dem das Verfahren des Ministeriums basiert, stammt zwar von 2017. Er baut allerdings auf einem Rundschreiben von 2004 auf. Offenbar überprüft der Verfassungsschutz seit inzwischen 14 Jahren im Auftrag der Ministerien die Zivilgesellschaft auf ihre Demokratietauglichkeit – ohne dass er dabei von der Öffentlichkeit kontrolliert werden kann.

[Update, 04.06.2018]: Das Innenministerium hat inzwischen auch das Rundschreiben von 2004 herausgegeben. Er zeigt, dass die Einbindung des Verfassungsschutzes mindestens seit 2004 besteht, aber womöglich schon vorher gängige Praxis war.

Zur Anfrage

Auch FragDenStaat wird indirekt über Mittel aus dem Programm „Demokratie Leben!“ gefördert. Im Jahr 2018 erhält der Trägerverein Open Knowledge Foundation e.V. insgesamt 19.980 Euro für das Projekt „FragDenStaat für NGOs“ im Rahmen von demokratie.io, davon ein Teil aus Bundesmitteln.

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� '!l't'r I ' ßu11desministeriw'l des lnrwrn Or. Emily Haber Staatssekretärin Herrn Steinlein Staatssekretär Stephan A!I·MOooit 140 105S7 Bertin Auswärtiges Amt Werderscher Markt 1 fl0!4 Barflll 10117 Berlin J,L I;., Frau �49{(1)30 18681·11112 «ffi(O)JO 18 681-llt:!ii SIH@bmi.bum!.de Dr. Christiane Wirtz 'li'IWI.brni.bi•!tl ue Staatssekretärin Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37 ßClko. 6. Februar ?.G!7 10117 Berlin Herrn Wem er Gatzer Staatssekretär Bundesministerium tier Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Herrn Or. Rainer Sontowski Staatssekretär Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Schamhorststraße 34.37 10115 Berlin Herrn Thorsten Albrecht Staatssekretär Bundesministerium rür Arbeit 1.md Soziales Withelmstraße 49 10117 Berlin
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Seile 2 von 7 Herrn Dr. Hermann Onko Aeikens Staatssekretär Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Wilhelmstraße 54 10117 BerHn Herrn Gerd Hoofe Staatssekretär Bundesministerium der Verteidigung Stauffenbefgstr. 18 10785 Berlin Herrn Dr. Ralf Kleindiek Staatssekret�r Bundesministeriums für Familie. Senioren. Frauen und Jugend Glinkastr. 24 10117 Bertin Herrn Lutz Stroppe Staatssekrelär Bundesministeriums für Gesundheit Friedrrchstraße 108 1 0117 Berlin Herrn Michael Odenwald Staatssekretär Bundesministerium für Verkehr und digitale rnfrastruktur Invalidenstraße 44 10115 Bertin Herrn Gunther Adler Staatssekretär Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz. Bau und Reaktorsicherheit Stresemannstr. 128 10117 Berlin - 130
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Seite 3 von 7 Frau Cornelia Quennet-Thielen Staatssekretärin Bundesministerium für Bildung und Foi'Schung Kapelle'-Ufer 1 ·10117 Berfin Herrn Dr. Friednch Kitschelt Staatssekretär Bundesrninisterium für wirtschaftflehe Zusammenarbeit und E ntwicldung Stresemannstraße 94 1 0963 Berlin Frau Prof. Monika Grütters Staatsministerin bei der Bundeskanzferin Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Willy-Brandt-Straße 1 10557 Berlin Frau Aydan özoguz Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin Beauftragte der Bundesregierung für Migration. Flüchtlinge und Integration Wifly-Brandt-Straße 1 10557 Berlin Herrn Steffen Seibert Staatssekretär Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Dorotheenstraß.e 84 10117 Berlin
