Rohdaten für die Verkehrsunfallstatistik 2013-2019 in Paderborn

Die Rohdaten für die Verkehrsunfallstatistik 2013-2018 in Paderborn. Für das Jahr 2019 auch, falls dort schon eine solche Statistik begonnen wurde.

Bitte senden Sie auch eine entsprechende Aufschlüsselung, falls in den Rohdaten Schlüssel verwendet werden, damit deren Bedeutung klar wird. (Zur Art der Beteiligung/Ursache etc.)

Es interessieren vor allem die Ortsangaben/Geoinformationen - also die Rohdaten zu den in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesenen Risikobereichen - zu jedem registrierten Unfall, sowie die Ursachen.

Gewünschtes Format:
- Excel- (.xls oder .xlsx) oder
- CSV (.csv)

Gewünschte Inhalte:
-- Teilnehmer: Unfall zwischen wem? (Auto-Auto vs. Auto-Fahrrad, vs. Auto-Fußgänger, Radfahrer-Fußgänger, ...)
-- Unfallursache (überhöhte Geschwindigkeit, Missachtung von Ampeln, Missachtung von Vorfahrtsregeln, ...)
-- Einflussfaktoren (Alkohol, Drogen)
-- Datum
-- Uhrzeit (Dunkelheit?)
-- Lokation des Unfalls (Adresse (Straße, Hausnummer) oder Kreuzung oder (GPS- oder Gauß-Krüger oder UTM-Koordinaten)

gewünschter Übertragungsweg:
- elektronisch, z.B. per Email oder FTP-Download

Eine ähnliche Anfrage für die Stadt Münster wurde vor geraumer Zeit bereits beantwortet. Somit sollte die Beantwortung für den Bereich Paderborn (Land NRW) ähnlich möglich sein:

https://fragdenstaat.de/anfrage/rohdaten-der-verkehrsunfallstatistik-munster/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2019
  • Frist
    3. September 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rohdaten für die Verkehrsunfallstatistik 2013-2019 in Paderborn [#162262]
Datum
1. August 2019 16:34
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Rohdaten für die Verkehrsunfallstatistik 2013-2018 in Paderborn. Für das Jahr 2019 auch, falls dort schon eine solche Statistik begonnen wurde. Bitte senden Sie auch eine entsprechende Aufschlüsselung, falls in den Rohdaten Schlüssel verwendet werden, damit deren Bedeutung klar wird. (Zur Art der Beteiligung/Ursache etc.) Es interessieren vor allem die Ortsangaben/Geoinformationen - also die Rohdaten zu den in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesenen Risikobereichen - zu jedem registrierten Unfall, sowie die Ursachen. Gewünschtes Format: - Excel- (.xls oder .xlsx) oder - CSV (.csv) Gewünschte Inhalte: -- Teilnehmer: Unfall zwischen wem? (Auto-Auto vs. Auto-Fahrrad, vs. Auto-Fußgänger, Radfahrer-Fußgänger, ...) -- Unfallursache (überhöhte Geschwindigkeit, Missachtung von Ampeln, Missachtung von Vorfahrtsregeln, ...) -- Einflussfaktoren (Alkohol, Drogen) -- Datum -- Uhrzeit (Dunkelheit?) -- Lokation des Unfalls (Adresse (Straße, Hausnummer) oder Kreuzung oder (GPS- oder Gauß-Krüger oder UTM-Koordinaten) gewünschter Übertragungsweg: - elektronisch, z.B. per Email oder FTP-Download Eine ähnliche Anfrage für die Stadt Münster wurde vor geraumer Zeit bereits beantwortet. Somit sollte die Beantwortung für den Bereich Paderborn (Land NRW) ähnlich möglich sein: https://fragdenstaat.de/anfrage/rohdaten-der-verkehrsunfallstatistik-munster/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich weise darauf hin, dass die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner Anfrage ens…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rohdaten für die Verkehrsunfallstatistik 2013-2019 in Paderborn [#162262]
Datum
2. September 2019 10:59
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich weise darauf hin, dass die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner Anfrage ensprechend des IFG NRW morgen mit dem 3.9.2019 überschritten wird. § 5 IFG NRW: "Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden." Ich bitte um Bestätigung, dass meine Anfrage sie erreicht hat und um Zusendung der angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Rohdaten für die Verkehrsunfallstatistik 2013-20…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rohdaten für die Verkehrsunfallstatistik 2013-2019 in Paderborn [#162262]
Datum
3. September 2019 08:07
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Rohdaten für die Verkehrsunfallstatistik 2013-2019 in Paderborn“ vom 01.08.2019 (#162262) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rohdaten für die Verkehrsunfallstatistik 2013-2019 in Paderborn“ [#162262] [#162262]
Datum
3. September 2019 12:33
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/162262 Die Anfrage wurde bisher in keiner Weise bearbeitet. Zumindest aber gab es keinerlei Rückmeldung oder auch nur eine Empfangsbestätigung (um die ich gebeten habe). Entsprechend § 5 IFG NRW: "Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden." Die Behörde missachtet hier geltendes Recht. Die Informationen sollten bereits in der beantragten Form bei der Behörde vorliegen und müssen lediglich versandt werden. Eine gleichartige Anfrage wurde vom der Polizei Münster positiv beantwortet: https://fragdenstaat.de/anfrage/rohdaten-der-verkehrsunfallstatistik-munster/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 162262.pdf Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Rohdaten für die Verkehrsunfallstatistik 2013-2019 in Paderborn“ [#162262] [#162262]
Datum
3. September 2019 14:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn fragdenstaat.de…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn fragdenstaat.de #162262
Datum
5. September 2019 10:35
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8978/18 Sehr [geschwärzt], ich habe Ihr Begehren gegenüber der Polizei Paderborn aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift meines Auskunftsersuchens bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Von: [geschwärzt] ([geschwärzt]) Gesendet: Donnerstag, 5. September 2019 10:29 An: '[geschwärzt]' Betreff: 209.2.3.1.5-4406/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn fragdenstaat.de #162262 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8978/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag des Herrn [geschwärzt] auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Internetplattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> einen Antrag auf Zugang zu den Rohdaten für die Verkehrsunfallstatistik 2013-2018 in Paderborn gestellt zu haben. Der Antrag ist auch zu finden unter https://fragdenstaat.de/anfrage/rohdaten-fur-die-verkehrsunfallstatistik-2013-2019-in-paderborn/ Anfragenummer 162262) Eine Antwort soll der Antragsteller bislang nicht erhalten haben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich ihm eine Kopie Ihrer Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Sollten Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn fragdenstaa…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn fragdenstaat.de #162262 [#162262]
Datum
13. September 2019 09:48
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Rohdaten für die Verkehrsunfallstatistik 2013-2019 in Paderborn“ vom 01.08.2019 (#162262) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte bestätigen Sie außerdem den Erhalt der Nachrichten von mir sowie von der Landesbeauftragten für Datenschutz. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn Sehr geehrteAntragsteller/in haben…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Betreff
IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn
Datum
13. September 2019 13:05
Status
Warte auf Antwort
image001.png
17,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an der Verkehrsunfallstatistik im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Paderborn. Gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Auch, dass sich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW in diese Anfrage eingeschaltet hat. Sie werden in Kürze eine entsprechende Auskunft erhalten. Diese wird auch den zeitlichen Ablauf Ihrer Anfrage zum Gegenstand haben. Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn Sehr << Name removed >>…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Betreff
IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn
