Radverkehrszahlen März-Juni 2018/2019/2020
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem MDR-Bericht las ich, dass "Das Landesverkehrsministerium teilte MDR SACHSEN-ANHALT auf Nachfrage mit, dass in den vergangenen Monaten keine GRÖßEREN Mobilitätsstudien durchgeführt worden seien."
Weiter heißt es "Den Städten Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau zufolge entspreche die Zunahme im Radverkehr der vergangenen Wochen den üblichen Jahreszeit-Schwankungen, heißt es vom Verkehrsministerium."
Daraus schließe ich, dass offensichtlich u.a. für Magdeburg kleinere Verkehrszählungen mit Erfassung des Radverkehrs durchgeführt wurden.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit erbitte ich die Daten der Zählungen für Radverkehr in Magdeburg, die in der Zeit vom März 2020 bis Juni 2020 stattgefunden haben und die Vergleichswerte der gleichen Monate für die Jahre 2018 und 2019 dazu.
Aufgeschlüsselt nach:
Wo wurden die Zählungen durchgeführt?
Wie begründet man die Orte der Erhebung?
Wie wurden die Zählungen durchgeführt?
Wann wurden die Zählung durchgeführt (Datum, Uhrzeit, Dauer)
Wie begründet man die Zeiten der Erhebungen?
Welche Zahlen wurden für den Radverkehr erfasst. (also je Messstelle und Messtag)
Welche Vergleichszahlen wurden zur Bewertung der Tatsache, dass es sich um „übliche Jahreszeit-Schwankungen“ handelt, herangezogen?
Welche Systematik wird angewandt, um eine Vergleichbarkeit sicherzustellen?
Sollten die Daten nur analog auf Papier vorliegen, würde mir eine digitale oder analoge Kopie genügen, insofern die zuvor genannten Fragen damit abgedeckt bzw. geklärt werden. Nicht abgedeckte Fragen dann bitte separat beantworten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Vorab bedeutet, dass Sie nicht tätig werden, bevor Sie mir die voraussichtlichen Kosten zugesendet haben und ich bestätigt habe, dass ich bereit bin, diese zu übernehmen. Ich verweise an dieser Stelle auf die Entscheidung des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt vom 01.10.2019 (https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-uber-halte-und-parkverstoe-magdeburg-2018/425875/anhang/widerspruch_ruckmeldung_geschwaerzt.pdf)
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum18. Juni 2020
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21. Juli 2020
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