Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 22. November 2018

2 K 384.16

Das Umweltinformationsgesetz sieht, sofern von einem Antrag auf Informationszugang personenbezogene Daten betroffen sind, eine Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse und dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe vor. Hierzu stellt das Verwaltungsgericht Berlin fest, dass Letzteres nur überwiegt, wenn mit dem Antrag ein Interesse verfolgt wird, das über das allgemeine Interesse hinausgeht, welches bereits jeden Antrag rechtfertigt. Streitgegenstand war die Schwärzung personenbezogener Daten von Angaben zu Beschäftigten unterhalb der Referatsleiterebene sowie von Behördenexternen in Unterlagen des Bundeswirtschaftsministeriums. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 19. Juli 2018

2 K 348.16

Zwar enthält das Informationsfreiheitsgesetz eine Regelung, nach der sinngemäß alles geheim bleibt, was nach anderen Vorschriften geheim gehalten werden muss. Ein per Satzung geregeltes Berufsgeheimnis für Wirtschaftsprüfer kann hierfür aber nicht herangezogen werden, soweit deren Mandanten selbst einer Auskunftspflicht unterliegen. In dem verhandelten Fall betrifft das eine oberste Bundesbehörde, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich auskunftsverpflichtet und im Verhältnis zum Wirtschaftsprüfer allein Herrin des Geheimnisses ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 29. April 2018

2 K 202.18

Das Verwaltungsgericht Berlin verurteilt das Bundeskanzleramt, die Briefwechsel mit der Ehefrau eines verstorbenen Bundeskanzlers a. D. offenzulegen. In der Korrespondenz ging es um den Verbleib von Akten des Kanzleramts. Das Informationsinteresse überwiegt in diesem Fall das Interesse der Witwe an der Geheimhaltung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 18. Januar 2018

2 K 50.17

Die Höhe des Honorars, das die Bundesregierung einer Rechtsanwaltskanzlei für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gezahlt hat, unterliegt nicht dem anwaltlichen Berufsgeheimnis. Es handelt sich weder um ein Geschäftsgeheimnis der Kanzlei noch würden durch eine Offenlegung die fiskalischen Interessen des Bundes beeinträchtigt. Das Ministerium darf zwar die Einzelposten, nicht aber die Endsumme schwärzen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Fiskalische Interessen

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