Datum
26. September 2019 15:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Name removed >> als Anlage füge ich zwei Listen zur weiteren Verwendung bei. Zum einen eine Liste über die VU-Rohdaten der Kreispolizeibehörde Paderborn des Zeitraums vom 01.01.2013 bis zum 31.08.2019 und zum anderen eine Schlüsselliste über die detaillierten Unfallursachen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen konnte die von Ihnen gewünschte Georeferenzierung nicht mit beigefügt werden, weil hier zu einem erheblichen Teil personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten enthalten sind. Dieses ist mit der Aufsichtsbehörde LDI NRW abgestimmt. Zu den verwendeten Abkürzungen: - "OL" ist die Ortslage. OL 1 bedeutet innerorts und OL 2 außerorts. - "Urs" ist die mit einer Schlüsselzahl versehene Unfallursache (vgl. Schlüsselliste). - "Bet" sind die Beteiligten. Hierbei bedeuten SOF Sonderfahrzeug und FG Fußgänger. - In der Spalte "Unfalltyp (Unf_Typ) bedeuten n EK > Einbiegen Kreuzung n RV > Unfall im ruhenden Verkehr n SO > Sonstiger Unfall n ÜS > Überschreiten Unfall n F > Fahrunfall n LV > Unfall im Längsverkehr n AB > Abbiegeunfall - Alle weiteren Abkürzungen, auch die der Lichtverhältnisse (Licht) und des Straßenzustandes (Str_Zus) dürften selbsterklärend sein. Zur zeitlich verzögerten Antwort: Sie haben über fragdenstaat.de am 01.08.2019 den Antrag auf Information gestellt. Gem. § 5 Absatz 2 IFG NRW sollen die Informationen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung zugänglich gemacht werden. Dass diese Monatsfrist überschritten wurde lag daran, dass E-Mails von der Domain *@fragdenstaat.de als Spam blockiert bzw. isoliert worden sind. Mittlerweile werden im Rahmen der zentralen Überwachung und Filterung des E-Mailverkehrs der Polizei NRW alle Nachrichten dieses Absenders als legitim erkannt. Hier sollte zukünftig kein Verzug oder keine Nichtzustellung mehr erfolgen. Darüber hinaus weise ich noch darauf hin, dass meine Behörde über eine DE-Mailadresse (<<email address>><https://polizei.nrw/node/23280>) verfügt. Nachrichten und Dokumente die über diesen Weg versendet werden, gelten als vertraulich, sicher und nachweisbar übertragen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit dienlich gewesen sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262] Sehr geehrteAntragste…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262]
Datum
27. September 2019 10:42
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für die Auskunft! Bitte erläutern Sie mir inwiefern die Georeferenzierung bzw eine Angabe einer Hausnummer hier als personenbezogene Daten verstanden werden kann. Das halte ich selbst bei Anwohnerparkplätzen für ziemlich unschlüssig. Z. B. sind ja keine Kennzeichen in der Datei sichtbar oder Automodelle bzw. Autofarben. Solche verlange ich ja auch gar nicht. Es sollte klar sein, dass gerade diese Information kritisch ist, z. B. für die Ermittlung von Unfallschwerpunkten. Auch die Tatsache, dass die Polizei Köln, Trier und Münster eine solche Georeferenzierung bzw Hausnummerangabe zur Verfügung stellen zeigt mir, dass dieses Argument zweifelhaft ist. Bitte überdenken Sie die teilweise Ablehnung meiner Anfrage. Ansonsten bitte ich um einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid unter Angabe des Ablehnungsgrund sowie einer genaueren Begründung weil hier ein direkter Personenbezug nicht möglich scheint. Danke und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rohdaten für die Verkehrsunfallstatistik 2013-2019 in Paderborn“ [#162262] [#162262]
Datum
27. September 2019 10:47
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/162262 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht teilweise abgelehnt, weil die Georeferenz der Unfälle nicht mitgeteilt wurde. Es ist unschlüssig wie von einem Unfall auf einer Straße personenbezogene Daten hergeleitet werden können. Es gibt keine Angabe der Kennzeichen, Automodelle oder sonstiger genauerer Angaben, die das Ermöglichen könnte. Insbesondere weil die Polizei Münster und Köln bei ähnlichen Anfragen die Georeferenz bzw. Hausnummer mitteilen, scheint mir die teilweise Ablehnung meiner Anfrage nicht rechtens. Laut der Polizei Paderborn haben Sie (LDI NRW) diesem Vorgehen zugestimmt. Können Sie mir erläutern wieso? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 162262.pdf - 2019-09-13_2-image001.png - 2019-09-26_1-20190926_VU_Rohdaten1.xlsx - 2019-09-26_1-image003.png - 2019-09-26_1-SchlsselUnfallursachen.pdf Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Rohdaten für die Verkehrsunfallstatistik 2013-2019 in Paderborn“ [#162262] [#162262]
Datum
27. September 2019 14:21
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn fragdenstaat.de…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn fragdenstaat.de #162262
Datum
30. September 2019 14:44
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8978/18 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Vorgang wird bereits unter dem Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8978/19 bearbeitet. Daher ist eine neue Eingabe nicht erforderlich. Wie ich Ihnen mitgeteilt hatte, bitte ich um Geduld! Von: Antragsteller/in Gesendet: Donnerstag, 5. September 2019 10:35 An: '<<E-Mail-Adresse>>' Betreff: 209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn fragdenstaat.de #162262 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8978/18 Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der Polizei Paderborn aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift meines Auskunftsersuchens bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn fragdenstaa…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn fragdenstaat.de #162262 [#162262]
Datum
30. September 2019 15:34
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Polizeibehörde hat inzwischen die Anfrage teilweise beantwortet (ohne Georeferenz) sowie den Verzug bei der Beantwortung mit dem Spamfilter begründet. Somit ist meine erste Vermittlungsanfrage an das LDI NRW für mich erledigt und gänzlich beantwortet worden. In der ersten Vermittlunganfrage an das LDI NRW ging es lediglich um die fehlende fristgerechte Antwort der Behörde. Die inzwischen erfolgte Antwort der Polizei Paderborn können Sie im Verlauf nachlesen. Ich bitte hiermit um eine (neue) Vermittlung, weil meine Anfrage inzwischen beantwortet wurde, jedoch leider nur teilweise. Es geht also inzwischen um einen gänzlich neuen Sachverhalt, bei dem ich um Vermittlung bitte - nämlich der teilweisen Ablehnung meiner IFG-Anfrage. Falls Sie diesen Sachverhalt dennoch unter dem gleichen Aktenzeichen führen wollen, können Sie dies gerne tun. Sachlich sind die Sachverhalte jedoch komplett unabhängig voneinander. Die Polizeibehörde Paderborn möchte die Georeferenz der Unfälle in der Statistik nicht mitteilen mit Verweis auf personenbezogene Daten. Dieses Vorgehen wurde angeblich mit dem LDI NRW abgesprochen. Für mich ist nicht ersichtlich inwiefern diese Georeferenz personenbezogene Daten darstellen kann. Einerseits ist nicht klar, wie aus der Referenz personenbezogene Daten ermittelt werden könnten. Andererseits gab es bei gleichartigen Anfragen an die Polizei Köln, Münster keine derartigen Informationszugangsbeschränkungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn fragdenstaat.de…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn fragdenstaat.de #162262
Datum
