Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Beschluss: Verwaltungsgericht Magdeburg am 19. März 2010
3 B 58/10
Ein Anspruch auf einstweilige Anordnung besteht nicht, wenn sich der Antrag auf Unterlagen richtet, die der Antragsgegner bereits an eine andere Stelle zurückgereicht hat. Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt sieht keine Verpflichtung vor, diese zurückzuholen. (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Verwaltungsgericht Magdeburg am 24. März 2010
3 B 76/10
Unterlagen im Zusammenhang mit dem Berufungsverfahren des Antragstellers an einer Hochschule fallen nicht unter den gesetzlichen Ausnahmetatbestand der "wissenschaftlichen Tätigkeit" und sind damit unter Berücksichtigung schützenswerter Belange Dritter, deren Daten darin ebenfalls vorhanden sind, herauszugeben. (Quelle: LDA Brandenburg)
Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Drittbetroffenheit Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung
Beschluss: Verwaltungsgericht Magdeburg am 13. November 2009
3 B 307/09
Ein Anspruch auf einstweilige Anordnung der Offenlegung des Entwurfs eines als Kopie des Originals bereits herausgegebenen Schreibens besteht nicht. Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt sieht zudem keine Verpflichtung vor, die an eine andere Stelle zurückgereichten Unterlagen zwecks Einsichtnahme zurückzuholen. (Quelle: LDA Brandenburg)