AmbulanzflügeHamburg will weiter auch Schwerkranke abschieben

Für eine Abschiebung eines nierenkranken Mannes gab die Hansestadt Hamburg im Jahr 2018 insgesamt fast 60.000 Euro aus. Jetzt wird klar: Hamburg wird auch weiterhin Schwerkranke abschieben.

-
Chartflugzeug für Abschiebung

Wenn es um Abschiebungen geht, ist der Hamburger Ausländerbehörde kein Hindernis zu groß: In den vergangenen Jahren hat die Hansestadt Hamburg immer wieder teils schwerkranke Menschen abgeschoben, die auf medizinische Versorgung angewiesen sind.

Wie von uns veröffentlichte Dokumente im vergangenen Jahr zeigten, ließ die Stadt Hamburg im Juni 2018 einen Ghanaer abschieben, der zuvor 17 Jahre in Deutschland gelebt hatte. Die Behörden mieteten extra ein Ambulanzflugzeug und gaben für die Abschiebung fast 60.000 Euro aus. Ein Ambulanzflugzeug hat besondere medizinische Geräte und ärztliches Personal an Bord. Auch 2019 schob die Hansestadt wieder einen kranken Mann ab, wie jetzt aus einer Antwort des rot-grünen Hamburger Senats auf eine kleine Anfrage hervorgeht.

Abschiebung mit Notarzt

Laut der Auskunft des Senats hatte der Mann aus Serbien mit seiner Familie zweieinhalb Jahre lang in einer Flüchtlingsunterkunft gelebt. Für seine Abschiebung mithilfe eines Ambulanzflugzeugs gab die Stadt Hamburg mehr als 20.000 Euro aus. Eine normale Abschiebung war nicht möglich, da der Mann dafür zu krank war. „Eine Flugreisetauglichkeit hingegen war nur in Begleitung eines Notarztes bei einem Flug mit Sonderausstattung gegeben“, so der Senat.

„Es ist eine moralische Bankrotterklärung, dass schwerkranke Menschen in Länder abgeschoben werden, in denen die medizinische Versorgung nicht ausreichend gewährleistet ist“, sagt Carola Ensslen, Sprecherin für Flucht und Migration bei der Hamburger Linksfraktion gegenüber FragDenStaat. Hilfebedürftige Menschen bräuchten Unterstützung und nicht „die kalte Faust der Abweisung“, so Ensslen.

Sonderweg in Hamburg

Offenbar plant Hamburg allerdings auch künftig weitere Abschiebungen schwerkranker Menschen. „Abschiebungen mittels Ambulanzflugzeugen werden auch in Zukunft erfolgen, wenn dies im konkreten Einzelfall in Ermangelung einer anderen Rückführungsmöglichkeit erforderlich und realisierbar ist“, schreibt der Senat.

Damit geht die Hansestadt einen Sonderweg. Kaum ein anderes Bundesland führt Abschiebungen schwerkranker Menschen durch. In Mecklenburg-Vorpommern hatte das Verwaltungsgericht Schwerin 2018 eine geplante Abschiebung untersagt, bei der ein schwerkranker Mann nach Ghana transportiert werden sollte. Da der Mann sich eine medizinische Behandlung in Ghana nicht hätte leisten können, sei eine Abschiebung nicht zu verantworten gewesen.

Dass die medizinische Versorgung in den Zielländern der Abschiebungen nicht gleichwertig mit der Versorgung in Deutschland ist, ist für die Hamburger Behörden unterdessen nicht von Bedeutung. Sobald die Menschen in ihrem Herkunftsland ankommen, ist der Fall für die Behörden erledigt. Informationen über den Verbleib der abgeschobenen Personen liegen ihnen nicht vor.

