Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Art. 5 Grundgesetz

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 12. September 2013

6 S 46.13

Ein Anspruch der Presse auf Auskunft gegenüber dem Deutschen Bundestag über die Verwendung von Mitteln aus der Sachleistungspauschale von Abgeordneten besteht nicht. Soweit private oder öffentliche Interessen - hier das freie Abgeordnetenmandat - dem Auskunftsbegehren entgegenstehen können, kommt ein aus der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit abgeleiteter Auskunftsanspruch nicht in Betracht. Das Informationsfreiheitsgesetz, dessen Auskunftsrechte jedermann zustehen, schließt einen solchen Anspruch zudem aus, wenn die begehrten Informationen ein Mandatsverhältnis betreffen. Über diese Wertung des Gesetzgebers kann sich das Gericht nicht allein mit dem Hinweis auf die verfassungsrechtlich normierte Bedeutung der Presse hinwegsetzen. Das Oberverwaltungsgericht ändert damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts und weist den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften

Art. 5 Grundgesetz

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 22. August 2013

27 L 185.13

Der Deutsche Bundestag muss einem Journalisten unter Zugrundelegung des Grundrechts aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz Auskunft über die Verwendung von Mitteln aus der Sachleistungspauschale von Abgeordneten erteilen. Das freie Mandat jedes Abgeordneten steht dem nicht entgegen. Der entsprechende Ausschlussgrund des Informationsfreiheitsgesetzes ist auf den verfassungsunmittelbaren presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht anwendbar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften

Art. 5 Grundgesetz

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 18. Dezember 2013

5 A 413/11

In seiner auf dem Presserecht basierenden Entscheidung wird die Beklagte unter teilweiser Aufhebung des Urteils der Vorinstanz verurteilt, dem Kläger - einem Journalisten - bestimmte Auskünfte über Inhalte eines Mietvertrags zwischen der öffentlich-rechtlich organisierten Eigentümerin eines ehemaligen Flughafens und einem Messeveranstalter zu erteilen. Das Urteil enthält ausführliche Darlegungen zur Anwendbarkeit der Landespressegesetze gegenüber Bundesbehörden sowie zahlreiche Erwägungen, die im Rahmen der Abwägung zwischen Geheimhaltungsinteresse und öffentlichem Interesse an der Bekanntgabe der in Rede stehenden Informationen anzustellen sind. Dabei geht es im Wesentlichen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Das Informationsfreiheitsgesetz enthält jedoch, anders als der presserechtliche Auskunftsanspruch, eine solche Abwägung nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften

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