Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)

Urteil: Verwaltungsgericht Halle am 14. April 2015

2 A 14/15

Das Finanzministerium wird zur vollständigen Offenlegung der Fahrtenbücher eines Dienstfahrzeugs verpflichtet. Auch Angaben über Privatfahrten sind Aufzeichnungen, die amtlichen Zwecken dienen. Das Recht zur privaten Nutzung der Fahrzeuge folgt unmittelbar aus dem Amtsverhältnis. Die Einsichtnahme in die Fahrtenbücher führt zudem auch nicht zu einer Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung des Ministeriums. Ein Eingriff in den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung kann ebenfalls nicht festgestellt werden - die Informationen aus den Fahrtenbüchern können offensichtlich nicht zu einem "Mitregieren Dritter" führen. Zwar handelt es sich bei den Fahrtenbucheinträgen um personenbezogene Daten, jedoch nicht um die vom Informationszugangsgesetz geschützten Unterlagen, die mit dem Amtsverhältnis in Zusammenhang stehen (Personalakten im materiellen Sinne). Die Fahrtenbücher dienen vielmehr der Kontrolle der Sachmittel, die dem Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Die Interessenabwägung in Bezug auf die personenbezogenen Daten ergibt ein berechtigtes, überwiegendes Interesse der Allgemeinheit, zu erfahren, ob öffentlich finanzierte Dienstfahrzeuge missbraucht werden. Außerdem wird das Grundrecht der Pressefreiheit berücksichtigt, da der Kläger die Informationen im Rahmen seiner Tätigkeit als Redakteur begehrt. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Personenbezogene Daten Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 13. November 2015

12 B 6.14

Im Umweltinformationsrecht besteht keine Privilegierung der gesetzesvorbereitenden Tätigkeit der Regierung. Allerdings kann den zum Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entwickelten Grundsätzen durch die Prüfung auf nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen Rechnung getragen werden. Der Ablehnungstatbestand zum Schutz interner Mitteilungen gilt nur für die Dauer des behördlichen Entscheidungsprozesses. Das Oberverwaltungsgericht weist damit die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Streitgegenständlich sind Unterlagen des Bundeskanzleramts, die im Zusammenhang mit der Novellierung des Atomgesetzes entstanden sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 13. November 2015

12 B 16.14

Im Umweltinformationsrecht besteht keine Privilegierung der gesetzesvorbereitenden Tätigkeit der Regierung. Allerdings kann den zum Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entwickelten Grundsätzen durch die Prüfung nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen Rechnung getragen werden. Der Ablehnungstatbestand zum Schutz interner Mitteilungen gilt nur für die Dauer des behördlichen Entscheidungsprozesses. Das Oberverwaltungsgericht weist damit die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Streitgegenständlich sind Unterlagen des zuständigen Bundesministeriums, die im Zusammenhang mit der Novellierung des Atomgesetzes entstanden sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 2. Juni 2015

15 A 2062/12

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Eine Regierungsbehörde kann die Einsichtnahme in gesetzesvorbereitende Vorlagen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahren regelmäßig nicht auf die Ausnahme des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen in Verbindung mit dem exekutiven Kernbereich stützen. Streitgegenständlich waren Vorgänge des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien betreffend ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Filmförderungsgesetzes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

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