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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Köln am 13. September 2012

13 L 1121/12

Dem Begehren einer Überlassung der Ton-Kopie bzw. Tonbandabschrift zweier Notrufe steht die Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, insbesondere der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften, entgegen, da das Geschehen Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist. Der Inhalt der Notrufe kann unter Umständen entscheidende Bedeutung für die strafrechtliche Bewertung der Angelegenheit haben. Darüber hinaus steht der vom Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen geforderte Schutz personenbezogener Daten - hier des Anrufers - dem Informationszugang entgegen. Der Schutzzweck dieser Vorschrift ist nicht auf lebende Personen beschränkt. Das Gericht lehnt den Antrag auf einstweilige Anordnung ab. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten Sicherheitsaspekte

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