Bundesregierung macht mit Gebühren Minusgeschäft
Mehr als 1,8 Millionen Euro hat die Bundesregierung seit 2009 ausgegeben, um Auskunftsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) oder Pressegesetzen abzuwehren. Dabei nutzte sie auch Anwälte, um Gebührenbescheide durchzusetzen. Das kostet den Staat letztlich aber mehr als er einnimmt.
Gebühren für Auskünfte kosteten die deutsche Bundesregierung in den vergangenen Jahren mehr, als sie ihr einbrachten. Der Bund führte zwischen 2009 und 2017 insgesamt 688 Gerichtsprozesse um Anfragen nach Auskunftsgesetzen wie dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und den Pressegesetzen. Dabei ließ er sich in 130 Verfahren von Anwälten vertreten, die dafür insgesamt 1,88 Millionen Euro erhielten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken hervor.
Nach dem 2006 eingeführten Informationsfreiheitsgesetz haben alle Menschen das Recht, auf Antrag Daten und Dokumente von öffentlichen Stellen zu erhalten. Gerade bei brisanten Informationen blockieren viele Behörden aber die Herausgabe. Gegen Ablehnungen und Gebührenbescheide können Antragsstellerinnen Widerspruch und Klage einreichen.
In 34 Verfahren ging es alleine um Gebührenbescheide für Auskünfte. Die Bundesregierung ließ sich ihre Anwälte in diesen Fällen insgesamt 32.844 Euro kosten. Demgegenüber nahm sie in diesen Fällen gerade einmal 41.589,64 Euro über Gebühren ein, die sich pro Anfrage in Einzelfällen bis zu 500 Euro belaufen können. Dies legt den Schluss nahe, dass Gebühren für Auskünfte vor allem der Abschreckung dienen. Rechnet man neben den Gerichtskosten nämlich auch die Personalkosten der Ministerien für Berechnung und Abrechnung von Kostenbescheiden und Klagen mit, ist die Durchsetzung von Gebühren für die Bundesregierung tatsächlich ein Minusgeschäft.
Ausgaben 19.000, Einnahmen 2.000
Ein besonders krasser Fall ist das Wirtschaftsministerium. Es zahlte seit 2009 für drei Verfahren zur Durchsetzung von Gebührenbescheiden insgesamt 19.635 Euro an Anwälte. Im gleichen Zeitraum nahm es nur 2.148,20 Euro an Gebühren über Gerichtsverfahren ein.
Die Bundesregierung griff bei den Fällen besonders oft auf die Anwälte von Redeker Sellner Dahs zurück. In 86 Fällen beauftragte sie ihre Hauskanzlei, davon alleine das Wirtschaftsministerium in 27 Fällen, das Kanzleramt in 15 Fällen und der Verfassungsschutz in 12 Fällen. Immerhin gibt es damit zumindest jemanden, der mit den Gebühren für Informationsgesuche gutes Geld verdient.