Bearbeitung von Privatanzeigen ohne berechtigtes Eigeninteresse bzw. Behinderung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr
Ich bitte um schriftliche Stellungnahme, ob das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Paderborn, in Zusammenhang mit eingehenden Privatanzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, nur diejenigen Fälle bearbeitet, die explizit den Anzeigenerstatter dahingehend betreffen, im denen dieser oder andere Personen explizit durch Falschparker behindert bzw. gefährdet worden ist.
Des Weiteren bitte ich um Antwort, ob Sie vielmehr nicht verpflichtet sind und daher nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfahren haben und nicht nur solche Anzeigen mit Behinderung oder Gefährdung, sondern alle Privatanzeigen, die formell und inhaltlich korrekt und somit "gerichtsfest" sind, zu bearbeiten und auch zu ahnden? Dies behauptet die Stadt Paderborn nämlich im Schriftverkehr mit der Nummer #162053 in diesem Portal "Frag den Staat", dass alle eingehenden Privatanzeigen nach pflichtgemäßem Ermessen bearbeitet und geahndet werden würden.
Es liegt mir aber ein Schriftstück Ihres Amtes vor, in dem ein Anzeigenerstatter, der an verschiedenen Tatorten eindeutige Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr mit Beweisfotos dokumentiert hat und diese aber eben von der Stadt Paderborn nicht bearbeitet werden, weil ein berechtigtes Eigeninteresse und keine Behinderung stattfand.
Vielmehr wird in diesem Antwortschreiben, welches der Bürgermeister der Stadt Paderborn, Herr Michael Dreier persönlich unterzeichnet hat, der Anzeigenerstatter als "Sachwalter" angesehen und auch schriftlich als solcher benannt. Diese gerichtsfesten Privatanzeigen mit mehreren Beweisfotos wurden daher, wie Sie ja selber im Schreiben zugegeben haben, eben nicht bearbeitet.
Sie schützen mit diesem Verhalten als Ordnungsbehörde eindeutig das Fehlverhalten der Falschparker und kommen auch nicht auf Hinweise der Bürger an Ort und Stelle, um mit Ihren eigenen Überwachungskräften kurzfristig und regelmäßig Kontrollmaßnahmen durchzuführen und auf Gehwegen und vor Feuerwehrzufahrten, die permanent und auch nachts zugeparkt werden, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.
Ferner werden nur Privatanzeigen auf einem von der Stadt Paderborn vorbereiteten Formular akzeptiert.
Ich habe jedoch Schriftstücke aus dem Portal "Frag den Staat" vorliegen, in dem die Stadt Paderborn aber behauptet, dass ein PDF-Formular nicht zwingend notwendig ist, um Privatanzeigen einreichen zu dürfen. Dort steht drin, dass man auch ohne dieses besagte PDF-Formular Anzeigen erstatten kann.
Als korrekter Bürger dieser Stadt Paderborn, der Ihnen bei Ihrer Arbeit nur behilflich sein möchte, fühle ich mich vom Ordnungsamt einfach nur schikaniert und mit den Falschparkern auf unseren Gehwegen nur im Stich gelassen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie nun in Zukunft alle eingereichten Privatanzeigen ohne konkreten Bezug zum Anzeigenerstatter, also ohne Behinderung nach pflichtgemäßem Ermessen bearbeiten und ahnden werden.
Mit freundlichem Gruß
Anfrage abgelehnt
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Datum4. Dezember 2019
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7. Januar 2020
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- 4. Dezember 2019 21:07
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- Datum
- 13. Dezember 2019 11:13
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- 24. Dezember 2019 17:43
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- 7. Januar 2020 11:32
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- 17. Januar 2020 12:27
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- 31. Januar 2020 11:03
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- 1. Februar 2020 15:29
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- 24. Februar 2020 14:40
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- 27. Februar 2020 09:21
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- 27. Februar 2020 09:23
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- 2. März 2020 17:54
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Wir haben es nach der Klärung dann auch mal hier (https://geh-weg-vom-gehweg.blogspot.com…) dokumentiert.
Wir empfehlen zudem die Plattform https://parke-nicht-auf-unseren-wegen.de. Damit können Sie Anzeigen erstellen, wo nach unserem Wissensstand bisher noch niemand gewagt hat, diese nicht umzusetzen.
Viel Erfolg!
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- 8. März 2020 18:52
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- Bearbeitung von Privatanzeigen ohne berechtigtes Eigeninteresse bzw. Behinderung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#171520]
- Datum
- 12. März 2020 12:05
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- Anfrage abgeschlossen
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Petition 16/878 betr. Parken auf Geh- und Radwegen
"Unter Anwendung des Opportunitätsprinzips entscheidet grundsätzlich die zuständige Bußgeldbehörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens, ob und gegen wen sie ein Bußgeldverfahren einleitet. Fehlerhaft ist die Ausübung des Ermessens allerdings dann, wenn die Behörde eine Abwägung im Einzelfall gar nicht trifft und in Bereichen außerhalb der Innenstadt rechtswidrige Zustände stillschweigend duldet. "
"Die Petition wird der Regierung mit der Maßgabe überwiesen, das Regierungspräsidium zu bitten, die Stadt Ulm anzuweisen, innerhalb einer Umsetzungsfrist von drei Monaten rechtmäßige Verhältnisse beim bislang geduldeten Gehwegparken herzustellen."
Vielen lieben Dank für Eure aufbauenden, hilfsbereiten und unterstützenden Kommentare. Die Links werde ich auf jeden Fall benutzen. Die Stadt Paderborn ist in Sachen Falschparker und Privatanzeigen eine absolute Zumutung. Auch Beschwerdebriefe an den hiesigen Bürgermeister Dreier werden gleich vom Sachbearbeiter des Ordnungsamts beantwortet und der Bürgermeister setzt seine Unterschrift drunter. Ich möchte nunmehr an die breite Öffentlichkeit gehen und die überregionalen TV-Sender und die Presse über diesen Umgang mit Privatanzeigen informieren. Habt Ihr vielleicht Tipps wie ich das mit einer großen Resonanz erreichen kann?
Die Arroganz dieser Stadt ist nicht zu toppen. Dieses Theater mit dem hiesigen Ordnungsamt läuft bereits seit mehreren Jahren und man fühlt sich als Fußgänger in dieser Stadt einfach verloren. LG
Daher muss man über die Schiene "Ich will bei Einstellung informiert werden" (da hat man Klagerecht) und dann über die Öffentlichkeit. Seht mal, was für lustige und falsche Begründungen die liebe Bußgeldstelle hier bringt.
Hinweis: bei uns wird so gut wie nix eingestellt. Da haben die gar nicht den Mut.
Das klingt nach fehlerhafter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens. Die Bußgeldstelle muss über den Einzelfall entscheiden - das klingt aber nach einem pauschalen Ausschluss.
Absehen von Verwarnung ist nach Erlass nur möglich, wenn "die Zuwiderhandlung unbedeutend ist und kein öffentliches Interesse an der Ahndung besteht". Das sind die Bedingungen. Wenn pauschal bei fehlendem Eigeninteresse nicht verwarnt wird, muss erklärt werden wieso _beide_ Bedingungen dann pauschal zutreffen können.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_an…
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- AW: Bearbeitung von Privatanzeigen ohne berechtigtes Eigeninteresse bzw. Behinderung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#171520]
- Datum
- 15. Mai 2020 10:21
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- Kommunalverwaltung Paderborn
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