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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 27. März 2019

1 K 5856/17

Ein Anspruch auf Einsicht in Niederschriften von nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg ist ausgeschlossen, da die Gemeindeordnung eine vorrangige Regelung enthält, nach der den Einwohner die Einsichtnahme in die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen gestattet ist. Dabei handelt es sich um eine abschließende Vorschrift über den Zugang zu amtlichen Informationen in Gestalt von Niederschriften der Gemeinderatssitzungen. (Quelle: LDA Brandenburg)

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