Sehr geehrteAntragsteller/in
Sehr geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für die schnelle Antwort auf meine Anfrage zur Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG).
Sie beabsichtigen diese aufgrund §4 Abs. 4 VIG als nicht zulässig abzuweisen, weil nach ihrer Sicht das Individualinteresse des Antragstellers an einer Auskunft nicht mehr nachvollziehbar ist, aufgrund der Anzahl meiner nach ihrer Ausführung sechs Anträge.
Richtig ist, dass ich nicht sechs, sondern acht Anträge nach VIG gestellt habe.
Diese umfassten als Einzelanfragen über das Portal FragDenStaat.de Kontrollberichte zu:
1. Il Gelato, Bechemer Str. 23, 40878 Ratingen
2. Kleiner Prinz, Am Alten Steinhaus 8, 40878 Ratingen
3. Netto Filiale, Steinhausgässchen 2, 40878 Ratingen
6. San Marco, Wallstraße 12, 40878 Ratingen
7. Lidl, Zur Spiegelglasfabrik 1, 40880 Ratingen
8. Netto Filiale, Berliner Str. 31, 40880 Ratingen
Meine Anfrage bezog sich insbesondere auf die Fragen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden
2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Nach meine Verständnis, und so wird es auf dem Portal FragDenStaat.de auch kommuniziert, bietet diese Plattform Verbrauchern und Bürger die Möglichkeit ihr Individualinteresse auf Auskunft, in einer formalisierten und dem oftmals in der Amtssprache formaljuristisch unkundigen Bürger in rechtskonformer Form des VIG, bei Behörden geltend zu machen.
Die Plattform hat hierzu eine eigene Rubrik, "Topf Secret" gegründet. Die in einer Übersichtskarte, eben die von mir angefragten Informationen veröffentlicht. Liegt diese noch nicht vor, kann ich mein Interesse über diese Plattform bei eben ihrer Behörde gelten machen und nur dann.
Der §4 Abs. 4 VIG bezieht sich auf den Ablehnungstatbestand bei missbräuchlich gestellten Anträgen. "(4) Ein missbräuchlich gestellter Antrag ist abzulehnen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Antragsteller über die begehrten Informationen bereits verfügt.“ (§4 Abs. 4 VIG)
Sie unterstellen bei meinen Anfragen einen Missbrauch und begründen ein fehlendes Individualinteresse durch „Mehrfachanfragen“.
Missbräuchlich ist nach zitiertem Paragraphen, wenn die Anfrage sich auf eine Information bezieht, die bereits dem Antragsteller vorliegt.
Meine Anfrage ist zum jeweiligen Betrieb nur einmal gestellt worden. Als Verbraucher, der Sie zweifelsohne auch sind, sind wir auch Kunde von mehreren Unternehmen der Lebensmittelverarbeitenden Branche in Ratingen. Daher können Sie meinen folgenden Ausführungen aus ihrer Lebenserfahrung sicher folgen.
Schon alleine durch Konsumverhalten begründet sich das Einzelinteresse an den bisher acht angefragten Betrieben. Dies bildet im Regelfall jedoch nicht die Gesamtheit aller von uns genutzten Einkaufs- und Gastronomiebetrieben in Ratingen ab. Weshalb das Interesse weiter gefasst werden muss, als nur auf acht Unternehmen.
Eine Mehrfachantragstellung kann ich hier nicht erkennen. Wie bereits im oberen Abschnitt aufgeführt, handelt es sich bei den angefragten Berichten um einzelne unterschiedliche Unternehmen und Filialen, insbesondere im Falle von Netto, die auch unterschiedliche Kontrollergebnisse aufweisen können. Auch daher ist weder eine Mehrfachanfrage auf einen einzelnen Betrieb durch mich gestellt worden, noch ist dadurch die Tatsache einer Mehrfachanfrage gegeben, nur dass es sich namentlich um Filialen der Selben Kette handelt, somit Rückschlüsse auf die Inhalte der Kontrollberichte der einzelnen Filialen zulässt.
Weiter sind eben die angefragt Kontrollberichte nicht auf der Plattform FragDenStaat.De verfügbar. Eine Anfrage wäre dann technisch nicht möglich. Dies können Sie selbst auf der Plattform überprüfen.
Auf ihre Ausführen weist das Onlineportal nicht hin, da diese sachfremd sind.
Ferner ist nur durch die alleinige Anzahl von Anfragen nicht ein Rückschluss auf ein fehlendes Individualinteresse schließen. Die Ausführungen hierzu decken sich mit denen zum Abschnitt unseres Konsumentenverhaltens.
Ich darf an dieser Stelle anmerken, dass ich dem Interesse zur Auskunftserteilung zu weiteren Kontrollberichten nachkommen werde, da die aufgeführten Unternehmen nicht die einzigen sind, bei denen wir als Verbraucher/ Familie einkaufen.
Selbstverständlich beziehe ich mich dabei nur auf die von uns besuchten Unternehmen und auch nur auf Berichte, die noch nicht bei FragDenStaat.de veröffentlicht wurden.
Ihr Antwortschreiben vom 24.06.2019 und meine Email werde ich gerne zur Stellungnahme an das Portal FragDenStaat weiterleiten, da sie sich in ihren Ausführen auf direkte Aussagen auf deren Homepage beziehen.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich,
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anhänge:
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Anfragenr: 152170
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