Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 13. Januar 2011

7 K 2127/10.F

Die beklagte Berufsgenossenschaft ist eine Bundeseinrichtung, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und unterliegt damit dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes. Eine Auskunfterteilung über die Beitragserhebung bei einer Insolvenzschuldnerin kann sie ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bewerkstelligen. Die Annahme, mit der begehrten Information könne möglicherweise erst die Voraussetzung für eine Insolvenzanfechtungsklage geschaffen werden, fällt nicht unter die eng auszulegenden Schranken des Informationsfreiheitsgesetzes. Auch die Wahrung eines Sozialgeheimnisses ist nicht einschlägig, da es sich um Informationen über eine juristische Person handelt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Auskunftserteilung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Schutz besonderer Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 1. September 2011

2 K 178.10

Das Verwaltungsgericht weist die Klage auf Gewährung eines in Frageform gestellten Informationszugangsantrag, der sich auf den Sachmittelkonsum (iPods) der Mitglieder des Deutschen Bundestages bezieht, ab. Zwar ist der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes in diesem Fall auf die Bundestagsverwaltung eröffnet, das Begehren richtet sich aber auf nicht vorhandene Informationen, sondern auf eine neu zu erstellende Zusammenstellung und Auswertung von Daten. Soweit der Antrag sich auf Informationen mit Bezug zu einzelnen Abgeordneten richtet, fehlt es an einem das schutzwürdige Interesse an der Geheimhaltung personenbezogener Daten überwiegenden Informationsinteresse des Antragstellers, die Informationen stehen unmittelbar mit dem Mandat in Zusammenhang. Auf ihre Übermittlung besteht deshalb kein Anspruch. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Auskunftserteilung Interessenabwägung Personenbezogene Daten

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