Informationsfreiheit in den WahlprogrammenBrandenburg und Sachsen

Bald sind Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen. Wie stehen die Parteien zur Informationsfreiheit? Eine kurze Analyse der Wahlprogramme.

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Die sächsische Landeshauptstadt Dresden –

Landtagswahl in Brandenburg

Aktuelle Situation

Brandenburg gilt als der Vorreiter der Informationsfreiheit in Deutschland. Denn als erstes Bundesland beschloss der Landtag 1998 ein „Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz“ kurz AIG. Eine Reform 2013 erweiterte und konkretisierte das Gesetz. Seither sind die Behörden, die Einsicht in ihre Akten gewähren müssen, konkret benannt. Die Anfertigung von Kopien wurde gesetzlich verankert. In Zukunft soll die Verwaltung des Landes von sich aus Daten auf einer einheitlichen Plattform zur Verfügung stellen, die dann unter einer offenen Lizenz stehen.

Die letzte Änderung des AIG, erfolgte im Mai 2018 aufgrund der DSGVO. Zwei wesentliche Änderungen ergaben sich. Die Landesregierung wurde ermächtigt in einem zuständigen Ausschuss gebührenpflichtige Tatbestände, Gebührenhöhe und Auslagenerstattung durch eine Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Aufgaben, Rechte und Tätigkeiten der Landesbeauftragten für das Recht auf Akteneinsicht, wurden näher ausgeführt und hier die Handhabe der Beanstandung gegeben. Dabei können Stellungnahmen der beteiligten Behörden eingefordert werden. Eine zweijährliche Berichtspflicht wurde eingeführt.

Im Transparenzranking von Mehr Demokratie und der OKF belegt Brandenburg 39 von 100 möglichen Punkten (siehe unter www.transparenzranking.de). Bei den Informationsrechten erreicht Brandenburg nur fünf von 28 möglichen Punkten. Insbesondere sind weder elektronische Aktenführung noch proaktive Veröffentlichung vorgesehen. Insgesamt liegt das Land mit Platz 8 im Mittelfeld.

Vergleich

Wie stehen die großen Parteien zur Landtagswahl in ihren Wahlprogrammen zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG)? Diese Frage lässt sich durch einen Blick in die veröffentlichten Wahlprogramme zur Landtagswahl erörtern. Hierzu werden die Parteien geprüft, die laut den letzten Umfragewerten einzeln mindestens 4 % erreichen und länger als zehn Jahre im Bundesland existieren. Die entsprechenden Auszüge aus den Wahlprogrammen zum Thema haben wir unten aufgeführt. Sortiert sind die Parteien nach dem letzten Wahlergebnis.

SPD

Kein Hinweis.

CDU

Kein Hinweis. (Politische Transparenz und mehr Beteiligung im Rahmen von Bürgerbeteiligung wird genannt.)

DIE LINKE

Unter der Überschrift „Und weiter: Mehr Demokratie auf breiterer Basis!“ findet sich ein Agenda-Punkt zu dem Informationsanspruch: „das Akteneinsichts- und Informationsfreiheitsgesetz zu einem modernen Transparenzgesetz weiterentwickeln.“

Bündnis 90/Die Grünen

Unter dem Unterkapitel „Alle für eine, eine für alle: Demokratie“ steht: „Transparenzgesetz einführen. Politik und Verwaltung sollten stets offenlegen, welche Grundlagen hinter ihrem Handeln stehen, um fundierte politische Debatten zu ermöglichen. Die Vorstellung des „Amtsgeheimnisses“ wollen wir durch eine Kultur der Transparenz ersetzen, in der Verwaltungsdokumente automatisch, maschinenlesbar und zur weiteren Verwendung veröffentlicht werden, wenn nicht wichtige Gründe dagegen stehen. Dafür wollen wir die verschiedenen Informationsgesetze (Umweltinformationsgesetz (UIG), Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), Verbraucherinformationsgesetz) zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln, das sich an den Regelungen des Hamburger Beispiels orientiert. Alle Verwaltungsdaten sowie Verträge, Regierungsdokumente oder Gutachten, die keiner Schutzbedürftigkeit unterliegen (z.B. personenbezogen oder als geheim eingestuft), sollen in offenen, maschinenlesbaren Formaten proaktiv und zeitnah auf einer zentralen Online-Plattform („Open Data-Portal“) verfügbar gemacht werden. Wer sich um öffentliche Aufträge bemüht, der muss auch die Offenlegung von Informationen zu dem Auftrag akzeptieren.“

BVB Freie Wähler

Kein Hinweis.

