Klage erfolgreichStaatlicher Braunkohlekonzern LMBV muss Auskunft geben

Der milliardenschwere staatliche Braunkohlekonzern LMBV muss künftig Auskunft über Umweltinformationen geben. Das ist das Ergebnis einer Klage, die wir beim Verwaltungsgericht Cottbus eingereicht haben. Die LMBV hatte sich jahrelang geweigert, der Öffentlichkeit gegenüber umfassend Rechenschaft abzulegen.

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Andreas Hannusch, Cospudener see, CC BY-SA 3.0

Die Braunkohle-Tagebaue in der Lausitz und in Mitteldeutschland um Leipzig hinterließen nach 1990 nicht nur trostlose Landschaften – sie hinterließen auch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV), die das Gebiet sanieren sollte. Das Staatsunternehmen versucht seitdem, mit Milliarden-Investitionen Bergbau-Altlasten zu entfernen und die Region für den Tourismus zu erschließen.

Der allgemeinen Öffentlichkeit gegenüber wollte die LMBV darüber allerdings bisher keine Auskunft darüber erteilen. Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Cottbus zwangen wir das Unternehmen jetzt dazu, die Transparenzpflichten nach dem Umweltinformationsgesetzes (UIG) anzuerkennen. Danach sind Umweltinformationen auch von Unternehmen grundsätzlich herauszugeben, wenn sie vom Staat kontrolliert werden.

Wirtschaftanwälte wollten Herausgabe verhindern

Das Unternehmen hatte die Wirtschaftskanzlei Linklaters damit beauftragt, die Herausgabe eines seiner Gutachten zu verhindern. Als Reaktion auf unsere Klage gegen die Ablehnung unserer Anfrage versuchte Linklaters zunächst zu argumentieren, die LMBV sei nicht auskunftspflichtig. Als die Anwälte einsahen, dass sie sich mit dieser Verteidigungslinie auf verlorenem Posten befanden, gaben sie allerdings in der vergangenen Woche klein bei und boten uns einen Vergleich an.

Daraufhin beschloss das Verwaltungsgericht Cottbus, dass die LMBV grundsätzlich auskunftspflichtig nach dem Umweltinformationsgesetz ist. Sie muss also künftig beispielsweise Anfragen über Details der Braunkohlesanierung beantworten. Als Teil des Vergleichs wollte die LMBV von uns zunächst eine Zusage erhalten, dass wir bestimmte Anfragen an die LMBV unterlassen werden. Dem Wunsch werden wir aber natürlich nicht nachkommen, auch wenn Arne Semsrott selbst das spezifische Gutachten durch den Vergleich nicht mehr anfragen kann. Das können aber natürlich alle anderen Personen tun.

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