/ 4
PDF herunterladen
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                     Drucksache  22/2793 22. Wahlperiode                                                                             19.01.21 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 11.01.21 und  Antwort des Senats Betr.:   Abschiebungen in Ambulanzflugzeugen Einleitung für die Fragen: Aus Hamburg werden auch erkrankte Geflüchtete abgeschoben. Im Regelfall werden sie vor der Abschiebung auf ihre medizinische Abschiebetauglichkeit untersucht. Unter Umständen erfolgen Abschiebungen auch in Begleitung von medizinischem Personal. Bei schwerwiegenden Fällen werden sogar Ambu­ lanzflugzeuge zur Abschiebung eingesetzt, um selbst schwer erkrankte Per­ sonen abschieben zu können. Durch eine Anfrage der Open Knowledge Foun­ dation Deutschland e.V. wurde bekannt, dass im Jahr 2019 mindestens eine Person unter Einsatz eines Ambulanzflugzeugs von der Freien und Hanse­ stadt Hamburg (FHH) nach Serbien abgeschoben wurde. Ich frage den Senat: Frage 1:           Wie viele Menschen hat die FHH in den Jahren 2019 und 2020 wohin per Ambulanzflugzeug abgeschoben? Bitte unter Angabe von Natio­ nalität, Alter und Geschlecht jahrweise aufschlüsseln. Antwort zu Frage 1: Im Jahr 2019 wurde eine Person per Medical-Charter (Ambulanzflug) nach Serbien abgeschoben, im Jahr 2020 wurde keine Abschiebung mittels Ambulanzflugzeug durch­ geführt. Die betreffende Person ist männlich, hat die serbische Staatsangehörigkeit und war zum Zeitpunkt der Abschiebung 50 Jahre alt. Frage 2:           Wie teuer waren diese Abschiebungen jeweils? Bitte aufschlüsseln nach Kosten für Transport, medizinischem Begleitpersonal, Medika­ menten, medizinischen Untersuchungen/Gutachten und anderen Kosten (möglichst konkret benennen). Antwort zu Frage 2: Tabelle Kostenart                                        Maßnahme 2019 (Kosten in Euro) Transport                                        19.620,00 medizinisches Begleitpersonal                    522,45 Dolmetscher                                      77,35 medizinische Untersuchungen/Gutachten            668,34 Gebühr Reisedokument                             30,00 Summe                                            20.918,14
1

