geplantes Kokereigaskraftwerk Steag / ArcelorMittal, Bottrop Prosperstr. Scoping Termin
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu,
sämtliche vorliegenden Unterlagen, wie Einladungen, Stellungnahmen der Verbände, Städte, Konzeptbeschreibung des Antragstellers, Sitzungsprotokoll, usw.. über den am 11.12.2018 stattgefundenen Scoping Termin bei der BzR Münster zum o.g. Bauvorhaben.
Sollten zu dem Bauvorhaben weitere Unterlagen vorliegen, bitte ich auch um Übersendung dieser Unterlagen.
Sämtliche Unterlagen sollten ihnen in elektronischer Form vorliegen.
Verwundert musste ich feststellen, dass meine Anfrage s. Aktenzeichen 35.01.03.01- 33/19
sehr wörtlich auslegt wurde und nur nach den von mir "laienhaft" als Bauantrag / Bauvoranfrage gestellten Begriffen beantwortet wurde.
Ein Hinweis, bzw.. die direkte Übermittlung der o.g. angefragten Unterlagen bzgl. des Scoping Termins würde dem Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes mehr entsprechen, als das mit o.g Aktenzeichen erhaltene Antwortschreiben, welches ich, in der damaligen Unkenntnis des Scoping Termins, zuerst positiv betrachtet hatte.
Ich bitte diese Anfrage gezielt einzeln zu beantworten, nicht auf eine Link Seite der BzR Münster zu verweisen und nicht mit anderen Anfragen zu verknüpfen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum10. September 2019
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12. Oktober 2019
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