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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 1. September 2011

2 K 178.10

Das Verwaltungsgericht weist die Klage auf Gewährung eines in Frageform gestellten Informationszugangsantrag, der sich auf den Sachmittelkonsum (iPods) der Mitglieder des Deutschen Bundestages bezieht, ab. Zwar ist der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes in diesem Fall auf die Bundestagsverwaltung eröffnet, das Begehren richtet sich aber auf nicht vorhandene Informationen, sondern auf eine neu zu erstellende Zusammenstellung und Auswertung von Daten. Soweit der Antrag sich auf Informationen mit Bezug zu einzelnen Abgeordneten richtet, fehlt es an einem das schutzwürdige Interesse an der Geheimhaltung personenbezogener Daten überwiegenden Informationsinteresse des Antragstellers, die Informationen stehen unmittelbar mit dem Mandat in Zusammenhang. Auf ihre Übermittlung besteht deshalb kein Anspruch. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Auskunftserteilung Interessenabwägung Personenbezogene Daten

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