Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula etc. zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene gem. der Stellungnahme der Bonner Polizeigewerkschaft kurz nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Richtlinien, nachlesbare Ausbildungsstandards, Ausbildungscurricula zum Thema, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt und Schlägen ins Gesicht gegen am Boden liegende Festgenommene.
Hintergrund meines Informationsantrags ist einerseits die seinerzeitig bemerkenswert schnelle öffentliche Stellungnahme des Vorsitzenden der Bonner Polizeigewerkschaft, es habe sich um junge, unerfahrene PolizistInnen kurz nach der Absolvierung der vollwertigen Ausbildung gehandelt.
Zudem verweise ich auf diesen Informationsantrag zur Verprügelung von Prof. Dr. Yitzhak Melamed durch Bonner PolizistInnen, der Landesamt für Fortbildung, AUsbildung und Personal trotz Erinnerung der LDI NRW seit 283 Tagen unbeantwortet geblieben ist, wobei auch Herr Innenminister Reul verbindlich erklärt hatte, wir seien es gegenüber der Öffentlichkeit schuld, dass eine rückhaltlose Aufklärung stattfindet. Leider hat die Staatskanzlei zudem die folgende Anfrage von Rainer Zufall unter dem öffentlich nachlesbaren Link nicht beantwortet: https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-in-der-staatskanzlei-nrw-zur-kritik-von-amnesty-international-an-strukturen-und-erfolgsquoten-der-bearbeitung-von-strafanzeigen-gegen-polizistinnen-durch-polizei-und-staatsanwaltschaften/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum27. Mai 2019
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29. Juni 2019
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