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·' Seite 4 von 7 nachrichtlich: Herrn Klaus-Dieter Fritsche Staatssekretär Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes Bundeskanzleramt WifJy-Brandt-Straße 1 10557 Berlin Herrn Dr Hans-Georg Maaßen Präsident Bundesamtes für Verfassungsschutz Merianstraße 1 00 50765 Köln Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. die innere Sicherheit steht HerausforderL!ngen durch extremistische und terroristische Organisattonen gegenüber. denen nur rt1it einer Strategie ganzheitlicher Bekämpfung witksam entgegengewirkt werden kann. Eine solche St rateg ie schließt über die Instrumentarien der Strafverfolgung. des Verfassungsschutzes. des Vereins- und des Ausländerrechts hinaus auch jene Bereiche staatlichen Handeins ein, die sich in der Gewährung materieller und immateriefler Leistl.mgen konkrettsreren. Erfahrungen zeigen, dass es auch Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus Gründen des Staats- und Verfassungsschutzes auftaUig geworden Genuss solcher staatlicher Leistungen zu sind, gelingt, in den gelangen. l. Anwendungsbereich Das Ziel, eine missbrauchliehe Inanspruchnahme staatlicher Leistungen richtet sich gleichermaßen gegen Organisationen mit rechts-. links ausländerextremistischem oder isJamistischem Hintergrund. •. zu .verhindern.
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Seile 5 von 7 Oie Inanspruchnahme staatticher leistungen.geschieht in der Regel durch a) Förderungsprogramme zur jugend-. ZreJsetzung integrationspolitischer Initiativen m1l bildungs-. sowie im entwlckJungs-. Rahmen umweft- staatlich oder geförderter Extremismusprävention. b) Unterstützung privater Organisationen mit Sachfe;stungen. c) Auszeichnung von Gruppierungen und Initiativen aus den unter a) genannten Spektren. d) Werbung mit anerkannter Gemeinnutzigkeit und Ausstellung steuerabzugsfähiger Spendenquittungen. Eine immaterielle Förderung extremistischer Gruppen liegt zudem in deren Mirwirkung an Veranstaltungen, an denen Oberste Bundesbehörden oder ihre beteiligt von sind {z. 8. rnitiierung I Ressort-Vertretern solche auf Veranstaltungen z. Organisation der Veranstaltung oder aktive Teilnahme Podien oder T. Geschaftsbereiche gezieft. tn Diskussionsforen). Extremisten nutzen um mittels einer fOr die Öffentlichkeit wahrnehmbaren Nähe zu Bundesbehörden den Anschein staatlicher Akzeptanz zu erwecken. U. Verfahren Um die missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen noch effektiver als bisher auszuschließen. bietet das Bundesministerium des lnnern an, das Bundesamt für Verfassungsschutz frühzeitig In die Prüfung einzubeziehen. Grundlage flir diese Die Einbez�rn.mg ist§ 19 Absatz 1 Entscheidungskompetenz der Ressorts BVerfSchG. bleibt hiervon jedoch ausdrücklich unberührt. Mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz ist folgendes Verfahren festgelegt worden: ( 1} Die Ressorts schöpfen zunächst die ihnen zugänglichen Erkenntnismöglichkeiten. z. B. die jährtichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder. aus. Diese ße(tchte stehen insgesamt unter www.vecfassuqgsschutz.@ zur Verfügung. Das Bundesministerium des lnnern geht dabei davon aus. dass die Ressorts Anfragen nur zu solchen Organisationen. Personen und Veranstaltungen stellen.
