Anschlag von HalleInterner Polizeibericht zeigt fehlende Opferbetreuung

Im Oktober 2019, am jüdischen Feiertag Jom Kippur, versucht ein bewaffneter Rechtsextremer in eine Synagoge in Halle einzudringen. Die Opfer des Angriffs kritisieren das Verhalten der Polizei nach der Tat. Der interne Bericht der Landespolizei, den wir veröffentlichen, zeigt, dass die Behörde nur teilweise einsichtig ist.

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Gedenken an die Opfer des rechtextremen Anschlags in Halle im Oktober 2019 –

„Sie sahen uns nicht als die Opfer, die wir waren“, sagt ein Rabbi beim Gerichtsverfahren um den rechtsextremen Anschlag in Halle am 09. Oktober 2019. Er war einer der 52 Menschen, die über die Überwachungskameras beobachteten mussten, wie der Täter versuchte, mit Hilfe von Sprengsätzen und einer Schusswaffe die Tür zur Synagoge aufzubrechen. Der Rechtsextreme schaffte es nicht, in die Synagoge einzubrechen, ermordete zwei Menschen auf seiner Flucht und wurde anschließend festgenommen. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte ihn mittlerweile zu lebenslanger Haft. 

Mit „Sie“ meint der Rabbi jedoch nicht den Täter, sondern jemand anderen: die polizeilichen Einsatzkräfte, die an diesem Tag vor Ort waren waren. Nach dem Anschlag wurden die Stimmen der Betroffenen lauter, dass die Polizei sich ihnen gegenüber unsensibel und unpassend verhalten hätte. Auch der Untersuchungsausschuss im Landtag Sachsen Anhalt kommt in seinem Bericht zu diesem Ergebnis. 

FragDenStaat hat mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes beim Ministerium für Inneres und Sport von Sachsen Anhalt den Schlussbericht der Landespolizei anlässlich des terroristischen Anschlags in Halle (Saale) angefragt. Bisher war dieser nur vom Untersuchungsausschuss einsehbar. Aus dem Dokument, das wir veröffentlichen, geht hervor, dass die Landespolizei den bisher stark kritisierten Einsatz als „erfolgreich bewältigt“ verbucht. Vor allem in Bezug auf das Verhalten gegenüber der Opfer scheint es nur wenig Einsicht zu geben. So seien Maßnahmen, die von den Opfern kritisiert wurden, „aus polizeilicher Sicht erforderlich und taktisch zweckmäßig gewesen“.

Dokumentation nicht vorhanden

Der Bericht beginnt mit der Feststellung, dass eine Rekonstruktion des polizeilichen Einsatzes herausfordernd gewesen sei, denn es habe an der eigentlich verpflichtenden Dokumentation gefehlt. Funksprüche, Telefonate, GPS-Koordinaten der Einsatzfahrzeuge sowie Entscheidungen der Einsatzleiter:innen seien nur unzureichend aufgezeichnet worden. Ebenso hätte es Probleme bei der Kommunikation via Funk gegeben. Teilweise erfolgten Gespräche über weitere Verläufe des Einsatzes sowie die Weitergabe von relevanten Informationen über die privaten Mobiltelefone der Polizist:innen. 

In Bezug auf die Opfer spiegelt sich die Uneinsicht vor allem in der Wortwahl. So wird von „beklagen“ gesprochen, weil Überlebende nachdem sie Stunden lang in der Synagoge ausharren mussten, danach fragten, wann sie den mit den Bussen vollständig evakuiert werden würden. Die Sache mit den Bussen stand zuvor schon in der Kritik. So seien diese nicht ausreichend von Medienvertreter:innen und Schaulustigen abgegrenzt worden. Auch der Bericht bestätigt, dass auf einen „Sichtschutz“ verzichtet wurde. Ein Grund wird nicht genannt.

