Informationsfreiheitsanfragen

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  • bei ärztlicher Verordnung von Krankenhausbehandlung die Arztnummer des einweisenden Arztes, bei Verlegung nach § 120 Abs. 1 Satz 3 die für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen erforderlichen Unterlagen bei ärztlicher Verordnung von Krankenhausbehandlung die Arztnummer des einweisenden Arztes, bei Verlegung nach § 120 Abs. 1 Satz 3 die für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen erforderlichen Unterlagen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> -- Rechtshinweis
  • Kosten für Impfungen vs. Kosten für Behandlung von impfpräventablen Krankheiten
    AOK Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt
    Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Monate, 1 Woche her
    Kosten für Impfungen vs. Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293939/ -- Rechtshinweis Das Gesetz gibt zunächst allen Personen das Recht, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen Grundsätzlich sind alle amtliche Informationen, die bei den Behörden, Gemeinden und anderen öffentlichen Eine Auswertung allein aus dem Grund Ihres nicht begründeten Informationsbedürfnisses ist aus rechtlichen
  • Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche /in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des oder dem Arzt besprochen werden, bei dem/bei der die medizinische Betreuung hauptsächlich stattfindet Es ist in erster Linie die Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte, ihre Patientinnen und Patienten nach pflichtgemäßen