Recht auf Schwangerschaftsabbrüche stärken
- teilweise umgesetzt
- Gleichstellung
- Antidiskriminierung
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“
Quelle: 1
- Bewertung
- sehr gut
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium der Justiz
- Anfrage
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Stand des Regierungsvorhabens „Recht auf Schwangerschaftsabbrüche stärken“
Anfrage erfolgreich, 2 Wochen, 4 Tage her
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