Keine Betreuung der Opfer und Angehörigen

Ebenso sagten die Überlebenden, dass auf ihre Bedürfnisse nicht eingegangen wurde. Sie sahen sich eher in einer Täter- statt in einer Opferrolle wieder. Unter anderem auch deshalb, weil an ihnen Leibesvisitationen durchgeführt wurden, bevor sie die Synagoge verließen, um in den Bus zu steigen. Im polizeilichen Bericht wird zwar auf die Kritikpunkte eingegangen, jedoch wird der Schluss gezogen, dass nicht die Vorgehensweise, sondern die Kommunikation der Polizei darüber das Problem gewesen sei. 

Ein Absatz zeigt, dass die mangelnde Sensibilität, die vorgeworfen wird, auch nicht verwunderlich ist: „Qualifizierte personelle Ressourcen zur Betreuung der Opfer, Zeug*innen, Angehörigen oder sonstigen betroffenen Personen standen in den ersten Stunden des Einsatzes nicht ausreichend zur Verfügung“.

Gegenüber der taz, die den Bericht vorab einsehen konnten, erklärte das Innenministerium von Sachsen-Anhalt, es erarbeite derzeit ein Konzept für Fortbildungen, um Polizist:innen in der Opferberatung zu „sensibilisieren“.

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Inhalt

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3.2 Besondere Aufbauorganisation Phase 2............uuu.2224u0rnsnnnennnnnnnennensnnnnnennnnnnnnnnnn 25
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3.2.2 Besonderheiten in den Einsatzabschnitten..........uusssssssssnnenneneennnnnnnensnnannnn een 25
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3.3.2  Phasenmodell und Phasenübergänge............menseerssennnnnnnenneneeneennnnnnnnnnannene nr 35

3.4 Information und Kommunikation..............uu.-..s4nHHsessnnnnnensnnnnnnsnnnnnnnnnannenanee aan era 36
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3.45 ‚Meldeverpflichtungen .::..::::::64:s524:sa:s0s23s2@ 00000 Hasas nis snnannensn en nana nenn rer 41

35. "Dokumentallen.z.u..smrenirasserre engen rere Ener hreeh es paparrahs rec hfe rs 42
3.6 Allgemeine Aufbauorganisation.................unssserenesnnnnnnnnennnennnnnnnnnannunnnsnennnnnnannnnnnen 44
5.2 CROHBIAUNG. ars ame RETTET ..46
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3

Abkürzungsverzeichnis

AAO
BAB
BAO
BKA
BOS
BRA

EA

EF
ELDIS
EPSweb
GSG 9
IMSI
LBP
lebEL
LEinsD
LEvD
LFZ
LKA
LKW
LRED
LRKD
LZKD
PDV/DV
PKW
PRev
TBZ
TE
TKÜ
USBV
VS
ZED
ZVAD

Allgemeine Aufbauorganisation
Bundesautobahn

Besondere Aufbauorganisation
Bundeskriminalamt

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Abteilung für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst der Stadt Halle
(Saale)

Einsatzabschnitt

Einsatzführer*in

Elektronisches Leitstellendispositions- und Informationssystem
webbasiertes Einsatzprotokollsystem
Grenzschutzgruppe 9 der Bundespolizei
International Mobile Subscriber Identity
Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt
lebensbedrohliche Einsatzlage

Leiter*in Einsatzdienst

Leitende*r Einsatzbeamt*in vom Dienst

Lage- und Führungszentrum

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt
Lastkraftwagen

Leiter*in Reviereinsatzdienst

Leiter*in Revierkriminaldienst

Leiter*in Zentraler Kriminaldienst
Polizeidienstvorschrift/Dienstvorschrift
Personenkraftwagen

Polizeirevier

taktisch-betriebliche Zusammenarbeit
terroristische Einsatzlagen
Telekommunikationsüberwachung
Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung
Verschlusssache

Zentraler Einsatzdienst

Zentraler Verkehrs- und Autobahndienst
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1 Vorbemerkungen