8. Oktober 2019 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8978/18 Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits mit E-Mail vom 30.09.2019 mitgeteilt hatte, wird Ihr Vorgang unter dem Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8978/19 bearbeitet. Es handelt sich nicht um einen neuen Sachverhalt, da im Rahmen der Vermittlung nach dem IFG NRW auch die Antworten der öffentlichen Stellen berücksichtigt werden. Daher brauchen Sie (wie auch in anderen Fällen) keine neue Eingabe an die Poststelle zu richten. Die Bearbeitung wird dadurch nur verzögert. Bitte verwenden Sie das o.a. Aktenzeichen bei Nachfragen/Anfragen und die o.g. E-Mail-Adresse, wie in Ihrer E-Mail vom 30.09.2019 15:34 Uhr erfolgt. Es ist richtig, dass die Polizei Höxter sich bezüglich dieses Antrags auf Zugang zu Rohdaten von Verkehrsunfällen ebenfalls an mich gewandt hatte. Laut Mitteilung der auskunftspflichtigen Stelle begehrten Sie Zugang zu Daten von ca. 42.000 Verkehrsunfällen. Laut Auskunft des zuständigen Datenschutzbeauftragten führt ein Zugang der Daten zur Personenbeziehbarkeit: Gem. Art. 4 Nr. 1 Datenschutzgrundverordnung sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. Der Zugang zum vollständigen Datensatz würde dazu führen, dass die Daten personenbeziehbar und somit jedem zugänglich wären. Das Wissen über einen Unfall einer Person an einer bestimmten Stelle (Straße plus Hausnummer) zu einer bestimmten Zeit mit Unfallursache (zum Beispiel Alkoholeinfluss) führt zur Personenbeziehbarkeit. Daten, über die sich ein Personenbezug herstellen lässt, sind als personenbezogene Daten anzusehen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht können Sie die Daten daher nicht in der kompletten Form beanspruchen, auch wenn andere Polizeibehörden hier anders entschieden haben. Alternativ hätten 42.000 Datensätze für den Zugang kostenpflichtig bearbeitet werden müssen und Sie hätten damit aber auch keinen Zugang zum kompletten Datensatz erhalten, was Ihnen so auch nicht weitergeholfen hätte. Um Ihnen einen kostenfreien Zugang zum Großteil der Verkehrsunfalldaten zu ermöglichen, ist eine Spalte, nämlich die der Georeferenz, entfernt worden. Dies hat den Effekt, dass große Straßen, wie zum Beispiel die Paderborner Straße mit 764 Datensätzen aufgeführt wird. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den vorgenannten Erläuterungen hier weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
AW: IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262] Sehr geehrteAntragste…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Betreff
AW: IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262]
Datum
8. Oktober 2019 12:37
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre weiteren Anmerkungen. Dazu darf ich Ihnen mitteilen, dass ich mich - auch bereits außerhalb Ihrer Hinweise - in einem weiteren Abstimmungsprozess hinsichtlich der in einem erheblichen Teil der Georeferenzierung enthaltenen personenbezogenen bzw. personenbeziehbaren Daten befinde. Sofern Ihnen diese Informationen nicht noch nachträglich zur Verfügung gestellt werden können, werden Sie, wie gewünscht, einen entsprechenden rechtmittelfähigen Bescheid erhalten. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262] Sehr geehrteAntragste…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262]
Datum
8. Oktober 2019 14:17
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für Ihre Rückmeldung. Ich will kurz darauf hinweisen, dass vom statistischen Bundesamt für fast alle Bundesländer die Anwendung "Unfallatlas" existiert (https://unfallatlas.statistikportal.de/). Auch diese enthält eine genauste Georeferenz der Unfälle sowie der beteiligten Fahrzeugarten/Lichtverhältnisse/Straßenzustände/Unfallart/Unfalltyp. Diese Anwendung soll auch für NRW im nächsten Jahr verwendbar sein. Für Berlin gibt es diese Anwendung: https://interaktiv.tagesspiegel.de/lab/alle-unfaelle-berlins-auf-einer-karte/ Auch die Kausalkette, wieso eine Georeferenz einen Personenbezug darstellt, ist mir immer noch nicht klar. Insbesondere auch in Anbetracht der Tatsache, dass das statistische Bundesamt, andere Polizeibehörden in NRW oder der Tagesspiegel solche Daten ohne Probleme veröffentlichen. Ohne direkte Personendaten wie Alter, Geschlecht etc. oder indirekte Daten wie das Kennzeichen, Automodell oder ein Bewegungsprofil (viele Georeferenzen, nicht nur eine!) der Person lässt sich m.E. schlicht keine Personenbeziehbarkeit herstellen. Die Polizei kann dies natürlich über eigene Akten zu Unfällen jederzeit. Eine Privatperson kann das schlicht nicht. Es handelt sich hier natürlich auch nicht um "Live-Daten" von Unfällen, sondern historische Daten ohne direkten oder indirekten Personenbezug. Die in Art. 4 DSGVO genannten "Standortdaten" beziehen sich wohl eher nicht auf einmalige Standortdaten einer sonst nicht weiter identifizierbaren Person. Vielmehr muss eine Person auch durch diese Daten identifizierbar sein - z.B. also durch ein Bewegungsprofil oder der Standortdaten der Wohnung. Das ergibt sich aber nicht aus den Unfallrohdaten. https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-26/ "Um festzustellen, ob eine natürliche Person identifizierbar ist, sollten alle Mittel berücksichtigt werden, die von dem Verantwortlichen oder einer anderen Person nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, um die natürliche Person direkt oder indirekt zu identifizieren, wie beispielsweise das Aussondern. 4 Bei der Feststellung, ob Mittel nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich zur Identifizierung der natürlichen Person genutzt werden, sollten alle objektiven Faktoren, wie die Kosten der Identifizierung und der dafür erforderliche Zeitaufwand, herangezogen werden, wobei die zum Zeitpunkt der Verarbeitung verfügbare Technologie und technologische Entwicklungen zu berücksichtigen sind. 5 Die Grundsätze des Datenschutzes sollten daher nicht für anonyme Informationen gelten, d.h. für Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, oder personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann. 6 Diese Verordnung betrifft somit nicht die Verarbeitung solcher anonymer Daten, auch für statistische oder für Forschungszwecke." Ich bitte diese Punkte beim weiteren Abstimmungsprozess zu beachten. Meiner Meinung nach wäre es hier mehr als unnötig diese Daten erst über den Rechtsweg zu erstreiten, wo sie doch für 13 (!) Bundesländer bereits frei als OpenData verfügbar sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262] Aktenzeichen: 209.2.3…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262]
Datum
8. Oktober 2019 14:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8978/18 Sehr geehrteAntragsteller/in Sie schreiben: "Das Wissen über einen Unfall einer Person an einer bestimmten Stelle (Straße plus Hausnummer) zu einer bestimmten Zeit mit Unfallursache (zum Beispiel Alkoholeinfluss) führt zur Personenbeziehbarkeit. Daten, über die sich ein Personenbezug herstellen lässt, sind als personenbezogene Daten anzusehen." Das ist m.E. schlicht nicht so, da es sich hier um nicht weiter zuordbare Punktdaten handelt. Sie beziehen sich dabei scheinbar auf § 4 DSGVO, der den Begriff "Standortdaten" verwendet. Die in Art. 4 DSGVO genannten "Standortdaten" beziehen sich wohl eher nicht auf einmalige Standortdaten, an denen sich eine Person zufällig in Ihrem Leben aufhielt, während ein Unfall eintrat. Vielmehr muss eine Person auch durch diese Daten identifizierbar sein - z.B. also durch ein Bewegungsprofil oder der Standortdaten der Wohnung. Das ergibt sich aber nicht aus den Unfallrohdaten. https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-26/ "Um festzustellen, ob eine natürliche Person identifizierbar ist, sollten alle Mittel berücksichtigt werden, die von dem Verantwortlichen oder einer anderen Person nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, um die natürliche Person direkt oder indirekt zu identifizieren, wie beispielsweise das Aussondern. 