Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 18. Januar 2022

11 K 1571/20

Eine Universität hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben in Bezug auf die Bestellung eines späteren Bundesverfassungsgerichtspräsidenten zum Honorarprofessor. Das Gericht bestätigt den Anspruch auf Zugang zu den Namen der bestellten Gutachter auch ohne deren Einwilligung. Ein Zugang zu den Gutachten selbst wurde verneint, da die Wissenschaftsfreiheit betroffen sei und somit die Ausnahme nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg greife. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 18. August 2020

13 K 4994/19

Beim Informationszugang im Zusammenhang mit der Vergabe von Bauprojekten stellt das Gericht ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse fest. Das öffentliche Interesse überwiegt auch bei einem Nachteil für den Wettbewerb eines Unternehmens und Geheimhaltungsinteresse eines Dritten. Die Transparenz stellt bei sachgerechter Verwendung öffentlicher Gelder den Sinn und Zweck des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg dar. Vertragspartner der öffentlichen Hand (Verwaltung) setzen sich dem Risiko aus, dass Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 5. August 2011

2 K 765/11

Bürokommunikationsnummern von Bearbeitern sind grundsätzlich nicht geschützt, es sei denn, im konkreten Fall erfordert die persönliche Schutzbedürftigkeit des Amtsträgers eine Geheimhaltung. Das Verwaltungsgericht stellt im vorliegenden Fall fest, dass die Entscheidung zur Verweigerung der Herausgabe des Telefon- und E-Mail-Verzeichnisses einer Arbeitsagentur ermessensfehlerhaft war und verpflichtet die Behörde zur erneuten Entscheidung. Insbesondere fehlt es an der Abwägung des Informationsinteresses des Klägers mit dem ggf. bestehenden Geheimhaltungsinteresse wegen einer Gefährdung der persönlichen Sicherheit oder anderer Beeinträchtigungen der betroffenen Mitarbeiter. Zur Rechtsprechung den Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten betreffend siehe höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2016 (7 C 20.15, 7 C 23.15, 7 C 27.15, 7 C 28.15). (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Prozessuales

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