1.1 Auftrag

Bereits während des Einsatzgeschehens am 9. und 10. Oktober 2019 begann die
Aufbereitung des polizeilichen Handels durch die einsatzführende Behörde, die
Polizeiinspektion Halle (Saale). Am 16. Oktober 2019 richtete der Landespolizeidirektor im
Referat 23 des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt eine
Stabsstelle zur Aufarbeitung des Einsatzgeschehens vom 9. Oktober 2019 in Halle (Saale)
und der bisherigen Schutzmaßnahmen jüdischer Einrichtungen im Land Sachsen-Anhalt ein".
Ziel war die Untersuchung der Einsatzbewältigung durch die Landespolizei Sachsen-Anhalt?.
Insbesondere sollten die Umsetzbarkeit bestehender Einsatzkonzeptionen beleuchtet sowie
Gründe für die von den Konzeptionen abweichenden Entscheidungen benannt werden. Die
Leiterin der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Ministerium für Inneres und
Sport des Landes Sachsen-Anhalt führte in einer Sitzung des Ausschusses für Inneres und
Sport des Landtages von Sachsen-Anhalt am 14. Oktober 2019 zum Einsatzgeschehen aus.
Sie betonte dabei, dass die Ergebnisse der Aufarbeitung des Einsatzgeschehens die
Landespolizei hinsichtlich der fachlichen Bewertung, der Schlussfolgerungen für die Aus- und
Fortbildung sowie der Konsequenzen für die zukünftige Ausrichtung prägen wird.

Schwerpunkt der Auswertung und Nachbereitung des polizeilichen Einsatzes vom 9. Oktober

2019 bildete die taktische Einsatzbewältigung. Die Arbeit innerhalb der BAO wurde

hinsichtlich erfolgskritischer Faktoren untersucht und dabei einer Schwachstellenanalyse

unterzogen. Inhalte des Strafverfahrens und Hintergründe die Person des Täters betreffend,

fanden keinen Einfluss in die Einsatzauswertung und Nachbereitung. Der auszuwertende

bzw. nachzubereitende Zeitraum des Einsatzes beginnt mit Eingang der Erstinformation am

9. Oktober 2019 in der Polizeiinspektion Halle (Saale) und endet am 10. Oktober 2019 mit.
Beendigung der BAO.

Der Schlussberichte vom 23. Februar 2021 (VS-Nur für den Dienstgebrauch), vorliegend in
der offenen Managementfassung, dient insbesondere der Sicherung von
Einsatzerfahrungen. Zugleich wird die Tragfähigkeit und Zweckmäßigkeit bestehender
Konzeptionen hinsichtlich der Praxistauglichkeit überprüft. Handlungsempfehlungen werden
benannt, ohne den Anspruch zu erheben, vollständige Lösungsansätze zu präsentieren. Die
gewonnenen Erkenntnisse und die erarbeiteten Lösungsansätze sollen Einfluss in die
Erstellung von Konzeptionen, die inhaltliche Ausgestaltung der Aus- und Fortbildung und die
infrastrukturelle Weiterentwicklung der Landespolizei finden.

' Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Errichtung einer Stabsstelle zur Aufarbeitung des
Einsatzgeschehens vom 09.10.2019 in Halle (Saale) und der bisherigen Schutzmaßnahmen jüdischer Einrichtungen im Land
Sachsen-Anhalt.18.10.2019.

2 Vermerk des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Auswertung der polizeilichen Einsatzmaßnahmen

anlässlich der lebensbedrohlichen Einsatzlage in Halle (Saale) vom 9. Oktober 2019. 07.11.2019.

4
5

1.2 Methodik

Eine erste Grundlage für die Nachbereitung bildete die Auswertung der
Einsatzdokumentationen des Führungsstabes des Polizeiführers und der Einsatzabschnitte
im webbasiertem Einsatzprotokollsystem EPSweb. Dieses dient der Dokumentation von
Einsätzen, der Verteilung von Meldungen, Anforderungen und Arbeitsaufträgen innerhalb
eines Führungsorgans sowie der Informationssteuerung. Im EPSweb erfolgten während der
Dauer der BAO durch den Führungsstab 543 Lageeinträge. Insbesondere während der
Anfangsphase wurden Lücken und Unvollständigkeiten in der Einsatzdokumentation
festgestellt. Aufgrund des extrem hohen Informationsaufkommens konnte die Dokumentation

in der Anfangsphase nicht vollumfänglich erfolgen.