4 Bei der Feststellung, ob Mittel nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich zur Identifizierung der natürlichen Person genutzt werden, sollten alle objektiven Faktoren, wie die Kosten der Identifizierung und der dafür erforderliche Zeitaufwand, herangezogen werden, wobei die zum Zeitpunkt der Verarbeitung verfügbare Technologie und technologische Entwicklungen zu berücksichtigen sind. 5 Die Grundsätze des Datenschutzes sollten daher nicht für anonyme Informationen gelten, d.h. für Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, oder personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann. 6 Diese Verordnung betrifft somit nicht die Verarbeitung solcher anonymer Daten, auch für statistische oder für Forschungszwecke." Ich will kurz darauf hinweisen, dass vom statistischen Bundesamt für fast alle Bundesländer die Anwendung "Unfallatlas" existiert (https://unfallatlas.statistikportal.de/). Auch diese enthält eine genauste Georeferenz der Unfälle sowie der beteiligten Fahrzeugarten/Lichtverhältnisse/Straßenzustände/Unfallart/Unfalltyp. Diese Anwendung soll auch für NRW im nächsten Jahr verwendbar sein. Für Berlin gibt es diese Anwendung: https://interaktiv.tagesspiegel.de/lab/alle-unfaelle-berlins-auf-einer-karte/ Insbesondere auch in Anbetracht der Tatsache, dass das statistische Bundesamt, andere Polizeibehörden in NRW oder der Tagesspiegel solche Daten ohne Probleme veröffentlichen. Ohne direkte Personendaten wie Alter, Geschlecht etc. oder indirekte Daten wie das Kennzeichen, Automodell oder ein Bewegungsprofil (also viele Georeferenzen, nicht nur eine) der Person lässt sich m.E. schlicht keine Personenbeziehbarkeit herstellen. Die Polizei kann dies natürlich über eigene Akten zu Unfällen jederzeit. Eine Privatperson kann das schlicht nicht. Es handelt sich hier natürlich auch nicht um "Live-Daten" von Unfällen, sondern historische Daten ohne direkten oder indirekten Personenbezug. Ich verstehe, dass das LDI NRW hier etwas in der Zwickmühle steckt. Es gilt einerseits den Datenschutz und andererseits das IFG NRW zu verteidigen. Jedoch ist der Fall hier m.E. relativ klar - da es sich um anonymisierte Unfallrohdaten handelt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262] A…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262]
Datum
15. Oktober 2019 09:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8978/18 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte das LDI NRW um Stellungnahme bezüglich der eigenartigen Auslegung der DSGVO auf anonymisierte Statistikdaten. Insbesondere unter Berücksichtigung des Erwägungsgrundes 26 zur DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-26/) sowie der Tatsache, dass Georeferenzen von Unfalldaten in 13 anderen Bundesländern scheinbar überhaupt kein Problem darstellen (Unfallatlas des Bundes). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262] A…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262]
Datum
31. Oktober 2019 14:37
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8978/18 Sehr geehrteAntragsteller/in in meinen E-Mails vom 8. Oktober sowie 15. Oktober bat ich das LDI NRW um Stellungnahme und Erläuterung, wieso Unfallrohdaten (genauer: Georeferenz der Unfälle) unter das DSGVO fallen sollten. Insbesondere unter Berücksichtigung des Erwägungsgrundes 26 zur DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-26/) sowie der Tatsache, dass Georeferenzen von Unfalldaten in 13 anderen Bundesländern scheinbar überhaupt kein Problem darstellen (Unfallatlas des Bundes stellt diese zur Verfügung). Auch andere Polizeibehörden in NRW liefern Georeferenzen/Hausnummer-Angaben ohne Probleme bei den Unfallrohdaten mit. Aufgrund dieser Aussage des LDI NRW wurde mir der Zugang zu den Georeferenzen der Unfall-Rohdaten für den Kreis Paderborn von der Polizei Paderborn verwehrt. Ohne diese Referenzen sind die Unfall-Rohdaten zur lokalen statistischen Auswertung fast nutzlos. Leider habe ich bis heute keine Erklärung erhalten, wieso das LDI NRW dieser eigenartigen Rechtsauffassung ist. Bitte lesen Sie insbesondere meine Nachricht vom 8. Oktober in der ich eine ausführlichere Begründung gebe, wieso Unfallrohdaten keine personenbezogenen Daten darstellen. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/r/162262 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/162262
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262] S…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262]
Datum
8. November 2019 10:36
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Rückmeldung - zumindest eine Zwischenmitteilung, da inzwischen selbst bei bestmöglicher Betrachtung die IFG-Frist von einem Monat abgelaufen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162262
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262] 209.2…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262]
Datum
11. November 2019 14:38
Status
209.2.3.1.5-8978/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mails vom 09., 15. und 31.10.2019 habe ich erhalten. Ich bitte um Nachsicht, dass Sie bisher keine Rückäußerung erhalten haben. Die weitere Bearbeitung der Angelegenheit hat sich aufgrund der Vielzahl von Eingaben und Anfragen unangemessen verzögert, wofür ich um Entschuldigung bitte. Sie erhalten sobald wie möglich eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262] A…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262]
Datum
11. November 2019 14:52
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
AZ: 209.2.3.1.5-8978/18 Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die Mitteilung des Zwischenstandes. Ich möchte zusätzlich zu meinen bisherigen Anmerkungen auch darauf hinweisen, dass Straßen.NRW Unfallrohdaten mit genauer Position und Zeit auf Bundes, Landes und Kreisstraßen veröffentlicht. Als Karte hier verfügbar: https://www.nwsib-online.nrw.de/ Als OpenData mit Einzelunfällen hier verfügbar: https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/transport_verkehr/strassennetz/Unfaelle_EPSG25832_Shape.zip https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/transport_verkehr/strassennetz/datenbeschreibung_strassennetz.pdf Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162262
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn fragdenstaat.de…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn fragdenstaat.de #162262
Datum
10. Dezember 2019 11:21
Status
Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8978/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Ihr Antrag an die Polizei auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst einmal möchte ich mich für die späte Rückmeldung zu Ihrer Nachfrage entschuldigen. Sie baten um Stellungnahme und Erläuterung, wieso Unfallrohdaten (genauer: Georeferenz der Unfälle) unter das DSGVO fallen sollten. Hierzu hatten Sie einige Argumente mitgeteilt, die für eine Herausgabe der Daten sprechen. Ich habe Ihre Argumente gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle und gegenüber unserer datenschutzrechtlichen Seite hier bei der LDI NRW vorgebracht und leider ist die Situation doch nicht so eindeutig: Grundsätzlich wendet die Polizei Paderborn sich auch nicht gegen eine Darstellung im Unfallatlas, wie sie die statistischen Behörden sie anbieten. Die Art der Daten, die von der Polizeibehörde gesammelt werden, sind jedoch nicht in dieser Form 1:1 in den von Ihnen mitgeteilten Karten aufzufinden. Die Polizei Paderborn sieht nach wie vor auf der Seite der Betroffenen ein Interesse der Bewohner bzw. Hauseigentümer nicht mit Unfalldaten in Verbindung gebracht zu werden. Es ist dann auch unerheblich, dass andere Stellen die Daten so veröffentlichen. Die Verantwortung liegt immer bei der zuständigen Stelle und die LDI NRW kann die Entscheidung zur Weitergabe nicht übernehmen. Die Lage ist eben so, dass ich der Behörde nicht mitteilen kann, dass die Veröffentlichung nicht zu einem Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen führen würde, da dies nicht in meiner Verantwortung liegt. Gegebenenfalls sollten Sie das Problem gegenüber den statistischen Behörden aufwerfen und fragen, weshalb die Polizeipräsidien die angefragten Daten nur gesondert herausgeben und es keine einheitliche Übergabe der Daten zum Beispiel an das Bundesamt für Statistik erfolgt. NRW ist bei der Veröffentlichung der Unfalldaten ein weißer Fleck. https://unfallatlas.statistikportal.de/. Fall Sie diese Frage an die statistischen Behörden stellen, wäre ich über eine Information dankbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn fragdenstaa…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn fragdenstaat.de #162262 [#162262]
