Gesetz für Erreichung der Klimaziele im Infrastrukturbereich
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Zur Erreichung der Klimaziele liegt die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung oder zum Transport von Strom aus Erneuerbaren Energien sowie der Ausbau elektrifizierter Bahntrassen im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Dies werden wir gesetzlich festschreiben und für solche Projekte unter gewissen Voraussetzungen eine Regelvermutung für das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes schaffen. Wir werden uns für eine stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz, eine Klärung des Verhältnisses von Arten- und Klimaschutz sowie mehr Standardisierung und Rechtssicherheit, auch im Unionsrecht, einsetzen.“
Quelle: 1
- Bewertung
- sehr gut
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Brandenburg soll mehr Windräder aufstellen als andere Länder
Länder-Abstands-Regeln sollen ausgehebelt werden.
Neue Entwicklung melden
ein gemeinsames Projekt von