Um den Ablauf der Einsatzlage abbilden zu können, wurde der gesamte Funkverkehr der
Polizeiinspektion Halle (Saale) sowie die im Einsatz genutzten Funkrufgruppen aller
Inspektionsbereiche für den Einsatztag im Zeitraum von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr detektiert.
Hierdurch konnten sämtliche genutzten Funkrufgruppen bekannt gemacht und anschließend
qualifiziert gesichert und zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Übergang in die Phase 2
der BAO erfolgte ausschließlich die Sicherung des Führungskanals bis zum 10. Oktober 2019,
21:00 Uhr. Insgesamt wurden 2.123 Funksprüche, 645 Festnetztelefonate im LFZ sowie 472
Notrufe gesichert. Hinzu kamen 27 Notrufe, welche in der Leitstelle des BRA der Stadt Halle
(Saale) eingingen und nach eigener Vorauswahl durch das BRA der Polizeiinspektion Halle
(Saale) übergeben wurden. Diese Daten wurden transkribiert und anschließend nach
Relevanz selektiert. Somit sind Funksprüche, Notrufe und Festnetztelefonate, welche nicht
im Zusammenhang mit dem Einsatzgeschehen um die Lage stehen, aus dem Einsatzverlauf
exkludiert.

In der Folge wurden die Funksprüche einer Klassifizierung nach Tatorten, Kräften,
polizeilichem Planungs- und Entscheidungsprozess, Parallellagen, Anfragen und
Berichtspflichten sowie Hinweisen unterzogen. Dem dokumentierten Einsatzverlauf liegen
Tabellen mit insgesamt 3.804 Datensätzen zugrunde.

Der Einsatzverlauf wurde durch Berichte und Dokumentationen von Einsatzbeamt*’innen
sowie der Organisationseinheiten vervollständigt. Auf dieser Grundlage konnte die

Chronologie des Einsatzes minutiös dargestellt werden.

Anschließend erfolgte eine detaillierte Analyse der BAO. Am Einsatztag war die ab dem
1. März 2017 in der Landespolizei Sachsen-Anhalt implementierte Landeskonzeption für
lebensbedrohliche Einsatzlagen Handlungs- und Entscheidungsgrundlage aller eingesetzten
Polizeibeamt*innen. Diese Landeskonzeption umfasst die Bestandteile
6

»  Erstinterventionskonzept (Stand: 21. Februar 2017) und
e Führungs- und Einsatzkonzeption - terroristische Einsatzlagen — (Stand: 21. Februar
2017).

Zum 27. März 2018 wurde diese Konzeption ergänzt um das

e Aus- und Fortbildungskonzept (Stand: 15. März 2018) und
« Das Konzept für die Einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Stand: 15.
März 2018)).

Das Erstinterventionskonzept thematisiert den Zeitraum vom Bekanntwerden einer
lebensbedrohlichen Einsatzlage bis zum Übergang in die Phase 2 der BAO. Mit dem
Übergang in die Phase 2 der BAO kommt die Führungs- und Einsatzkonzeption -
terroristische Einsatzlagen — mit Stand vom 21. Februar 2017 zur Anwendung.

Im Rahmen der Analyse der BAO konnten Abweichungen gegenüber den Vorgaben der
Landeskonzeption für lebensbedrohliche Einsatzlagen sowie Lücken in der
Nachvollziehbarkeit von Einsatzmaßnahmen und Aufträgen identifiziert werden. Um diese
Aspekte zu beleuchten, wurden 18 Einsatzbeteilige um die Erstellung von
Erfahrungsberichten gebeten und mit weiteren 18 Kolleg*innen strukturierte Interviews
durchgeführt. Mit den Kolleg*innen, die im Rahmen der Erstintervention an den
Tatörtlichkeiten eingesetzt waren, wurden Gruppeninterviews in Form von offenen
Gesprächsrunden durchgeführt. Die Erfahrungsberichte und Interviews bestanden aus einem
allgemeinen Fragentel und einem funktionsspezifischen Leitfaden. Dabei sollten
Hintergründe für das Abweichen von der Landeskonzeption für lebensbedrohliche
Einsatzlagen erkannt sowie Gründe für Führungsentscheidungen beleuchtet werden.