Datum
10. Dezember 2019 12:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8978/18 Sehr [geschwärzt], ich danke für die Antwort. Bitte beachten Sie meine Antwort und insbesondere meinen Antrag ganz am Ende. Sie schreiben: "Grundsätzlich wendet die Polizei Paderborn sich auch nicht gegen eine Darstellung im Unfallatlas, wie sie die statistischen Behörden sie anbieten. Die Art der Daten, die von der Polizeibehörde gesammelt werden, sind jedoch nicht in dieser Form 1:1 in den von Ihnen mitgeteilten Karten aufzufinden. " Die Polizeibehörde verweigert in erster Linie den Informationsanspruch nach dem IFG NRW seit mehreren Monaten und bisher völlig ohne Bescheid. Aber: Der Unfallatlas sowie alle anderen genannten Stellen, die diese Art von Daten anbieten, tun dies gleichzeitig auch in der Form von Rohdaten. Diese maschinenlesbaren Rohdaten sind quasi deckungsgleich zu den von mir angeforderten Daten. Insbesondere existiert eine genaueste Georeferenz zu jedem einzelnen Unfall. Es ist für mich kein qualitativer Unterschied erkennbar. Sie schreiben: "Die Polizei Paderborn sieht nach wie vor auf der Seite der Betroffenen ein Interesse der Bewohner bzw. Hauseigentümer nicht mit Unfalldaten in Verbindung gebracht zu werden. " Die angeforderten Statistikdaten betreffen per Definition Unfälle auf __öffentlicher__ Straße. Bitte erläutern Sie mir, woher man einem Einzeldatensatz entnehmen kann, wer nun Unfallbeteiligter war und inwiefern dieser Hausbewohner war. Es wurden schließlich keine Autodaten, Halterdaten o.ä. angefragt. Sie schreiben: "Es ist dann auch unerheblich, dass andere Stellen die Daten so veröffentlichen." Wenn es keine gesonderte Rechtsgrundlage für diese Stellen gibt, dann kann dies auch nicht unerheblich sein. Sie schreiben: "Die Verantwortung liegt immer bei der zuständigen Stelle und die LDI NRW kann die Entscheidung zur Weitergabe nicht übernehmen. Die Lage ist eben so, dass ich der Behörde nicht mitteilen kann, dass die Veröffentlichung nicht zu einem Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen führen würde, da dies nicht in meiner Verantwortung liegt." Ich bin nun leicht verwirrt. Wenn die Polizeibehörde nun gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen würde, würde dann nicht eben genau ihre Behörde (die LDI NRW) diese Verstöße aufklären beziehungsweise beanstanden? Sie können die Behörde nicht zu einer Aktion auffordern, aber als LDI NRW doch sicher eine Unbedenklichkeit bescheinigen. Wer könnte es denn sonst, wenn nicht die oberste Datenschutzbehörde des Landes. Zum Aufgreifen des Anliegens gegenüber DeStatis: Das ist nicht nötig, da der Grund für das Fehlens von NRW kein rechtlicher, sondern ein technischer Grund ist. Dazu Landtagsdrucksache 17/7085: "Für die Darstellung der Unfälle im Unfallatlas ist es zwingend erforderlich, dass jeweils genaue Angaben zum Unfallort (unter anderem Geo-Koordinaten) vorliegen. Die Daten der Straßenverkehrsunfälle der Polizei Nordrhein-Westfalen sind im Berichtsjahr 2018 erstmals mit Geo-Koordinaten des Unfallortes versehen. Diese zusätzliche Information wurde aufgrund der vorhandenen Angaben zum Unfallort nachträglich an die Datensätze angefügt. Außerdem erfolgt aktuell bei der Polizei Nordrhein-Westfalen eine Umstellung des Erfassungssystems zu Straßenverkehrsunfällen, mit dem die Geo-Referenzierung größtenteils automatisiert erfasst wird." https://www.landtag.nrw.de/Dokumenten... >>>>>>>>> Ist ist im Endeffekt doch so: Entweder ist mein IFG-Antrag in der gestellten Form positiv zu bescheiden oder er ist aufgrund einer Rechtsgrundlage (vermutlich § 9 IFG NRW) teilweise abzulehnen. Bisher ist übrigens nichts davon geschehen. Im Falle einer Ablehnung stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit. Und insbesondere für den Fall "personenbezogene Daten", der ja von der Polizei genannt wurde, kann die LDI NRW ja sicherlich rechtlich bewerten, ob die Ablehnung rechtens ist und entsprechend beanstanden. Ich bin doch recht enttäuscht, dass das LDI NRW die datenschutzrechtliche Bewertung auf mich abwälzt. Sie müssen selber sicher zugeben, dass die Herausgabe dieser Geodaten durch andere (auch) Landesbehörden die Verweigerung der Anfrage auf sehr dünnes Eis stellt. Ich möchte folgende IFG-Anfrage zwecks Vorbereitung einer IFG-Klage gegen die Polizeibehörde an die LDI NRW stellen und bitte um einzelne Beantwortung der Punkte: 1. Inwiefern ist entsprechend den Einschränkungen des DSGVO Erwägungsgrundes 26 für Artikel 4 DSGVO ein Personenbezug feststellbar, wenn es sich wie hier um Unfalldaten auf öffentlichen Straßen handelt ohne dass Auto- oder Halterdaten in den angefragten Rohdaten enthalten sind? 2. Wenn die datenschutzrechtliche Bewertung der Polizei Paderborn korrekt ist stellt sich folgende Frage: Wieso beanstandet die LDI NRW die Herausgabe von Unfallrohdaten der anderen Polizeibehörden des Landes in diesem Fall nicht? Auch Straßen.NRW müsste entsprechend abgemahnt werden. Ich habe Sie ja über diese Fälle entsprechend informiert. 3. Wieso liegt es nicht in der Verantwortung der LDI NRW zu bewerten, wann es sich um einen datenschutzrechtlichen Verstoß handelt und wann nicht? Wer hat diese Verantwortung statt der LDI NRW? Von Ihrer Webseite: "Unsere Aufgabe ist es, über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Nordrhein-Westfalen (NRW) zu wachen." Setzt eine Überwachung von Vorschriften nicht voraus, dass man bewerten kann, wann gegen Diese verstoßen wird? 4. Da "die Art der Daten nicht in dieser Form 1:1 in den von Ihnen mitgeteilten Karten aufzufinden" sind, bitte ich um Mitteilung welche Daten denn in den Karten fehlen. (Sie meinen sicher Rohdaten, die der Unfallatlas zusätzlich zu den Karten anbietet? Die Karte bildet nicht alle Daten aus den Rohdaten ab - z.B. Verletzungen.) 5. Ich bitte um Zusendung (nach Möglichkeit elektronisch) der _kompletten_ Kommunikation zwischen der Polizeibehörde Paderborn und der LDI NRW bezüglich meines IFG-Antrags. 6. Ich bitte um Zusendung (nach Möglichkeit elektronisch) der _kompletten_ internen Kommunikation der LDI NRW bezüglich meines Antrags. Insbesondere der Kommunikation mit der "datenschutzrechtlichen Seite hier bei der LDI NRW". Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 162262 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn fragdenstaa…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-8978/18 IFG-Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn fragdenstaat.de #162262 [#162262]
Datum
19. Dezember 2019 23:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8978/18 Sehr geehrteAntragsteller/in Straßen.NRW hat inzwischen meine Anfrage zur Thematik der Unfalldaten auf opengeodata.nrw.de beantwortet: https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzrechtliche-aspekte-dsgvo-vs-unfallrohdaten/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162262
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-8978/18 Antrag an die Polizei auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn Akte…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8978/18 Antrag an die Polizei auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn
Datum
20. Dezember 2019 11:59
Status
1,8 MB
Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8978/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Ihr Antrag an die Polizei auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn Ihre E-Mail vom 10.12.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 10.12.2019 beantragten Sie auf der Grundlage des IFG NRW die Beantwortung folgender Fragen bzw. bitten um Zusendung folgender Informationen: 1. Inwiefern ist entsprechend den Einschränkungen des DSGVO Erwägungsgrundes 26 für Artikel 4 DSGVO ein Personenbezug feststellbar, wenn es sich wie hier um Unfalldaten auf öffentlichen Straßen handelt ohne dass Auto- oder Halterdaten in den angefragten Rohdaten enthalten sind? 2. Wenn die datenschutzrechtliche Bewertung der Polizei Paderborn korrekt ist stellt sich folgende Frage: Wieso beanstandet die LDI NRW die Herausgabe von Unfallrohdaten der anderen Polizeibehörden des Landes in diesem Fall nicht? Auch Straßen.NRW müsste entsprechend abgemahnt werden. Ich habe Sie ja über diese Fälle entsprechend informiert. 3. Wieso liegt es nicht in der Verantwortung der LDI NRW zu bewerten, wann es sich um einen datenschutzrechtlichen Verstoß handelt und wann nicht? Wer hat diese Verantwortung statt der LDI NRW? Von Ihrer Webseite: "Unsere Aufgabe ist es, über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Nordrhein-Westfalen (NRW) zu wachen." Setzt eine Überwachung von Vorschriften nicht voraus, dass man bewerten kann, wann gegen Diese verstoßen wird? 4. Da "die Art der Daten nicht in dieser Form 1:1 in den von Ihnen mitgeteilten Karten aufzufinden" sind, bitte ich um Mitteilung welche Daten denn in den Karten fehlen. (Sie meinen sicher Rohdaten, die der Unfallatlas zusätzlich zu den Karten anbietet? Die Karte bildet nicht alle Daten aus den Rohdaten ab - z.B. Verletzungen.) 5. Ich bitte um Zusendung (nach Möglichkeit elektronisch) der _kompletten_ Kommunikation zwischen der Polizeibehörde Paderborn und der LDI NRW bezüglich meines IFG-Antrags. 6. Ich bitte um Zusendung (nach Möglichkeit elektronisch) der _kompletten_ internen Kommunikation der LDI NRW bezüglich meines Antrags. Insbesondere der Kommunikation mit der "datenschutzrechtlichen Seite hier bei der LDI NRW".# Hierzu teile ich Ihnen mit, es sich bei den Fragen 1. bis 4. um eine Aufforderung zu einer datenschutzrechtlichen Bewertung und Erläuterung handelt, die nicht durch die Regelung des IFG NRW erfasst ist. § 4 Abs. 1 IFG NRW beschränkt den Zugangsanspruch auf vorhandene Informationen. Durch diese Einschränkung wird klargestellt, dass eine öffentliche Stelle nicht verpflichtet ist, ihr nicht vorliegende Informationen zu beschaffen oder in irgendeiner Weise hervorzubringen, um so das Informationsbegehren erfüllen zu können. Das Informationszugangsrecht nach § 4 Abs. 1 IFG NRW gewährt einen Anspruch auf Offenlegung vorliegender Informationen, nicht aber auch ein Recht darauf, dass eine öffentliche Stelle rechtliche oder tatsächliche Bewertungen, Erläuterungen o.ä. abgibt. Selbstverständlich ist es einer öffentlichen Stelle daneben unbenommen, im Rahmen ihres allgemeinen Verwaltungshandelns auch solche Fragen zu beantworten, die auf die Abgabe von Stellungnahmen oder auf inhaltliche Bewertungen abzielen. Einen gegebenenfalls im Verwaltungsrechtsweg durchsetzbaren Rechtsanspruch gewährt das IFG NRW aber diesbezüglich nicht. Bezüglich der Frage 5. und 6. erhalten Sie eine Kopie der gesamten Akte, da teilweise handschriftliche Vermerke auf den E-Mail Ausdrucken im Rahmen der internen und externen Kommunikation erstellt wurden. Da der Zugang zu den Informationen unter Punkt 5. und 6. aufgrund der der Regelung des § 5 Abs. 2 IFG NRW Vorrang hat, erfolgt eine Antwort zu den Fragen 1. bis 4. zu einem späteren Zeitpunkt. Die Polizei Paderborn werde ich zudem auffordern, Ihnen eine rechtsmittelfähigen Bescheid zu erteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-8978/18 Antrag an die Polizei auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-8978/18 Antrag an die Polizei auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262]
Datum
20. Dezember 2019 13:06
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bedanke ich mich für die schnelle Antwort auf meine Anfrage. In der Akte ist von einem Gespräch am 3.12 die Rede. Es sollte dort noch einmal bei der Polizei nachgefragt werden, wieso Hausnummern personenbezogene Daten darstellen können. Mir wird leider auch die Einschätzung der LDI zur Thematik nach den Gespräch nicht klar. Welcher Meinung ist denn nun die LDI als Behörde? Bzw. anders formuliert: Gibt es inzwischen amtliche Informationen beim LDI wie die Behörde die Thematik aktuell einschätzt nach diesen Gespräch? Bzw. Wie schätzt denn nun die für Datenschutz verantwortliche Abteilung die Lage ein? Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich nicht auf Hausnummern bestehe sondern tatsächlich viel lieber genaue Geodaten erhalten würde. Ich würde mich auch freuen, wenn Sie die Antwort von Straßen.NRW intern besprechen würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162262
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], die LDI hat mir nun zwecks Vorbereitung einer IFG-Klage Zugang zur Akte gewährt. Mir ist dabe…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rohdaten für die Verkehrsunfallstatistik 2013-2019 in Paderborn [#162262]
Datum
22. Dezember 2019 02:34
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], die LDI hat mir nun zwecks Vorbereitung einer IFG-Klage Zugang zur Akte gewährt. Mir ist dabei in Ihrer E-Mail vom 9. Oktober an Frau Schulte-Zurhausen Folgendes aufgefallen: Grundsätzlich wäre es für mich völlig ausreichend, wenn sie mir die GPS- oder Gauß-Krüger oder UTM-Koordinaten der Unfälle zur Verfügung stellen. Tatsächlich würde ich das sogar bevorzugen. Davon unabhängig: Aus mir nicht erfindlichen Gründen, gehen Sie davon aus, dass Unfälle, die vor einer Hausnummer stattfinden mit dessen Bewohnern in Beziehung gebracht werden können. Mir wird nicht klar wieso, denn die Statistik erfasst per Definition nur Unfälle des öffentlichen Straßenverkehrs. Solange Sie mir also die Rohdatenspalte "Unfallbeteiligter wohnhaft im Haus" nicht mitexportieren, sollte es aus datenschutzrechtlicher Sicht kein Problem geben. So übrigens auch die Antwort von Straßen.NRW auf meine Anfrage: "In aller Regel stehen die direkten Anwohner nicht in Verbindung mit Unfällen im öffentlichen Verkehrsraum. Für etwaige Verknüpfungen durch Dritte müssten diese personenbezogenen Zusammenhänge bereits im Vorfeld aus anderen Quellen bekannt sein und würden sich nicht aus den veröffentlichten Unfalldaten schließen lassen. " https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzrechtliche-aspekte-dsgvo-vs-unfallrohdaten/ Niemand findet es schön, wenn es drei Mal in drei Jahren vor seinem Haus kracht. Jedoch begründet dies sicherlich noch keinen Personenbezug zu einem Hausbewohner. Die Angabe der Hausnummer dient lediglich der Einordnung auf Höhe welches Hauses in einer Straße es zu einem Unfall kam. Bitte erläutern Sie mir ganz konkret, wie sich denn in Ihrem Beispiel vom 9. Oktober (E-Mail an LDI) bei den drei genannten Unfällen personenbezogene Daten eines Hausbewohners ermitteln lassen würden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 162262 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für die weiteren Anmerkungen Ihrerseits. In diesem Zusammenha…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Betreff
AW: Rohdaten für die Verkehrsunfallstatistik 2013-2019 in Paderborn [#162262]
Datum
14. Januar 2020 12:04
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für die weiteren Anmerkungen Ihrerseits. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir auf eben die in Rede stehenden Akteninhalte der LDI zu verweisen, wie Sie es bereits selbst getan haben. Damit darf ich Ihre diesbezüglichen Fragen, Hinweise oder Anmerkungen als erledigt betrachten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich hatte doch in meiner letzten Nachricht eine klare Frage an Sie gerichtet mit Bez…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rohdaten für die Verkehrsunfallstatistik 2013-2019 in Paderborn [#162262]
Datum
14. Januar 2020 17:08
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich hatte doch in meiner letzten Nachricht eine klare Frage an Sie gerichtet mit Bezug auf die angesprochenen Akten. Mir ist unklar inwieweit Sie die Angelegenheit als erledigt erachten können ohne auch die Frage zu beantworten. Ich würde gerne ganz konkret einmal erfahren wie ich mit den drei Unfällen vor dem genannten Haus auf personenbezogene Daten der Bewohner schließen könnte. Das interessiert mich brennend. Ich empfehle auch das Gespräch mit den Kollegen aus dem Kreis Höxter, die meine Anfrage völlig problemlos erledigt haben. Die Unfallrohdaten mitsamt Geodaten aus dem Kreis Höxter liegen mir nun vor. Die Sonderposition der Polizeibehörde Paderborn erschließt sich mir nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162262
