Kontrollbericht zu Kaufland, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kaufland
Ollenhauerstraße 122
13403 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Kaufland, Berlin [#157231]
Datum
11. Juli 2019 15:20
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kaufland Ollenhauerstraße 122 13403 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 11.07.2019 ist bei uns eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, das…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
RE: Kontrollbericht zu Kaufland, Berlin [#157231]
Datum
12. Juli 2019 13:00
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 11.07.2019 ist bei uns eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass gegebenenfalls eine schriftliche Anhörung der betroffenen Betreibergesellschaft erfolgen wird, was eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf zwei Monate zur Folge hat (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihr Antrag wird auf jeden Fall geprüft und beschieden. Ich weise ferner darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG die informationspflichtige Stelle verpflichtet ist, auf Nachfrage des beteiligten Dritten den Namen und die Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Nachfrage hier eingehen, werde ich Sie explizit informieren. Grundsätzlich erfolgt die Übersendung von Kontrollberichten aus Datenschutzgründen nur auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Zwischennachricht Sehr geehrteAntra…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Zwischennachricht
Datum
12. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in im Zusammenhang mit den im Rahmen der Aktion "Topf Secret" gestellten Anträgen nach dem Verbraucherinformationsgesetz sind hier Beschlüsse von Verwaltungsgerichten bekannt geworden, mit denen teilweise die Weitergabe von Kontrollberichten vorläufig untersagt wurde und teilweise die Erteilung einer schriftlichen Auskunft zu festgestellten Mängeln für unproblematisch gehalten [wurde ( eigene Ergänzung)]. Beim Verwaltungsgericht Berlin ist zum Zeichen VG 14 L 81.19 derzeit ein Verfahren anhängig, in welchem das betroffene Unternehmen versucht, der beteiligten Veterinär- und Lebensmittelaufsicht die Weitergabe von Kontrollberichten an einen Antragsteller vorläufig untersagen zu lassen. Zur Vermeidung weiterer Rechtsstreite ist daher beabsichtigt, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung keine Kontrollberichte weiterzugeben. Ich bitte um Verständnis für diese aus prozessökonomischen Gründen getroffene Maßnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Telefonische Anfrage zum Verfahrensstand zum Zeichen VG 14 L 81.19 Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass das Verf…
An Verwaltungsgericht Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Telefonische Anfrage zum Verfahrensstand zum Zeichen VG 14 L 81.19
Datum
18. Juli 2019
An
Verwaltungsgericht Berlin
Status
Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass das Verfahren nach Hauptsachenerledigung (das heißt der Kläger / Antragsteller erklärt den Streitgegenstand für erledigt, so dass das Gerichtsverfahren nicht mehr nötig ist) seit dem 13.06.2019 weggelegt ist.

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Telefonische Mitteilung über den Verfahrensstand beim Verwaltungsgericht Ich habe bei der zuständigen Stelle beim …
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Telefonische Mitteilung über den Verfahrensstand beim Verwaltungsgericht
Datum
18. Juli 2019
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
Ich habe bei der zuständigen Stelle beim Bezirksamt mitgeteilt, dass das Verfahren, auf das sich bezogen wurde, beendet ist und nach dem weiteren Verlauf meiner Anfrage gefragt. Die Beendigung des Verfahrens wurde zur Kenntnis genommen und gefragt, ob ich meine persönlichen Daten weitergeben würde. Nach meiner Zustimmung werde wohl der Kontrollbericht in aufbereiteter Form dem kontrollierten Unternehmen vorgelegt. Gegen die Herausgabe dieses Berichts könne das Unternehmen dann Widerspruch einlegen, so dass sich der Vorgang noch ein paar Wochen ziehen könne. Ich solle Geduld haben.