Auf Grundlage der erstellten Einsatzchronologie, der Analyse der BAO sowie der
Erfahrungsberichte und Interviews wurden in Form einer qualitativen Inhaltsanalyse die
erfolgskritischen Faktoren definiert und beschrieben. Dabei werden die Inhalte der
Landeskonzeption für lebensbedrohliche Einsatzlagen sowie weiterer Vorschriften der
konkreten Einsatzbewältigung gegenübergestellt. Gründe für abweichende Entscheidungen
und Handlungen werden beschrieben. In Teilen wurden bereits Handlungsempfehlungen
entwickelt und benannt.

Die nachstehenden Themenfelder stehen in Abhängigkeit zueinander. Daher ist eine isolierte
Betrachtung nicht möglich, Überschneidungen bzw. Dopplungen von Inhalten sind mithin
unvermeidbar.
7

2 Lage
2.1 Allgemeine Lage

2.1.1 Tatörtlichkeiten

Die Stadt Halle (Saale) ist mit 135,03 km*® die flächenmäßig kleinste der drei kreisfreien Städte
im Land Sachsen-Anhalt, jedoch mit 238.762 Einwohnern‘ zugleich diebevölkerungsreichste.
Eines der attraktivsten Wohnviertel in der Stadt Halle (Saale) ist das Paulusviertel im
Stadtbezirk Nord. Gekennzeichnet ist das Gründerzeitviertel durch die überwiegende
Wohnbebauung in Form von Villen und Bürgerhäusern sowie eine netzförmige
Straßenführung, für die eine sehr geringe Straßenbreite charakteristisch ist. Die Synagoge
der Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale) hat ihren Sitz in der Humboldtstraße im
südöstlichen Teil des Paulusviertels, unweit der nördlichen Innenstadt, Das ursprünglich als
Trauerhalle des ehemaligen Jüdischen Friedhofs genutzte Gebäude im maurischen Stil wird
seit Ende des Zweiten Weltkrieges als Synagoge genutzt. Die Synagoge und der
angrenzende weitläufige Bereich des ehemaligen Jüdischen Friedhofs sind von Außenmauer
sowie angrenzenden Gebäuden umschlossen. Die Ludwig-Wucherer-Straße, in der sich der

Kiez Döner befindet, stellt die südliche Begrenzung des Paulusviertels dar.

Die Stadt Queis mit dem Ortsteil Wiedersdorf gehört zu der Gemeinde Landsberg im Saale-
kreis und hat 1.413 Einwohner?. Die Entfernung von Wiedersdorf nach Halle (Saale) beträgt
ca. 14 km Fahrweg.

2.1.2 Zuständigkeiten und Strukturdaten
Die Polizeiinspektion Halle (Saale) ist eine von vier Flächeninspektionen des Landes Sachsen-
Anhalt. Ihre Zuständigkeit umfasst die Landkreise Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz,
Saalekreis sowie die kreisfreie Stadt Halle (Saale). Somit gewährleistet die Polizeiinspektion
Halle (Saale) die Sicherheit von insgesamt 736.365 Bürger*innen®. Am 1. Oktober 2019
verfügte die Polizeiinspektion Halle (Saale) über einen Gesamtpersonalbestand von 1.452
Polizeivollzugsbeamt*innen. Die nachgeordneten Organisationeinheiten der Polizeiinspektion
Halle (Saale) sind die Polizeireviere Halle (Saale), Saalekreis, Burgenlandkreis und Mansfeld-
Südharz sowie der ZVAD, der ZKD und der ZED. Gemäß Erlass des Ministeriums für Inneres
und Sport des Landes Sachsen-Anhalt sind die Streifenbereiche der Polizeiinspektion
grundsätzlich 24/7 zu besetzen. Die durchschnittliche Reaktionszeit soll nach Bekanntwerden
‚eines Ereignisses bis zum Eintreffen der ersten polizeilichen Einsatzkräfte für
fremdveranlasste, priorisierte Einsätze im Mittel unter 20 Minuten betragen.

° Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Statistischer Bericht. Gebiet nach Art der tatsächlichen Nutzung. 2018, S. 11.

* Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Statistischer Bericht. Bevölkerungsstand, Natürliche Bevölkerungsbewegung,
Wanderungen. Bevölkerung der Gemeinden. 2019, S. 7

5 Kurzinfo Queis (Stand: 10/2012). https://www.stadt-landsberg.de/snippets/ortschaften/ortschaft-queis/.[06.11.2020]

® Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Statistischer Bericht. Bevölkerungsstand, Natürliche Bevölkerungsbewegung, Wan-
derungen. Bevölkerung der Gemeinden. 2020, S. 7,

7
8

Auf dieser Vorgabe basiert die Verfügung der Polizeiinspektion Halle (Saale) zur
Gewährleistung der Pflichtdienststärken in den Streifenbereichen. Gemäß dieser Verfügung
müssen der Polizeiinspektion Halle. (Saale) zur Erfüllung des Pflichtdienstes in einer
Frühschicht am Mittwoch mindestens 30 Funkstreifenwagen zur Verfügung stehen. Für das
Polizeirevier Halle (Saale) sind 10 Funkstreifenwagen als Mindeststärke vorgesehen.

Im Jahr 2019 betrug die Häufigkeitszahl der Gesamtstraftaten für die Stadt Halle (Saale) laut
Polizeilicher Kriminalstatistik 11.455. Verglichen mit den Häufigkeitszahlen der Landkreise und
kreisfreien Städte der Bundesrepublik Deutschland weist die Stadt Halle (Saale) den siebt-
höchsten Stand auf”.

2.2 Besondere Lage

Jom Kippur ist der wichtigste Festtag des jüdischen Jahres und wird auch als Versöhnungstag
bezeichnet. Der Versöhnungstag ist ein Tag der Reue, der Buße und der Umkehr und soll
dazu dienen, den Menschen zu entsühnen sowie die göttliche Verzeihung für seine Missetaten
erlangen zu lassen. Jom Kippur ist ein strenger Fasttag. Das Fest beginnt am Abend und
dauert bis zum Abend des nächsten Tages an. Während der Zeit des Fastens finden
Gottesdienste und Gebete statt. Am Ende des Fastens wird die Mahlzeit, geprägt von einem
festlichen Charakter, eingenommen und man wünscht sich gegenseitig ein gutes Jahr und

gute Besinnung?.

Im Jahr 2019 wurde dieser Festtag vom Vorabend bis zum Sonnenuntergang am 9. Oktober
2019 begangen. Zum Zeitpunkt des Anschlages befanden sich 52 Personen in der
Synagoge, die zum Teil auch bundesweit und aus dem Ausland angereist waren.

Am 9. Oktober 2019, ab 12:01 Uhr, versuchte der 27-jährige Stephan B. in die Synagoge der
Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale) in der Humboldtstraße zu gelangen. Er zündete
mehrere Sprengsätze und beschoss die Eingangstür. Insgesamt agierte Stephan B. an der
Synagoge über einen Zeitraum von sechs Minuten und erschoss um 12:03 Uhr eine

Passantin.

Er fand keinen Zugang zum Gebäude und fuhr mit dem Mietfahrzeug um 12:07 Uhr in die
nahegelegene Ludwig-Wucherer-Straße zum dort befindlichen Kiez Döner. In diesem Imbiss
tötete Stephan B. um 12:10 Uhr einen weiteren Passanten mit einer Schusswaffe. Bei einem
Schusswechsel mit eintreffenden Polizeibeamten wurde er von einem Projektil am Hals
getroffen und verletzt. Dennoch flüchtete er mit dem Mietfahrzeug weiter in die Ortslage
Landsberg, Ortsteil Wiedersdorf.

