Interne Kommunikation BGZ - IFG-Anfrage 19. Mai
- die vollständige interne Kommunikation der BGZ zu meiner IFG-Anfrage vom 19. Mai, mit der ich u.a. die Herausgabe von "Gutachten/Berechnungen o.ä. zu „ersten orientierenden radiologischen Ausbreitungsberechnungen“ des Standorts Würgassen beantragt habe.
- in elektronischer Form
Dieser Antrag ist an das BMU gerichtet, weil IFG-Anträge zuständigkeitshalber entsprechend § 7 Abs. 1 Satz 2 IFG an das BMU zu richten sind:
"Im Fall des § 1 Abs. 1 Satz 3 ist der Antrag an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient"
Information nicht vorhanden
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Datum20. Juli 2020
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22. August 2020
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