Information
- Aktenzeichen
- 12 L 53/20
- Datum
- 22. Februar 2021
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Gesetz
- Sonstige
Sonstige
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 22. Februar 2021
12 L 53/20
Die Gewährung von Einsicht in Steuerakten ist eine Abgabenangelegenheit, wenn über sie auf der Grundlage steuerverfahrensrechtlicher Regelungen zu entscheiden ist. Wird der Auskunftsanspruch aber nicht auf die Abgabenordnung, sondern auf die Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes gestützt, hängt der Anspruch nicht mit der Verwaltung von Abgaben im Sinne der Finanzgerichtsordnung zusammen. (Quelle: LDA Brandenburg)
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