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• Se1te 6 von 7 die unbekannt sind (z B. weil sie bislang noch nicflt in Erscheinung getreten oder deren Unbedenklichkeit sich nicht dem jeweiligen Kontext erschließt aus Soweit hiernach eine Klärung nicht möglich ist, zu möglichen sind). richten die Ressorts ihre Ar1fragen über Organisationen. veriassungsschutzrerevantecl Erkenntnissen Personen t..md Veranstaltungen. die bei den unter I. beschriebenen Anlassen in unmittelbar treten. Erscheinung an {1A7@bfv.by,!1Q.de) ttnd nachrichilich § 26 Abs. 1 Soweit das Bundesamt an das BMI für Verfassungsschutz (oesii2ag@bmLbund.de) · vgl. GGO- die Ressorts. 8. z. im Rahmen der Projektförderung, nur mit Dachverbänden kooperieren, die ihrerseits rechtlich serbstandige UMerstrukturen mir der konkreten ProJektarbeit beauftragen. sind dem BN valide Aussagen möglich. auch wenn diese Unterstrukturen mit Organisationsnamen nur und Anschriften benannt werden. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschränkt sich im Aussagen ,, Vertassungsschutzrelevanle Erkennfoisse zu . RegelfaH auf die . . liegen vol'' b.zw. ,,Es liegen keine Erkenntnisse vot'. Beantwortung Diese durch das SN ist bewusst knapp gehalten. Zum einen ist davon au sz ugehen , dass Anfragen im Regelfall bereits mit dem Ergeb.nis Zum einer anderen BVerfSchG Relevanzprüfung muss die genügen sachgerecht Beantwortvng (Schutz beantwortet durch das BN · werden den personenbezogener können. Maßgaben Daten des und nachrichtendienstlicher Zugänge}. Die Antwort" Verfassungsschutzrelevante Ed<ennlttisse zu ... fiegen vor' bedeutet. dass aus GrOnden des Schutzes der verfassungsmäßigen Ordnung Maßnahmen (vgl. 1.) unter Einbindung der angefragten Organisationen I Personen nicht angezeigt sind. (3) Das B und esa m t für Verfassungsschutz leitet den Organisationseinheiten der Ressorts seine Antwort unmittelbar zu a nfrag ende n (nachrichtlich BMI). (4) Wegen einer im Einzelfall notwendigen. über die Antv.tort zu (2} hinausgehenden Prä�isierung vorhandener verfassungsschutzrelevanter die Ressorts unmittelbar an BMI Erkenntnisse wenden sich (oesii2ag@bmi.bond.de).
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\ Seite 7 von 7 Der unmittelbare Kontakt der Ressorts mil dem BMI sofrte sich auf Sachverhalte konzentrieren. über die Standardantworten eine hinaus vorhandener Erkenntnisse erfordern. weil nur so eine auf den vertiefte Analyse Einzelfall abgestellte Entscheidung möglich ist. Das BMI wird in diesen Fällen über das SN alle Erkenntnisse des Verfassungsschutzverbundes beiziehen und auf relevanten dieser Grundlage die Ressorts beraten. Audl diese Beratung des BMI berührt die Entscheidungskompetenz der Ressorts nicht (5) Soweil aus Ressorts anderem Anlass über unmittelbare Kontakte zu Landesverfassungsschutzbehörden verfügen. bittel das Sundesministerium des lnnern, hiervoo im Sachzusammenhang keinen Gebrauch zu machen. Eine einheitlichen Maßstäben genügende Auskunft der Verfassungsschutzbehörden ist nur dann sichergestellt. des wenn der Verfassungsschutzverbund unter Einschaltung Bundesamtes für Verfassungsschutz als mit den Anfragen Zentralsteife befasst wird. Die Ge\vährung Vorteilen von an Organisationen und Personen. zu denen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen, steht im Widerspruch zu einer Strategie der ganzheitlichen Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus. Sie steht nicht im Einklang mit der auf die Stäf'l(ung der Inneren Sicherheit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts gerichteten P�itik der Bundesregierung. Das Bundesministerium des lnnern 13dt Rundschreiben verbundene Angebot in deshalb dazu lhren Häusern ein, und das mil diesem Geschäftsbereichen ausgiebig zu nutzen. Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben des BMI vom 04. März 2004- PU 3 - 618 060-1/17. Mif freundlichen Grüßen . / \. l f � ,'ll] I / .:�r\ l ..
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