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz, insbesondere Ihre Mail vom 09.10.2019, AZ 209.2.3.1.-8978/19 Sehr [g…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz, insbesondere Ihre Mail vom 09.10.2019, AZ 209.2.3.1.-8978/19
Datum
24. Januar 2020 11:49
Status
Sehr [geschwärzt], wie in meiner Mail vom 20.12.2019 angekündigt, habe ich die Angelegenheit auch noch einmal aus datenschutzrechtlicher Sicht überprüft. Das Ergebnis habe ich in meiner Mail an die Polizei Paderborn dargelegt, die ich Ihnen hiermit weiterleite. Ferner beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: 1. Inwiefern ist entsprechend den Einschränkungen des DSGVO Erwägungsgrundes 26 für Artikel 4 DSGVO ein Personenbezug feststellbar, wenn es sich wie hier um Unfalldaten auf öffentlichen Straßen handelt ohne dass Auto- oder Halterdaten in den angefragten Rohdaten enthalten sind? Der Erwägungsgrund stellt hier klar, dass kein Personenbezug bei anonymisierten Daten existiert. Das trifft auch bei den Unfalldaten zu. Etwas anderes gilt bei den Plandaten, diese können verarbeitet werden, wenn es eine Rechtsgrundlage dafür gibt. Dazu hatte ich oben bereits ausgeführt. 2. Wenn die datenschutzrechtliche Bewertung der Polizei Paderborn korrekt ist stellt sich folgende Frage: Wieso beanstandet die LDI NRW die Herausgabe von Unfallrohdaten der anderen Polizeibehörden des Landes in diesem Fall nicht? Auch Straßen.NRW müsste entsprechend abgemahnt werden. Ich habe Sie ja über diese Fälle entsprechend informiert. Wie gerade ausgeführt, teile ich die Auffassung der Polizei nicht, sie bezieht sich nicht auf die - anonymisierten - Daten der Unfallteilnehmer*innen, sondern auf die Daten der Hauseigentümer*innen, für deren Verarbeitung besteht aber nach meiner Einschätzung eine Rechtsgrundlage. 3. Wieso liegt es nicht in der Verantwortung der LDI NRW zu bewerten, wann es sich um einen datenschutzrechtlichen Verstoß handelt und wann nicht? Wer hat diese Verantwortung statt der LDI NRW? Von Ihrer Webseite: "Unsere Aufgabe ist es, über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Nordrhein-Westfalen (NRW) zu wachen." Die Zuständigkeit der LDI wird richtig wiedergegeben. Nur hausintern sind für IFG und Datenschutzregelungen verschiedene Zuständigkeiten vorgesehen. Setzt eine Überwachung von Vorschriften nicht voraus, dass man bewerten kann, wann gegen Diese verstoßen wird? Das ist richtig. 4. Da "die Art der Daten nicht in dieser Form 1:1 in den von Ihnen mitgeteilten Karten aufzufinden" sind, bitte ich um Mitteilung welche Daten denn in den Karten fehlen. (Sie meinen sicher Rohdaten, die der Unfallatlas zusätzlich zu den Karten anbietet? Die Karte bildet nicht alle Daten aus den Rohdaten ab - z.B. Verletzungen.) Hierzu kann ich leider nichts sagen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] '[geschwärzt]' <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], wie angekündigt, habe ich nach Durchsicht des Vorganges den Sachverhalt nochmals, insbesondere aus datenschutzrechtlicher Sicht geprüft. Ich bitte um Nachsicht, dass dies etwas länger gedauert hat. Nach meiner Einschätzung sind Sie bei der Frage, ob personenbezogene Daten oder personenbeziehbare Daten vorliegen, nicht in erster Linie von den eigentlichen Unfalldaten ausgegangen. Die Daten der Unfallverursacher sind anonymisiert. Ihnen ging es darum, dass die Grundstückseigentümer, vor deren Haus die Unfälle passierten, möglicherweise in Bezug zu dem Unfall gebracht werden könnten und damit um den Schutz der Daten der im Plan ersichtlichen Grundstückseigentümer. Ihre Bedenken gegen die Angabe der Hausnummern und damit der Geodaten teile ich nach meiner derzeitigen Erkenntnistand aus folgenden Gründen nicht: Die Tatsache, dass ein Haus auf einem Plan ersichtlich ist, kann zwar einen datenschutzrechtlichen Bezug haben. In dem Plan werden georeferenzierbare Angaben auf Grund der Erschließungsmöglichkeit über Wohnanschriften oder Eigentümer- bzw. Standortdaten als personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt. Daher werden personenbeziehbare Daten verarbeitet. Auch hierfür gilt der Grundsatz des Datenschutzrechtes, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten ist, außer es gibt eine Rechtsgrundlage dafür (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Für diese Situation besteht eine Rechtsgrundlage in Art. 6 Abs. 1 e DS-GVO in Verbindung mit § 6 Abs. 3 DS-GVO und in Verbindung mit dem Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (GeoZG). Nach § 11 Abs. 1 GeoZG sind Geo-Daten öffentlich zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung umfasst grundsätzlich auch personenbezogene Daten. Zum Schutz dieser personenbezogenen Daten ist im GeoZG eine entsprechende Anwendung der Schutzvorschrift des Umweltinformationsgesetzes (UIG) vorgesehen. § 12 Abs. 2 GeoZG verweist für den Zugang der Öffentlichkeit zu Geodaten auf §§ 8, 9 UIG, wobei im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten § 9 Abs. 1 Nr. 1 UIG einschlägig ist. Danach kommt es darauf an, ob durch das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden. Im Falle des GeoZG werden die geodatenhaltenden Stellen gemäß §§ 5, 6, 7 i.V.m. § 11 GeoZG verpflichtet, die Daten öffentlich bereitzustellen, ohne für den konkreten Einzelfall eine Abwägung zwischen Geheimhaltungsinteresse und jeweiligem Informationsinteresse anstellen zu können. Das öffentliche Interesse an der öffentlichen Bereitstellung von Geodaten wurde hier bereits durch den Gesetzgeber vorgegeben. Beim Zugänglichmachen über ein Datenportal bedarf es also einer abstrakten Interessenabwägung, ob das Offenlegen bestimmter Kategorien personenbezogener Daten Rechte Einzelner am Schutz ihrer Daten und deren Geheimhaltung so stark beschränkt ("erheblich beeinträchtigt"), dass das Interesse der Öffentlichkeit an möglichst umfassender Information mit Geodaten verdrängt wird. Eine "erhebliche Beeinträchtigung" ist beispielsweise anzunehmen, wenn gewichtige Umstände dafürsprechen, dass die betroffene Person mit öffentlichen Anfeindungen, Zerstörung von Sacheigentum oder anderen Formen der Selbstjustiz rechnen muss. Hierfür sehe ich im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte. Das bedeutet, dass es eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten der Grundstückseigentümer gibt und Ihre Bedenken nach meiner Einschätzung unberechtigt sind. Nach § 9 Abs. 1 lit b IFG ist auch diese Information herauszugeben, da es eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gibt. Die Berücksichtigung von möglichen statistischen Aspekten habe ich wegen fehlender Zuständigkeit nicht geprüft. Ich möchte Sie bitten, diese Überlegungen bei Ihrer Bearbeitung zu beachten. [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz, insbesondere Ihre Mail vom 09.10.2019, AZ 209.2.3.1.-8978/19 [#1…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz, insbesondere Ihre Mail vom 09.10.2019, AZ 209.2.3.1.-8978/19 [#162262]
Datum
24. Januar 2020 13:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen sehr für die ausführliche Beantwortung der Fragen. Bei der E-Mail an Herrn Spremberg müssen Sie mich einmal abholen: Von welchem Plan ist hier die Rede? Grundsätzlich geht es hier ja um Geokoordinaten von Unfällen. Mir scheint, als geht es hier aber um etwas anderes? "In dem Plan werden georeferenzierbare Angaben auf Grund der Erschließungsmöglichkeit über Wohnanschriften oder Eigentümer- bzw. Standortdaten als personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162262
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: WG: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz, insbesondere Ihre Mail vom 09.10.2019, AZ 209.2.3.1.-8978/19 [#1…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz, insbesondere Ihre Mail vom 09.10.2019, AZ 209.2.3.1.-8978/19 [#162262]