FDP

In dem Kapitel “Datenschutz stärken” ist kurz ausgeführt, was Mehr Chancen für Bürgerrechte, Rechtsstaat und Sicherheit angeht: „Die Landesdatenschutzbehörde wollen wir den aktuellen Entwicklungen der Digitalisierung entsprechend auszustatten. Dies betrifft Personal, materielle Ausstattung und Befugnisse gleichermaßen. Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz ist in enger Abstimmung mit der Landesdatenschutzbehörde zu modernisieren.“

Fazit für Brandenburg

Insgesamt findet sich sehr konkretes im Programm bei Bündnis90/Die Grünen. Die Linke fordert die Weiterentwicklung zum Transparenzgesetz genauso wie Bündnis90/Die Grünen. Schließlich fordert die FDP lediglich die Überarbeitung des Landes-IFG. Die beiden größten Parteien CDU und SPD haben dazu nichts im Wahlprogramm, außer die übliche Bürgerbeteiligung und Transparenz zu fordern.

Landtagswahl in Sachsen

Aktuelle Situation

Zusammen mit Niedersachsen und Bayern bildet Sachsen das Schlusslicht bei der Informationsfreiheit in Deutschland, diese drei zusammen besitzen kein Landes-Informationsfreiheitgesetz.

Laut ihrem Koalitionsvertrag (2014-2019) wollten CDU und SPD dies jedoch ändern. Darin ist das Vorhaben formuliert, mithilfe eines Informationsfreiheitsgesetzes dafür zu sorgen, dass Bürger/innen „gegen angemessene Gebühren grundsätzlich Zugang zu behördlichen Informationen und Dokumenten bekommen, wenn nicht wesentliche Rechtsgüter wie der Schutz von personenbezogenen Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder besonderen öffentlichen Belangen entgegenstehen“.

Eine Kleine Anfrage aus Juni 2018 im Landtag (6/13686) offenbarte, dass es einen Arbeitsentwurf aus dem Innenministerium gebe, aber dieser noch nicht in die ressortübergreifende Abstimmung ging. Eine weitere Initiative im Landtag gab es nicht.

Einzige Lichtblicke sind die Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig, die sich eigene Informationsfreiheitssatzungen gegeben haben.

Im Transparenzranking von Mehr Demokratie und der OKF belegt Sachsen 0 von 100 möglichen Punkten (siehe unter www.transparenzranking.de). Insgesamt bildet das Land das Schlusslicht mit den anderen drei zusammen.

Vergleich

Wie stehen die großen Parteien zur Landtagswahl in ihren Wahlprogrammen zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG)? Diese Frage lässt sich durch einen Blick in die veröffentlichten Wahlprogramme zur Landtagswahl erörtern. Hierzu werden die Parteien geprüft, die laut den letzten Umfragewerten einzeln mindestens 4 % erreichen und länger als 10 Jahre im Bundesland existieren. Die entsprechenden Auszüge aus den Wahlprogrammen zum Thema haben wir unten aufgeführt. Sortiert sind die Parteien nach dem letzten Wahlergebnis.

CDU

Kein Hinweis.

DIE LINKE

Unter der Überschrift „Transparente und moderne Verwaltung“ findet sich ein Bezug zu dem Informationsanspruch: „Ein modernes Land muss modern verwaltet werden. Dazu zählen ein effektives e-Government in öffentlicher Hand, umfangreiche Open-Data-Bemühungen und Open Access mit beispielhaft gutem Fälschungs- und Missbrauchsschutz ebenso wie ein starkes Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz. Regierungen und ihre Verwaltungen sind steuerfinanziert, das heißt, die Gemeinschaft erbringt die Mittel für deren Betrieb. Regierungsentscheidungen und Regierungshandeln müssen aus diesem Grund auch umfänglich nachvollziehbar sein. Wir wollen uns deshalb für die gesetzliche Sicherung eines umfangreichen Informationsrechts in Sachsen einsetzen, aber ebenso den Staat in eine proaktive Transparenzpflicht nehmen. Uns ist wichtig, dass auch in diesem Bereich die Barrierefreiheit und der Identitäts- und Datenschutz klar gewährleistet sind.“

SPD

Mit der Überschrift „Transparente Verwaltung und Informationsanspruch“ wird klargestellt was die SPD will: „Wir bleiben dabei: Sachsen braucht ein Transparenzgesetz. So wird das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf einen freien Zugang zu amtlichen Informationen gesichert. Der Staat muss alle Informationen und Daten, die nicht aus besonderen Gründen einer Geheimhaltung unterliegen, von sich aus öffentlich zur Verfügung stellen und abrufbar machen.“

Bündnis 90/Die Grünen

Unter dem Unterkapitel „Sachsen braucht ein Transparenzgesetz“ steht: „Transparenz erhöht die Kontrollierbarkeit staatlichen Handelns und schafft Vertrauen. Zudem können die Bürger*innen in einem transparenten Staatswesen viel früher Missstände und Probleme erkennen und sich entsprechend gesellschaftlich engagieren. Mit einem in seinen Grundlagen, Plänen und seinem Handeln transparenten Staat sind „die da oben“ keine abstrakten Vollstrecker*innen einer als möglicherweise sinnfrei empfunden Bürokratie mehr, sondern Partner*innen in einem Dialog mit der Gesellschaft.