Drucksache 22/2793         Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 3:           Wie waren die Lebensumstände der Betroffenen? Wie war die Unterbringungssituation der Betroffenen in Hamburg? Bitte aufschlüsseln nach stationär in Kranken- oder Pflegeeinrichtun­ gen, dezentraler Unterbringung, zentraler Unterbringung oder ande­ ren. Wie lange lebten sie jeweils zuvor in Deutschland? Waren sie anwaltlich vertreten und/oder standen sie unter Betreu­ ung? Wenn ja, war eine Organisation mit der Vertretung beauftragt und wenn ja, welche? Aus welchen Gründen war der Transport mit einem Ambulanzflug­ zeug notwendig? Fand vor der Abschiebung eine Rückkehrberatung statt? Falls ja, durch welche staatliche oder unabhängige Stelle? Waren zum Zeitpunkt der Abschiebung Klagen oder Anträge der Betroffenen anhängig, die keine aufschiebende Wirkung entfalteten? Wenn ja, in wie vielen Fällen? Antwort zu Frage 3: Der Betroffene lebte zuletzt vom 4. Juni 2018 bis zum 12. Dezember 2020 in einer Flüchtlingsunterkunft (örU) in Hamburg zusammen mit seiner Frau und einem gemein­ samen Sohn. Der Lebensunterhalt wurde aus öffentlichen Mitteln gesichert. Seit mehr als 20 Jahren reiste die Familie vielfach nach Deutschland ein und tauchte mehrfach illegal unter. Im Jahr 2016 erfolgte eine freiwillige Ausreise mit nachfolgender Wieder­ einreise im Jahr 2018. Der Betroffene stellte bei jeder Einreise erneut einen Asyl- beziehungsweise einen Asylfolgeantrag. Er wurde weder anwaltlich noch durch Organisationen vertreten. Der Transport mit einem Ambulanzflugzeug war aufgrund eines ärztlichen Gutachtens zu seiner Flugreisetauglichkeit notwendig. Eine Rückführung auf dem Landweg war nicht möglich, da die betroffenen Länder keine Durchbeförderungsbewilligungen für Abschiebungen erteilen. Dem Betroffenen wurde die freiwillige Ausreise durch das Amt für Migration angeboten. Er nahm dieses Angebot nicht an. Zum Zeitpunkt der Abschiebung waren keine Klagen oder Anträge des Betroffenen anhängig. Frage 4:           Aufgrund welcher Untersuchungen welcher Stellen wurden die Betroffenen für flugtauglich erklärt und waren an den Untersuchun­ gen Fachärzte/-innen beteiligt? Antwort zu Frage 4: Der Betroffene wurde im Auftrag des Amtes für Migration zweimal durch eine Fachärztin auf seine Reise-(Flugreise-)tauglichkeit untersucht. Letztmalig im August 2019. Der Betroffene war auf dem Landweg uneingeschränkt reisefähig. Eine Flugreisetauglich­ keit hingegen war nur in Begleitung eines Notarztes bei einem Flug mit Sonderausstat­ tung gegeben. Frage 5:           Wurden den Betroffenen Medikamente mitgegeben? Wenn ja, welchem Betroffenen, welche Medikamente, und für welche Zeiträume? Durch wen oder welche Stellen wurde die Medikation festgesetzt? Frage 6:           Gab es während der Zuführungen zum Flughafen, am Flughafen oder während der Abschiebungen Zwischenfälle? Wenn ja, welche? 2
2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode     Drucksache 22/2793 Antwort zu Fragen 5 und 6: Nein. Frage 7:           Wurden die Betroffenen am Flughafen am Zielort an eine/einen Ärz­ tin/Arzt übergeben und hat sich der Senat vergewissert, dass eine dem Krankheitsstand des Betroffenen angemessene Unterbringung erfolgt? Wenn ja, auf welche Weise erfolgte die Vergewisserung? Antwort zu Frage 7: Der Betreffende wurde am Zielort an einen Arzt übergeben. Informationen über Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung des Betreffenden wurden vor der Rückfüh­ rung über das Auswärtige Amt eingeholt und dem Betreffenden nach der Landung in Schriftform übergeben. Frage 8:           Welche ärztliche und medikamentöse Versorgung ist nach Informati­ onen des Senats für die mittels Ambulanzflugzeug abgeschobenen Personen im jeweiligen Zielstaat verfügbar? Ist diese dort nach Ein­ schätzung des Senats ausreichend? Antwort zu Frage 8: Eine Rückführung von behandlungsbedürftigen Personen erfolgt regelmäßig nur dann, wenn eine erforderliche medizinische Versorgung im Zielstaat erreichbar ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. Frage 9:           Welche Erkenntnisse gibt es über Verbleib und Zustand der Betroffe­ nen in den Heimatländern? Antwort zu Frage 9: Keine. Die übrigen Familienmitglieder wurden nahezu zeitgleich auf dem Luftweg abgeschoben. Frage 10:          Gab es in den Jahren 2019 und 2020 Abschiebungen mittels eines Ambulanzflugzeugs, die später für rechtswidrig erklärt wurden? Wenn ja, wie viele, aus welchen Gründen und welche? Sind die Betroffenen wieder nach Deutschland eingereist und wenn ja, wann und wo leben sie heute? Antwort zu Frage 10: Nein. Frage 11:          Sind andere Betroffene, die 2019 oder 2020 mit einem Ambulanzflug­ zeug von Hamburg abgeschoben wurden, später erneut nach Deutschland eingereist? Wenn ja, wann und wo leben sie heute? Antwort zu Frage 11: Soweit ersichtlich ist der Betroffene nicht wieder eingereist. Frage 12:          Wie bewertet der Senat die Praxis der Abschiebungen mittels Ambu­ lanzflugzeug und inwieweit plant er, diese Praxis zu ändern? Inwie­ weit hat der Senat seine Praxis aufgrund der COVID-19-Pandemie geändert? Antwort zu Frage 12: Abschiebungen mittels Ambulanzflugzeug werden auch in Zukunft erfolgen, wenn dies im konkreten Einzelfall in Ermangelung einer anderen Rückführungsmöglichkeit erfor­ derlich und realisierbar ist. 3
3

Drucksache 22/2793      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 13:         Sind im Moment weitere Abschiebungen per Ambulanzflugzeug geplant? Wenn ja, wie viele? Antwort zu Frage 13: Nein. 4
4

Für eine informierte Zivilgesellschaft spenden

Unsere Recherchen, Klagen und Kampagnen sind essentiell, um unsere Politik und Verwaltung transparenter zu machen! So können wir unsere Demokratie stärken. Daraus schlagen wir kein Profit. Im Gegenteil: Als gemeinnütziges Projekt sind wir auf Spenden angewiesen.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit!

Jetzt spenden!

Wahlprüfsteine Informationsfreiheit Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

Im Super-Wahljahr 2021 stellen wir die Parteien auf den Prüfstein. Wer setzt sich für Transparenz ein und wer hinkt hinterher? Den Anfang machen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.