Auskunft zu einem erhöhten Kontrollaufkommen im Umfeld des Feel Festivals 2019
Im Rahmen des sog. 'Feel Festivals' in Lichterfeld-Schacksdorf kam es im Jahr 2019 zu einem erhöhten Kontrollaufkommen im Umfeld des Festivals. Bitte erteilen Sie mir zu diesen Kontrollen Auskunft zu folgenden Fragen:
1. Wie viele Fahrzeuge
- und Personenkontrollen wurden im Zeitraum 09. Juli 2019 - 17. Juli 2019 im Umfeld der Veranstaltung durchgeführt.
1.1. Wie viele Fahrzeuge bzw. Personen wurden dabei jeweils kontrolliert?
1.2. In wie vielen Fällen wurden die Fahrzeuge bzw. Personen anschließend ohne Beanstandung aus der Kontrolle entlassen?
1.3. In wie vielen Fällen hat es Grund zu Beanstandungen bzw. weiteren Ermittlungen gegeben? Gab bei diesen Kontrollen Festnahmen, wenn ja: wie viele?
2. Wie viele Beamte waren im Einsatz? Bitte aufschlüsseln nach Polizeiinspektion Elbe-Elbster, Bereitschaftspolizei und Zoll.
3. Wie hoch waren die Kosten für den Einsatz?
4. Welcher konkrete Auftrag wird durch die Beamtinnen und Beamten mit diesen Kontrollen erfüllt? Was ist der konkrete Zweck dieser Kontrollen bzw. der konkrete Auftrag der mit den Kontrollen beauftragten Beamtinnen und Beamten?
5. Erfolgen die Kontrollen verdachtsunabhängig? Anhand welcher Anhaltspunkte entscheiden die Beamtinnen und Beamten vor Ort, welche Fahrzeuge bzw. Personen kontrolliert werden und welche Fahrzeuge bzw. Personen unkontrolliert weiterfahren dürfen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens nach gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Anfrage erfolgreich
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Datum27. September 2019
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29. Oktober 2019
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