Verschmälerung einer Geh- und Radwegunterführung durch den Bau einer Fernwärmeleitung
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach langer Bauzeit der Fernwärmeleitung ist die Unterführung unter der Blaubeurer Straße westlich vom Blautal-Center nunmehr wieder benutzbar.
Wie aus dem folgenden Foto: https://pbs.twimg.com/media/D9HrDTmWwAAqcSp.jpg:large erkennbar ist, wurde der Wegequerschnitt durch die Fernwärmeleitung erheblich verschmälert.
Da die Bauarbeiten sehr lange dauerten, war ich davon ausgegangen, dass die Leitung unterirdisch verlegt werden. Anscheinend ist das aber nicht der Fall.
Daher meine 1. Frage: Ist dies der endgültige und dauerhafte Zustand?
Falls die Antwort darauf "Ja" ist, wird hier also ein Teil des öffentlichen Weges dauerhaft dem Gemeingebrauch entzogen. In diesem Fall bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
2. Frage: Ist eine förmliche Einziehung dieses Wegeteils nach § 7 Straßengesetz erfolgt? Falls ja, bitte ich um Benennung des entsprechenden Verwaltungsaktes (gesonderte Verfügung/Bebauungsplan/Planfeststellungsbeschluss). Falls der Verwaltungsakt nur geringen Umfang hat oder schon elektronisch vorliegt, bitte ich um Zusendung; ansonsten möchte ich Akteneinsicht nehmen.
3. Frage: Falls keine förmliche Einziehung erfolgt ist: Warum wurde diese für entbehrlich gehalten?
Die folgende Frage betrifft die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde:
Wie aus dem Bild zu erkennen ist, sind noch Zeichen 241 (getrennter Geh- und Radweg) und eine Trennmarkierung angebracht. Der Radwegteil weist nicht die nötige Breite auf, um unter Berücksichtigung der Fahrdynamik tatsächlich benutzbar zu sein, geschweige denn sicher benutzbar, insbesondere bei Gegenverkehr.
4. Frage: Wurde die Beschilderung/Markierung anlässlich der Baumaßnahme überprüft, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Existiert dazu ein Vorgang? Falls ja, bitte ich bei geringem Verwaltungsaufwand um Übersendung, ansonsten möchte ich diesen vor Ort einsehen.
5. Frage: Ist eine Änderung der Beschilderung/Markierung geplant? Falls ja: Existiert dazu ein Vorgang? Falls ja, bitte ich bei geringem Verwaltungsaufwand um Übersendung, ansonsten möchte ich diesen vor Ort einsehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Datum16. Juni 2019
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16. Juli 2019
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- Jens Müller
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- Verschmälerung einer Geh- und Radwegunterführung durch den Bau einer Fernwärmeleitung [#150943]
- Datum
- 16. Juni 2019 13:55
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- AW: Verschmälerung einer Geh- und Radwegunterführung durch den Bau einer Fernwärmeleitung [#150943]
- Datum
- 18. Juni 2019 08:45
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- Stadt Ulm
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- WG: Verschmälerung einer Geh- und Radwegunterführung durch den Bau einer Fernwärmeleitung [#150943]
- Datum
- 19. Juni 2019 16:02
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: WG: Verschmälerung einer Geh- und Radwegunterführung durch den Bau einer Fernwärmeleitung [#150943]
- Datum
- 7. Juli 2019 20:27
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- Stadt Ulm
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- WG: Rechts- und Fachaufsicht über die Stadt Ulm als Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde; hier: Bau einer Fernwärmeleitung in einer Radwegunterführung
- Datum
- 28. August 2019
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- Anfrage abgeschlossen
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- WG: Rechts- und Fachaufsicht über die Stadt Ulm als Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde; hier: Bau einer Fernwärmeleitung in einer Radwegunterführung
- Datum
- 14. Oktober 2019
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- Re: WG: Rechts- und Fachaufsicht über die Stadt Ulm als Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde; hier: Bau einer Fernwärmeleitung in einer Radwegunterführung
- Datum
- 22. Oktober 2019
- An
- Regierungspräsidium Tübingen
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- AW: Re: WG: Rechts- und Fachaufsicht über die Stadt Ulm als Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde; hier: Bau einer Fernwärmeleitung in einer Radwegunterführung [#150943]
- Datum
- 25. Oktober 2019 07:25
- An
- Stadt Ulm
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- AW: Re: WG: Rechts- und Fachaufsicht über die Stadt Ulm als Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde; hier: Bau einer Fernwärmeleitung in einer Radwegunterführung [#150943]
- Datum
- 8. November 2019 00:24
- An
- Stadt Ulm
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- AW: Re: WG: Rechts- und Fachaufsicht über die Stadt Ulm als Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde; hier: Bau einer Fernwärmeleitung in einer Radwegunterführung [#150943]
- Datum
- 8. November 2019 12:18
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- AW: Re: WG: Rechts- und Fachaufsicht über die Stadt Ulm als Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde; hier: Bau einer Fernwärmeleitung in einer Radwegunterführung [#150943]
- Datum
- 12. November 2019 06:21
- An
- Stadt Ulm
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- Jens Müller
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- AW: Verschmälerung einer Geh- und Radwegunterführung durch den Bau einer Fernwärmeleitung [#150943]
- Datum
- 1. Mai 2020 15:50
- An
- Stadt Ulm
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