Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 22. April 2009

7 K 805/08.F(3)

Der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz vor nachteiligen Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden steht der Offenlegung der Identität eines Informanten aus einem Verfahren der Finanzaufsichtsbehörde entgegen. Nachteilige Auswirkungen sind wahrscheinlich, weil Informanten sich künftig nicht mehr dem Risiko der Informationsübermittlung aussetzen würden, wenn eine Offenbarung erfolgte. Zudem liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Informant wider besseres Wissen oder leichtfertig falsche Behauptungen aufgestellt hat. Das Informationsfreiheitsgesetz und § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (Einsichtsrechte für Verfahrensbeteiligte) stehen zwar gleichberechtigt nebeneinander. Auch das Verwaltungsverfahrensgesetz vermittelt im vorliegenden Fall jedoch keinen Anspruch auf Informationszugang, weil der Vorgang dem Wesen nach geheimhaltungsbedürftig ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Aufsichtsaufgaben

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 17. Juni 2009

7 K 2282/08.F (3)

Der Anspruch auf Informationszugang ist voraussetzungslos; die Annahme, dass die Klägerin mit den Informationen (hier: Behördenvorgänge der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ihre Chancen in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung erhöhen will, steht ihm nicht entgegen; die Verfolgung eines solchen Zwecks ist kein Rechtsmissbrauch. Ein Verweis auf nicht von vornherein auszuschließende abstrakt gegebene nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Beklagten genügt nicht, um den Informationszugang zu verwehren. Vielmehr bedarf es einer substantiierteren Darlegung. Das Verwaltungsgericht weist darauf hin, dass ein solch weites Verständnis des entsprechenden Ausnahmetatbestands des Informationsfreiheitsgesetzes ansonsten einer Bereichsausnahme der Finanzbehörden gleichkäme. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Aufsichtsaufgaben

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