Datum
27. Januar 2020 11:19
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Der Hinweis auf den (Stadt)Plan war von mir deshalb gemacht worden, weil es Planauszüge gab, auf denen dann z.B. die Unfälle in der Nähe eines bestimmten Hauses vermerkt waren, was zu den von der Polizei geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken führte. Die georeferenzierten Angaben bewirken ja dann in der Regel eine Erkennbarkeit auf einem Plan. Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz, insbesondere Ihre Mail vom 09.10.2019, AZ 209.2.3.1.-8978/19 [#1…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz, insbesondere Ihre Mail vom 09.10.2019, AZ 209.2.3.1.-8978/19 [#162262]
Datum
27. Januar 2020 11:34
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ja, ich danke sehr für die Beantwortung meiner Fragen. Ich fasse das Ergebnis insgesamt mal zusammen als: Die LDI NRW sieht keine datenschutzrechtlichen Bedenken für eine Veröffentlichung der Geodaten von Verkehrsunfällen auf öffentlichen Straßen. Somit sieht die LDI NRW auch keine Ausnahmetatbestände des IFG NRW für meinen Antrag (für den Punkt der Geodaten) gegeben, die auf § 9 IFG NRW fußen. Können Sie das so bestätigen? Gerne können Sie Herrn Spremberg in CC für Ihre Antwort setzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162262
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz, insbesondere Ihre Mail vom 09.10.2019, AZ 209.2.3.1.-8978/19 [#1…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz, insbesondere Ihre Mail vom 09.10.2019, AZ 209.2.3.1.-8978/19 [#162262]
Datum
12. Februar 2020 09:29
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gab es inzwischen weitere Kommunikation mit der Kreispolizeibehörde bzw. eine Antwort der Kreispolizeibehörde auf Ihre datenschutzrechtliche Einschätzung? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162262
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-8978/19 Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8978…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8978/19 Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn
Datum
13. Februar 2020 12:01
Status
Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8978/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn Ihre E-Mails vom 27.01. und 12.02.2020 Sehr << Name removed >> mit E-Mail vom 27.01.2020 wünschen Sie eine weitere Bewertung bzw. Bestätigung zu der erteilten Nachricht vom 24.01. bzw. 27.01. Sie haben auf der Grundlage des mitgeteilten Sachverhalts eine datenschutzrechtliche Einschätzung erhalten. Darüber hinaus kann ich Ihnen keine weitere Stellungnahme zukommen lassen. Damit komme ich gleich zu Ihrer Nachfrage vom heutigen Tag: Sie fragen, ob es inzwischen eine weitere Kommunikation mit der Kreispolizeibehörde bzw. eine Antwort auf die datenschutzrechtliche Einschätzung gibt? Auf Nachfrage bei der hier zuständigen Bearbeiterin wurde mir mitgeteilt, dass es bisher keine weitere Kommunikation mit der betreffenden Behörde gab. Im Rahmen meiner weiteren Bearbeitung war es ohnehin vorgesehen, dass ich bezüglich des angefragten Bescheides zu Ihrem IFG-Antrag bei der Kreispolizeibehörde Ende dieser Woche nachfragen werde, was hiermit erfolgt ist (siehe E-Mail vom heutigen Tag, welche allerdings versehentlich ein falsches Aktenzeichen beinhaltete). Von: << Name removed >> Gesendet: Donnerstag, 13. Februar 2020 11:52 An: ...@polizei.nrw. de> Betreff: 209.2.3.1.5-4406/18 Antrag des Herrn Benedict << Name removed >> auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn Mein Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-4406/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag des Herrn Benedict << Name removed >> geb. Lohmann auf Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn Sehr geehrter..., sehr geehrte Damen und Herren, mit E-Mail vom 16.01.2020 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass der Antragsteller von Ihnen bislang keinen schriftlichen Bescheid zu seinem Antrag nach dem IFG NRW erhalten haben soll. Bitte teilen Sie mir mit, ob dem Antragsteller ein Bescheid erteilt wurde bzw. wann er diesen erhält. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-8978/19 Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262] 209.2.3.1.5-8978…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-8978/19 Zugang zu Rohdaten Verkehrsunfallstatistik 2013-19 in Paderborn [#162262]
Datum
13. Februar 2020 12:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
209.2.3.1.5-8978/19 Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für Ihre Nachricht. Ich habe bis heute keinen Bescheid für meinen IFG-Antrag erhalten - außerdem auch keine weitere Zwischeninformation durch die Behörde bezüglich des Antrags. Die letzte Zwischeninformation mit direktem Bezug auf einen möglichen Bescheid bzw. meinen Antrag erfolgte am 8.10.2019 - vor 4 Monaten. Auf meine Bitte um Rückmeldung/Zwischeninformation am 8.11.2019 wurde nicht reagiert. Am 14.1.2020 habe ich auf meine Nachfragen bezüglich der Datenschutzproblematik eine mir unverständliche Antwort erhalten: "haben Sie vielen Dank für die weiteren Anmerkungen Ihrerseits. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir auf eben die in Rede stehenden Akteninhalte der LDI zu verweisen, wie Sie es bereits selbst getan haben. Damit darf ich Ihre diesbezüglichen Fragen, Hinweise oder Anmerkungen als erledigt betrachten. " - Email vom 14.1.2020 von der Kreispolizeibehörde Auf meine Antwort darauf hat die Behörde nicht mehr reagiert. Den Nachrichtenverlauf können Sie auch hier einsehen: https://fragdenstaat.de/a/162262 Ich hatte die Hoffnung, dass ich die Rohdaten jetzt problemlos und meinetwegen auch formlos erhalte, weil die datenschutzrechtliche Situation bezüglich der Unfallgeodaten ja nun von Ihrer Behörde als unproblematisch bewertet wurde und dies der Kreispolizeibehörde so auch mitgeteilt wurde. Mein Antrag liegt der Behörde nun seit exakt 5 Monaten nachweislich vor - und dabei ist die verlorene Zeit am Anfang durch die Spamfilterung meines Antrags bereits herausgerechnet. Es gab zwar verständlicherweise Verzögerungen, weil die Rechtsgrundlage erst noch geklärt werden musste. Aber die letzten rechtlichen Unklarheiten sollten ja nun seit 20 Tagen durch Ihre Mithilfe beseitigt worden sein. Die Erzeugung der Rohdaten-Liste ist durch die Polizeibehörde in wenigen Minuten erledigt. Dazu gibt es dort ein zentrales Portal (FISPolNRW). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162262
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
VU_Rohdaten_Georeferenzierung Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage bezüglich bestimmter VU-Rohdaten lief…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Betreff
VU_Rohdaten_Georeferenzierung
Datum
24. Februar 2020 07:47
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage bezüglich bestimmter VU-Rohdaten liefere ich Ihnen die georeferenzierten Informationen nach. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: VU_Rohdaten_Georeferenzierung [#162262] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank! Ich wünsche Ihnen noch ei…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VU_Rohdaten_Georeferenzierung [#162262]
Datum
24. Februar 2020 07:56
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank! Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162262

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Rohdaten_Georeferenzierung [#162262] Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8978/19 Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe soe…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rohdaten_Georeferenzierung [#162262]
Datum
24. Februar 2020 08:37
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8978/19 Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe soeben die Geodaten zu den Unfalldaten erhalten. Ich bin mir sicher, dass dies ohne die Vermittlung durch die LDI NRW nicht möglich gewesen wäre. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162262