Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 16. Januar 2008

2 A 68.06

Gegenstand des Antrags auf Informationszugang waren Aktenvorgänge des Bundesjustizministerium zu einem abgeschlossenen Gesetzgebungsvorhaben für ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass das Bundesjustizministerium bei der in Frage stehenden Tätigkeit der Ausarbeitung und Vorbereitung einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung nicht dem Behördenbegriff des Informationsfreiheitsgesetzes unterfällt. Es handelt sich vielmehr um die Wahrnehmung von Regierungsaufgaben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 24. September 2008

2 A 135.07

Strittig war die Frage, ob eine Senatsverwaltung, welche die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens erforderlichen Unterlagen an ein Stromversorgungsunternehmen zurückgereicht hatte, verpflichtet ist, im Falle eines Informationszugangsantrags wiederzubeschaffen. Die Formulierung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes bezieht sich auf "geführte Akten", d.h. sie müssen auch tatsächlich vorhanden sein. Eine grundsätzliche Pflicht zur Wiederbeschaffung besteht nur, wenn die Akten weggegeben wurden, nachdem der Antrag auf Informationszugang gestellt wurde. Ein Anspruch auf Wiederbeschaffung von Akten, die schon zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorhanden sind, besteht nicht. Auch enthält das Informationsfreiheitsgesetz keinen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Aktenführung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Begriffsbestimmung

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