Deshalb wollen GRÜNE in Sachsen endlich ein modernes Transparenzgesetz umsetzen. Unser Ziel ist es, den sächsischen Bürger*innen einen Rechtsanspruch auf staatliche Information zu garantieren. Die Bürger*innen sollten unkompliziert und kostenlos Verwaltungshandeln und Entscheidungen nachvollziehen können. Alle zur Veröffentlichung geeigneten behördlichen Dokumente und Informationen des Freistaats und der Kommunen sollen zukünftig unkompliziert auf einer zentralen Transparenzplattform abrufbar sein. Dort sollen die Informationen allgemein verständlich veröffentlicht werden.

Wir GRÜNE wollen das Open-Data-Prinzip durchsetzen, damit überall da, wo öffentliches Geld eingesetzt wird, um Software oder Daten zu generieren, diese auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Es muss der Grundsatz gelten: öffentliche Daten nutzen, private Daten schützen. Wir wollen ein Open-Data Portal, das diesen Namen auch verdient. Egal ob Kohlendioxidkonzentration, Bevölkerungsstatistiken oder Informationen zu Wasserqualität: vom Freistaat erhobene Daten müssen in einem maschinenlesbaren Format als offene Daten veröffentlich werden.“

FDP

Mit der Überschrift “Digitale Strategie und Infrastruktur als Grundvorrausetzung” ist ausgeführt, was die FDP vorhat: „Die Gestaltung der Digitalisierung ist ein echtes Jahrhundertprojekt, das alle Politikbereiche des Freistaates umfasst. Wir brauchen als Grundvoraussetzung eine im internationalen Vergleich überdurchschnittlich leistungsfähige digitale Infrastruktur. Davon sind wir noch weit entfernt. Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und eine Stärkung des Verbraucherschutzes wollen wir dafür sorgen, dass die Vorteile der Digitalisierung für alle Bürger sichtbar und erlebbar werden. Dazu gehört auch die Aufklärung über den Schutz vor Cyberkriminalität. Wir werden zudem ein sächsisches Informationsfreiheitsgesetz im Sinne des „Open-Data-Prinzips“ so schnell wie möglich verabschieden und umsetzen.“

Ein anderer Aspekt wird unter „Transparenz schafft Vertrauen“ aufgenommen:

„Sachsens Gesundheitssystem muss sich nicht verstecken. Deshalb wollen wir ein Informationsfreiheitsgesetz für den Gesundheitsbereich, damit dessen Grundlagen ersichtlich werden. Die Bedarfsplanung von Rettungsdienst und Feuerwehr muss nachvollziehbar mit deren Grundlagen dargestellt werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen verständlich die Grundlagen für die Bedarfsberechnungen an Allgemein- und Fachärzten darlegen und die zuständigen Stellen auf Landesebene sollen selbiges für den Bettenbedarfsplan tun. Bei öffentlichen Ausschreibungen sollen die kompletten Ausschreibungen mit allen Anlagen im Internet verfügbar sein und zwar für deren gesamte veranschlagte Laufzeit beziehungsweise bis zu deren Erfüllung. Dies ist gut für Wettbewerber, aber auch für die Bewertung der Erfüllung.“

Fazit für Sachsen

Vier Parteien fordern ein Landes-IFG, dabei setzen sich die drei Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke für ein Transparenzgesetz ein. Die Bündnis90/Die Grünen haben ihre Forderungen hier sehr genau ausformuliert. Die FDP fordert ein Landes-IFG mit einem nicht näher ausgeführten „Open-Data-Prinzip“, weiter wird für mehr Transparenz im Gesundheitssystem geworben. Die CDU äußert sich dazu gar nicht.

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Nach mehr als einem halben Jahr Verzögerung durch das Berliner Bezirksamt Pankow ist nun erstmals eine vom Bezirksamt geschlossene Abwendungsvereinbarung nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben worden. Der Fall zeigt klar: Es braucht ein Transparenzgesetz für Berlin, um die Informationsrechte der Berlinerinnen und Berliner nachhaltig zu stärken.