’BKA, Redaktion Internet, (Stand:02.04.2019) https://www.bka.de/DE/Aktuelleinformationen/StatistikenLagebilder/Polizeiliche

Kriminalstatistik/P’KS2018/pks2018 _node.htmi, [06.11.2020]
® Zentralrat der Juden, Jüdischer Kalender — Jüdisches Jahr. https://www.zentralratderjuden.de/judentumi/feiertage/ . [06.11.2020]
9

Dort stellte er gegen 13:00 Uhr das Mietfahrzeug in einem privaten Hof ab und schoss auf
zwei weitere Personen. Diese trugen schwere Verletzungen davon. Kurz darauf raubte
Stephan B. ein Taxi und fuhr damit auf die BAB 9 in Fahrtrichtung München. Er verließ die
BAB 9 an der Anschlussstelle Weißenfels. Im Bereich der Kreuzung B 91/Abzweig Werschen
kollidierte er um 13:35 Uhr in einer dort befindlichen Baustelle mit einem LKW. Nach dem
Versuch fuRläufig zu flüchten, wurde Stephan B. um 13:36 Uhr festgenommen. Die ersten 35
Minuten seiner Handlungen filmte Stephan B. und streamte live auf das Streaming-
Videoportal „Twitch.tv".

In der Zeit von 12:55 Uhr bis in die Nacht zum 10. Oktober 2019 gingen insgesamt 25
Informationen zu 23 mutmaßlichen Parallellagen über den Notruf der Polizei ein. Diese
Informationen reichten von der akustischen Wahrnehmung von Schüssen, über bewaffnete
Personen bis hin zu einer gemeldeten Geisellage. Die Örtlichkeiten befanden sich sowohl im
Stadtgebiet Halle (Saale) als auch in den angrenzenden Landkreisen Burgenlandkreis,
Mansfeld-Südharz und Saalekreis. Aufgrund dieser Meldungen wurden umfangreiche
polizeiliche Maßnahmen eingeleitet. Die Sachverhalte bestätigten sich letztlich nicht.

2.3 Einsatzverlauf

2.3.1 Phase 1

Nachdem ab 12:05 Uhr die ersten Notrufe eingingen, wurden Funkstreifenwagen über Funk
vom LFZ angesprochen und zum Einsatzort entsandt. Diese befanden sich in einer Entfernung
von ca. 3km zum Tatort, Umgehend wurde die Verfügbarkeit weiterer Einsatzkräfte im Bereich
Halle (Saale) durch das LFZ über Funk erfragt. Ein Disponent setzte den Führungsbeamten

vom Dienst über den Inhalt der Notrufe in Kenntnis.

Während weitere Funkstreifenwagen zum Einsatzort disponiert wurden, ging um 12:09 Uhr
der Notruf eines Mitglieds der Jüdischen Gemeinde im BRA ein. Der Anrufer, der sich in der
Synagoge befand, teilte mit, dass in der Synagoge niemand verletzt sei. Der
entgegennehmende Disponent gab WVerhaltenshinweise. Er empfahl alle Türen zu
verschließen und die Synagoge nicht zu verlassen.

Um 12:10 Uhr wurde der Leiter Stabsbereich LFZ vom Führungsbeamten vom Dienst über die
Ausgangslage informiert. Der Leiter Stabsbereich LFZ löste die BAO „lebensbedrohliche
Einsatzlage Phase 1" aus und erklärte die Führungsübernahme. Er legte die zu bildenden
Einsatzabschnitte fest und traf Festlegungen zu den unverzüglich vorzunehmenden

Einsatzmaßnahmen.

Diese festgelegten Maßnahmen wurden durch das LFZ bzw. in der Folge durch den sich
bildenden Führungsstab des Polizeiführers zeitnah umgesetzt,
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